|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2025/685 |
4.4.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/685 DES RATES
vom 27. März 2025
über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2577 des Rates (2) wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) am 14. November 2024 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet. |
|
(2) |
Ziel des Abkommens ist es, das am 17. Dezember 2020 unterzeichnete Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (3) in Bezug auf die Menge der drei Zollkontingente zu ändern und die Aufteilung der Zollkontingente in der EU-Liste CLXXV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 vorzusehen. |
|
(3) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt (4).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß dem Abkommen im Namen der Union vor (5).
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. März 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
P. HENNIG-KLOSKA
(1) Zustimmung vom 12. März 2025 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) Beschluss (EU) 2023/2577 des Rates vom 9. November 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (ABl. L, 2023/2577, 15.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2577/oj).
(3) ABl. L 181 vom 21.5.2021, S. 3.
(4) Der Wortlaut des Abkommens wurde in ABl. L, 2025/684, 4.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2025/684/oj, veröffentlicht.
(5) Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/685/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)