DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 397
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0138
++++ Artikel 397 Die vor dem Beitritt erlassenen Rechtsakte der Organe der Gemeinschaften in den vom Rat oder von der Kommission in spanischer und portugiesischer Sprache abgefassten Wortlauten sind vom Beitritt an unter den gleichen Bedingungen wie die Wortlaute in den sieben derzeitigen Sprachen verbindlich . Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht , soweit die Wortlaute in den derzeitigen Sprachen dort veröffentlicht worden sind .