6.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 261/28


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 3. Oktober 2007

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 4477)

(Nur der dänische, deutsche, englische, französische, griechische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Text sind verbindlich)

(2007/647/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 sowie gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie (3), nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

(3)

Gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 sowie Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 können nur die Erstattungen bei der Ausfuhr nach Drittländern bzw. nur die Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, die nach den Gemeinschaftsvorschriften im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gewährt bzw. durchgeführt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzungen nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, nicht finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, anerkannt werden, sind in der vorliegenden Entscheidung aufgeführt; dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

(6)

Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die wegen der Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließenden Beträge im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht.

(7)

Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 30. April 2007 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Königreich der Niederlande, die Portugiesische Republik, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Brüssel, den 3. Oktober 2007

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 94 vom 28.4.1970, S. 13. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 (ABl. L 125 vom 8.6.1995, S. 1).

(2)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(3)   ABl. L 158 vom 8.7.1995, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 465/2005 (ABl. L 77 vom 23.3.2005, S. 6).


ANHANG

Berichtigungen insgesamt — Haushaltsposten 6701

MS

Maßnahme

HHJ

Grund

Art

%

Währung

Betrag

Bereits abgezogene Beträge

Finanzielle Auswirkungen

BE

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–45 406,30

–45 406,30

0,00

BE insgesamt

 

 

 

 

EUR

–45 406,30

–45 406,30

0,00

DE

Sondermaßnahmen zur Marktstützung

2001

Mängel bei Dokumentation und körperlichen Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

–1 182 038,83

0,00

–1 182 038,83

DE

Sondermaßnahmen zur Marktstützung

2002

Mängel bei Dokumentation und körperlichen Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

– 284 869,30

0,00

– 284 869,30

DE

Direktzahlungen

2005

Unzulängliche Weiterbehandlung aufgrund der GIS-Einrichtung offensichtlich gewordener Übererklärungen

punktuell

 

EUR

–32 236,96

0,00

–32 236,96

DE insgesamt

 

 

 

 

EUR

–1 499 145,09

0,00

–1 499 145,09

DK

Rechnungsabschluss

2005

Abschluss der Rechnungen

punktuell

 

DKK

–96 741,70

–23 951,90

–72 789,80

DK

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

– 125 996,55

– 125 996,55

0,00

DK insgesamt

 

 

 

 

DKK

–96 741,70

–23 951,90

–72 789,80

DK insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 125 996,55

– 125 996,55

0,00

ES

Milchquoten

1997

Untererklärungen von Milchlieferungen

punktuell

 

EUR

–1 350 020,32

0,00

–1 350 020,32

ES

Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

2004

Die in Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 der Kommission vorgesehenen Sanktionen und Ausschlüsse wegen vorsätzlicher Verstöße finden keine Anwendung

pauschal

2  %

EUR

– 276 716,91

0,00

– 276 716,91

ES

Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

2005

Die in Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vorgesehenen Sanktionen und Ausschlüsse wegen vorsätzlicher Verstöße finden keine Anwendung

pauschal

2  %

EUR

– 274 130,08

0,00

– 274 130,08

ES

Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

1998

Erstattung wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache T-220/04

punktuell

 

EUR

532 684,56

0,00

532 684,56

ES

Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

1999

Erstattung wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache T-220/04

punktuell

 

EUR

435 837,70

0,00

435 837,70

ES

Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2000

Erstattung wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache T-220/04

punktuell

 

EUR

11 032,22

0,00

11 032,22

ES

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2002

Systematisch verspätete Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

–30 407,71

0,00

–30 407,71

ES

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2003

Systematisch verspätete Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

– 159 064,73

0,00

– 159 064,73

ES

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2004

Systematisch verspätete Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

– 232 483,16

0,00

– 232 483,16

ES

Öffentliche Lagerhaltung von Butter

2002

Ungerechtfertigte Finanzierungskosten

punktuell

 

EUR

– 141 002,61

0,00

– 141 002,61

ES

Öffentliche Lagerhaltung von Butter

2003

Ungerechtfertigte Finanzierungskosten

punktuell

 

EUR

–67 250,22

0,00

–67 250,22

ES insgesamt

 

 

 

 

EUR

–1 551 521,26

0,00

–1 551 521,26

FR

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 696 062,71

– 934 532,21

238 469,50

FR

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

– 501,92

– 501,92

0,00

FR

Obst und Gemüse — Erzeugerorganisationen

2003

Nichtbeachtung der Anerkennungskriterien

punktuell

 

EUR

–24 478 123,67

0,00

–24 478 123,67

FR

Obst und Gemüse — Erzeugerorganisationen

2004

Nichtbeachtung der Anerkennungskriterien

punktuell

 

EUR

–25 243 299,77

0,00

–25 243 299,77

FR

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2003

Mängel bei der Kontrolle von nur durch Tätowierung gekennzeichneten Tieren

pauschal

2  %

EUR

– 168 812,00

0,00

– 168 812,00

FR

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2004

Mängel bei der Kontrolle von nur durch Tätowierung gekennzeichneten Tieren

pauschal

2  %

EUR

– 115 584,00

0,00

– 115 584,00

FR

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2005

Mängel bei der Kontrolle von nur durch Tätowierung gekennzeichneten Tieren

pauschal

2  %

EUR

–65 764,00

0,00

–65 764,00

FR insgesamt

 

 

 

 

EUR

–50 768 148,07

– 935 034,13

–49 833 113,94

GB

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

– 795 921,45

0,00

– 795 921,45

GB insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 795 921,45

0,00

– 795 921,45

IT

Trockenfutter

2002

Vorschriftswidrige Kontrollen der Futterverarbeitungsbetriebe

pauschal

5  %

EUR

–1 828 877,58

0,00

–1 828 877,58

IT

Trockenfutter

2003

Vorschriftswidrige Kontrollen der Futterverarbeitungsbetriebe

pauschal

2  %

EUR

–44 421,46

0,00

–44 421,46

IT

Trockenfutter

2003

Vorschriftswidrige Kontrollen der Futterverarbeitungsbetriebe

pauschal

5  %

EUR

–2 399 395,34

0,00

–2 399 395,34

IT

Trockenfutter

2004

Mängel bei den Kontrollen der zur Branche gehörenden Wirtschaftsbeteiligten

pauschal

2  %

EUR

– 512 153,03

0,00

– 512 153,03

IT

Trockenfutter

2004

Mängel bei den Kontrollen der zur Branche gehörenden Wirtschaftsbeteiligten

pauschal

5  %

EUR

–9 132,02

0,00

–9 132,02

IT

Trockenfutter

2004

Vorschriftswidrige Kontrollen der Futterverarbeitungsbetriebe

pauschal

5  %

EUR

– 645 442,92

0,00

– 645 442,92

IT

Trockenfutter

2005

Mängel bei den Kontrollen der zur Branche gehörenden Wirtschaftsbeteiligten

pauschal

2  %

EUR

– 774 140,65

0,00

– 774 140,65

IT

Trockenfutter

2005

Mängel bei den Kontrollen der zur Branche gehörenden Wirtschaftsbeteiligten

pauschal

5  %

EUR

–1 552,69

0,00

–1 552,69

IT

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2003

Systematisch verspätete Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

– 456 327,00

0,00

– 456 327,00

IT

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2004

Systematisch verspätete Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5  %

EUR

– 295 911,00

0,00

– 295 911,00

IT

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2001

Mängel bei den Kontrollen der Ölmühlen, der Olivenbäume und der Erträge

pauschal

5  %

EUR

–40 284 269,55

0,00

–40 284 269,55

IT

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2002

Mängel bei den Kontrollen der Ölmühlen, der Olivenbäume und der Erträge

pauschal

5  %

EUR

–34 743 757,29

0,00

–34 743 757,29

IT

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2003

Mängel bei den Kontrollen der Ölmühlen, der Olivenbäume und der Erträge

pauschal

5  %

EUR

– 113 946,89

0,00

– 113 946,89

IT

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2004

Mängel bei den Kontrollen der Ölmühlen, der Olivenbäume und der Erträge

pauschal

5  %

EUR

–1 289 091,84

0,00

–1 289 091,84

IT insgesamt

 

 

 

 

EUR

–83 398 419,26

0,00

–83 398 419,26

NL

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 206 100,68

– 206 100,68

0,00

NL

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–60 859,36

–60 859,36

0,00

NL insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 266 960,04

– 266 960,04

0,00

PT

Weinbau — Umstrukturierung

2001

Mängel bei den Schlüsselkontrollen vor Ort und bei der Ermittlung der beihilfefähigen Flächen

pauschal

2  %

EUR

–77 342,02

0,00

–77 342,02

PT

Weinbau — Umstrukturierung

2002

Mängel bei den Schlüsselkontrollen vor Ort und bei der Ermittlung der beihilfefähigen Flächen

pauschal

2  %

EUR

– 649 828,57

0,00

– 649 828,57

PT

Weinbau — Umstrukturierung

2003

Mängel bei den Schlüsselkontrollen vor Ort und bei der Ermittlung der beihilfefähigen Flächen

pauschal

2  %

EUR

– 673 890,89

0,00

– 673 890,89

PT

Weinbau — Umstrukturierung

2004

Mängel bei den Schlüsselkontrollen vor Ort und bei der Ermittlung der beihilfefähigen Flächen

pauschal

2  %

EUR

– 565 733,93

0,00

– 565 733,93

PT insgesamt

 

 

 

 

EUR

–1 966 795,41

0,00

–1 966 795,41

SE

Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

2004

Vor-Ort-Kontrollen (rasche Feldbesichtigungen) unter dem vorgeschriebenen Mindestsatz

pauschal

5  %

SEK

–12 198 084,10

0,00

–12 198 084,10

SE

Direktzahlungen

2005

Vor-Ort-Kontrollen (rasche Feldbesichtigungen) unter dem vorgeschriebenen Mindestsatz

pauschal

5  %

SEK

–12 640 336,05

0,00

–12 640 336,05

SE

Direktzahlungen

2005

Geringe Qualität der Kontrollen durch Fernerkundung

pauschal

2  %

SEK

–9 280 142,64

0,00

–9 280 142,64

SE insgesamt

 

 

 

 

SEK

–34 118 562,79

0,00

–34 118 562,79


Berichtigungen insgesamt — Haushaltsposten 05 07 01 07

MS

Maßnahme

HHJ

Grund

Art

%

Währung

Betrag

Bereits abgezogene Beträge

Finanzielle Auswirkungen

GR

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

0,00

– 348 181,42

348 181,42

GR insgesamt

 

 

 

 

EUR

0,00

– 348 181,42

348 181,42

IE

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–1 064 668,75

–3 495 598,23

2 430 929,48

IE insgesamt

 

 

 

 

EUR

–1 064 668,75

–3 495 598,23

2 430 929,48