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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3358 |
24.6.2026 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 16. Juni 2026
zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan 2026
(C/2026/3358)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (1) , insbesondere auf Artikel 44,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 26. November 2025 endgültig festgestellt. (2)Die Kommission hat am 10. April 2026 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 vorgelegt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan 2026 wurde am 16. Juni 2026 festgelegt.
Der vollständige Text (3) kann auf der folgenden Website des Rates eingesehen werden:
https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/public-register/public-register-search.
Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. RAOUNA
(1) ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.
(2) ABl. L, 2026/72, 26.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2026/72/oj.
(3) Dok. 9919/26 + ADD 1.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3358/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)