86/88/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 10. März 1986 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen
Amtsblatt Nr. L 078 vom 24/03/1986 S. 0026 - 0026
***** BESCHLUSS DES RATES vom 10. März 1986 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen (86/88/EWG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, auf Empfehlung der Kommission, in der Erwägung , daß das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen genehmigt werden sollte - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Norwegen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Rahmenabkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Rahmenabkommens vorgesehene Mitteilung vor. Geschehen zu Brüssel am 10. März 1986. Im Namen des Rates Der Präsident H. van den BRÖK