DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 356
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0128
++++ Artikel 356 ( 1 ) Die Orientierungpreise für Atlantiksardinen in Portugal einerseits und der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung andererseits werden nach Absatz 2 angenähert ; die erste Annäherung findet am 1 . März 1986 statt . ( 2 ) Die in Portugal und die in der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung geltenden Orientierungspreise werden in zehn jährlichen Schritten an das Niveau des Orientierungspreises für Mittelmeersardinen angenähert , und zwar ausgehend von den Preisen im Jahr 1984 nacheinander um ein Zehntel , ein Neuntel , ein Achtel , ein Siebtel , ein Sechstel , ein Fünftel , ein Viertel , ein Drittel und um die Hälfte des Unterschiedes zwischen diesen vor jeder Annäherung geltenden Orientierungspreisen ; der so berechnete Preis wird im Verhältnis zu der gegebenenfalls für das nachfolgende Wirtschaftsjahr beschlossenen Anpassung des Orientierungspreises umgestaltet ; ab dem Zeitpunkt der zehnten Annäherung gilt der gemeinsame Preis .