77/727/EWG: Entscheidung der Kommission vom 11. November 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Gerätes ,,Remco Dynaflect System"
Amtsblatt Nr. L 300 vom 24/11/1977 S. 0023 - 0023
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 4 S. 0203
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11. November 1977 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Gerätes "Remco Dynaflect System" (77/727/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die irische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 27. Juni 1977 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Remco Dynaflect System" wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 24. Oktober 1977 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß das Gerät eine auf einem Anhänger befestigte elektromechanische Einheit darstellt und Veränderungen messen soll, die infolge einer vertikal auf die Erdoberfläche einwirkenden dynamischen Kraft auf der Oberfläche oder darunter eintreten ; dieses Gerät wird insbesondere zur Messung der Belastbarkeit von Strassen, Autobahnen sowie Start- und Landebahnen auf Flugplätzen, die alle wiederholten Belastungen ausgesetzt sind, während des Baus und bei der Instandhaltung dieser Bahnen verwendet. Dieses Gerät ist nicht so hergerichtet, um für spezifisch wissenschaftliche Zwecke verwendet zu werden. Es handelt sich vielmehr um ein Gerät, das offensichtlich in allen Bereichen gewerblich eingesetzt werden kann. Dieses Gerät besitzt somit keinen wissenschaftlichen Charakter - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Remco Dynaflect System" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 11. November 1977 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.