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23.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 247/72 |
BESCHLUSS (EU) 2022/1640 DES RATES
vom 20. September 2022
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 27. Juli 2022 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank (EZB/2022/27) (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden. |
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(2) |
Die De Nederlandsche Bank hat 2018 KPMG Accountants N.V. als ihre externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 ausgewählt, wobei ihr Mandat bis zum Geschäftsjahr 2025 verlängert werden kann. (2) |
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(3) |
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank, KPMG Accountants N.V., endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2022. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2023 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. |
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(4) |
Die De Nederlandsche Bank beabsichtigt, das Mandat der KPMG Accountants N.V. bis zum Geschäftsjahr 2025 zu verlängern. Diese Verlängerung ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der De Nederlandsche Bank und KPMG Accountants N.V. möglich. |
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(5) |
Der EZB-Rat hat empfohlen, KPMG Accountants N.V. als externe Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zu bestellen. |
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(6) |
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (3) entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 8 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„(8) KPMG Accountants N.V. werden als externe Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 20. September 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
(1) ABl. C 297 vom 4.8.2022, S. 1.
(2) Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 19. Oktober 2018 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank (EZB/2018/25) (ABl. C 394 vom 30.10.2018, S. 1).
(3) Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).