02017D0344 — DE — 06.01.2018 — 001.001
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BESCHLUSS (EU) 2017/344 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017 (ABl. L 050 vom 28.2.2017, S. 57) |
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BESCHLUSS (EU) 2018/9 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 |
L 3 |
7 |
6.1.2018 |
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BESCHLUSS (EU) 2017/344 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. Dezember 2016
über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017
Artikel 1
Für den Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 176 030 960 EUR und über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel in Höhe von 730 120 000 Mio. EUR bereitgestellt werden können.
Artikel 2
Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen in den Jahren 2017 bis ►M1 2020 ◄ verbleibenden Spielräume folgender Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens angerechnet:
a) 2017:
i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum — natürliche Ressourcen): 575 000 000 EUR;
ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507 268 804 EUR;
b) 2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 318 000 000 EUR;
c) 2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253 882 156 EUR;
d) 2020: Rubrik 5 (Verwaltung): 252 000 000 EUR.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Januar 2017.