02017D0344 — DE — 06.01.2018 — 001.001


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BESCHLUSS (EU) 2017/344 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Dezember 2016

über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017

(ABl. L 050 vom 28.2.2017, S. 57)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS (EU) 2018/9 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017

  L 3

7

6.1.2018




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BESCHLUSS (EU) 2017/344 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Dezember 2016

über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017



Artikel 1

Für den Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 176 030 960 EUR und über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel in Höhe von 730 120 000 Mio. EUR bereitgestellt werden können.

Artikel 2

Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen in den Jahren 2017 bis ►M1  2020 ◄ verbleibenden Spielräume folgender Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens angerechnet:

a) 2017:

i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum — natürliche Ressourcen): 575 000 000 EUR;

ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507 268 804 EUR;

▼M1

b) 2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 318 000 000 EUR;

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c) 2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253 882 156 EUR;

▼M1

d) 2020: Rubrik 5 (Verwaltung): 252 000 000 EUR.

▼B

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2017.