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11.3.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 65/33 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 8. März 2005
zur Aufhebung der Entscheidung 2004/440/EG mit einer Übergangsmaßnahme zugunsten eines bestimmten Betriebs des Milchsektors in der Slowakei
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 519)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2005/198/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, insbesondere auf Artikel 42,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit der Entscheidung 2004/440/EG der Kommission vom 29. April 2004 mit einer Übergangsmaßnahme zugunsten eines bestimmten Betriebs des Milchsektors in der Slowakei (1) wurde einem Betrieb des Milchsektors in der Slowakei ein Übergangszeitraum bis zum 30. Oktober 2004 eingeräumt, um die in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegten strukturellen Anforderungen vollständig zu erfüllen. |
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(2) |
Gemäß einer amtlichen Erklärung der zuständigen slowakischen Behörde hat der Milchbetrieb seinen Modernisierungsprozess abgeschlossen und stimmt nun in allen Punkten mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften überein. |
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(3) |
Die Entscheidung 2004/440/EG sollte daher aufgehoben werden. |
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(4) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Entscheidung 2004/440/EG wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 8. März 2005
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 154 vom 30.4.2004, S. 103. Berichtigte Fassung im ABl. L 189 vom 27.5.2004, S. 79.