29.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 264/13


BESCHLUSS EUPOL RD CONGO/1/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 25. September 2012

zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission EUPOL RD Congo

(2012/530/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/576/GASP des Rates vom 23. September 2010 über die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/576/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUPOL RD Congo zu fassen. Diese Ermächtigung schließt insbesondere die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ein.

(2)

Auf Vorschlag der Hohen Vertreterin ernannte das PSK nach Maßgabe des Beschlusses EUPOL RD Congo/1/2010 (2) am 8. Oktober 2010 Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 zum Leiter der Polizeimission EUPOL RD Congo.

(3)

Auf Vorschlag der Hohen Vertreterin verlängerte das PSK nach Maßgabe des Beschlusses EUPOL RD Congo/1/2011 (3) am 16. September 2011 das Mandat von Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR als Leiter der Polizeimission EUPOL RD Congo bis zum 30. September 2012.

(4)

Der Rat hat am 24. September 2012 den Beschluss 2012/514/GASP (4) zur Verlängerung der Dauer der EUPOL RD Congo bis zum 30. September 2013 erlassen.

(5)

Die Hohe Vertreterin hat am 12. September 2012 vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR als Leiter der Polizeimission EUPOL RD Congo bis zum 30. September 2013 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Polizeidirektor Jean-Paul RIKIR als Leiter der Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihrer Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo) wird hiermit bis zum 30. September 2013 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. September 2012.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)   ABl. L 254 vom 29.9.2010, S. 33.

(2)   ABl. L 266 vom 9.10.2010, S. 60.

(3)   ABl. L 245 vom 22.9.2011, S. 21.

(4)   ABl. L 257 vom 25.9.2012, S. 16.