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6.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 262/52 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 5. Oktober 2009
zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens betreffend die Maßnahmen der Republik Östlich des Uruguay hinsichtlich der Einfuhr und des Verkaufs von Whisky in Uruguay
(2009/737/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
A. EINLEITUNG DES VERFAHRENS
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(1) |
Am 2. September 2004 reichte die Scotch Whisky Association („SWA“) im Namen ihrer Mitglieder, die den Wirtschaftszweig der Scotch-Whisky-Industrie bilden, einen Antrag gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 („Verordnung“) ein. |
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(2) |
Der Antragsteller brachte vor, die Verkäufe der Gemeinschaft von Scotch Whisky in der Republik Östlich des Uruguay würden durch verschiedene Handelshemmnisse im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung behindert. Die angeblichen Handelshemmnisse standen alle im unmittelbaren Zusammenhang mit den Verbrauchsteuern in Uruguay (IMESI - Impuesto Especifico Interno) und betrafen folgende Praktiken:
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(3) |
Der Antragsteller führte ferner aus, dass diese Praktiken handelsschädigende Auswirkungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Verordnung hätten. |
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(4) |
Nach Anhörung des mit der Verordnung eingesetzten Beratenden Ausschusses kam die Kommission zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorlagen, um die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens zur Prüfung der Rechtslage und des Sachverhalts zu rechtfertigen. Daraufhin wurde am 23. Oktober 2004 ein Untersuchungsverfahren eingeleitet (2). |
B. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DES UNTERSUCHUNGSVERFAHRENS
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(5) |
Während des Untersuchungsverfahrens signalisierten die uruguayischen Behörden ihre Bereitschaft, die Möglichkeiten einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung auszuloten. Die Kommissionsdienststellen erklärten sich damit einverstanden, über mögliche Wege zur Ausräumung der in dem Antrag aufgeführten Streitpunkte zu diskutieren. Im Rahmen der Diskussion legten die uruguayischen Behörden folgende Lösungsvorschläge vor:
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C. ENTWICKLUNG NACH ABSCHLUSS DER UNTERSUCHUNG
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(6) |
Die ersten beiden Maßnahmen wurden von den uruguayischen Behörden innerhalb der vereinbarten Frist umgesetzt, die strukturelle Änderung des IMESI-Systems wurde allerdings verzögert, bis Uruguay schließlich am 27. Dezember 2007 mit dem Erlass Nr. 520/2007 neue Rechtsvorschriften zur Verbrauchsteuer einführte. |
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(7) |
Anfang 2008 ersuchte die Kommission Uruguay um einige Klarstellungen bezüglich der strukturellen Überarbeitung des betreffenden nationalen Steuersystems; diese wurden im Mai 2009 vorgelegt. Sie bestätigten, dass die Funktionsweise des uruguayischen Systems mit den einschlägigen WTO-Verpflichtungen und den Zusagen, die Uruguay in den Gesprächen zur Beilegung des Streites machte, im Einklang stehen. |
D. SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN
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(8) |
Aufgrund der vorstehenden Analyse wird die Auffassung vertreten, dass das Untersuchungsverfahren zu einer zufriedenstellenden Beseitigung der im Antrag des SWA genannten Handelshemmnisse geführt hat. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung sollte das Untersuchungsverfahren daher eingestellt werden. |
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(9) |
Der Beratende Ausschuss wurde zu den in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen konsultiert — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Das Untersuchungsverfahren betreffend die Maßnahmen der Republik Östlich des Uruguay hinsichtlich der Einfuhr und des Verkaufs von Whisky in Uruguay wird eingestellt.
Brüssel, den 5. Oktober 2009
Für die Kommission
Catherine ASHTON
Mitglied der Kommission