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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/633 |
27.3.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/633 DES RATES
vom 24. März 2025
über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Übereinstimmung mit dem Beschluss (EU) 2024/1698 des Rates (2) wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) am 7. Juni 2024 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet. |
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(2) |
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen sieben Mitgliedstaaten und der Volksrepublik Bangladesch mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen. |
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(3) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden. |
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(4) |
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Notifikationen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vornehmen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) (3) wird im Namen der Union genehmigt.
Artikel 2
Die Kommission nimmt die Notifikation gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens im Namen der Union vor, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Abkommen gebunden zu sein.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft (4).
Geschehen zu Brüssel am 24. März 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
C. SIEKIERSKI
(1) Zustimmung vom 11. Februar 2025 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) Beschluss (EU)2024/1698 des Rates vom 14. Dezember 2015 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L, 2024/1698, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1698/oj).
(3) Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L, 2024/1699, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2024/1699/oj veröffentlicht.
(4) Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/633/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)