2002/93/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakei
Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0092 - 0100
Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakei (2002/93/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Slowakei auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit. (6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte die Slowakei ihr Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten. (7) Die Slowakei sollte sicherstellen, dass sie über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakei sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002. Im Namen des Rates Der Präsident J. Piqué i Camps (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG 1. Einleitung Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Dezember 1997 in Luxemburg beschlossen, die Beitrittspartnerschaft als einheitlichen Rahmen für alle Formen der Unterstützung der Kandidatenländer zum Kern der intensivierten Heranführungsstrategie zu machen. Dieses Instrument gestattet der Gemeinschaft, ihre Hilfe gezielt an den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kandidatenländer auszurichten und sie mit Blick auf den Beitritt bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme zu unterstützen. Für die Slowakei wurde erstmals im März 1998 eine Beitrittspartnerschaft beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde die Beitrittspartnerschaft angesichts der in der Slowakei inzwischen eingetretenen Entwicklung im Dezember 1999 ein erstes Mal aktualisiert. Die vorliegende überarbeitete Fassung der Beitrittspartnerschaft beruht auf einem von der Kommission nach Konsultationen mit der Slowakei erarbeiteten Vorschlag und stützt sich auf die Ergebnisse des Regelmäßigen Berichts 2001 der Kommission über die Fortschritte der Slowakei auf dem Wege zum Beitritt. 2. Ziele Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Regelmäßigen Bericht des Jahres 2001 über die Fortschritte der Slowakei auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der der Slowakei für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Slowakei bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem das von der Slowakei vorgelegte aktualisierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit bis zum Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung des Beitritts, der für die Zeit bis zum Beitritt geschlossene Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan, der Plan für die ländliche Entwicklung, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese in ihrer Art unterschiedlichen Instrumente werden nach ihren eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt und sind im Sinne der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt förderwürdig. Obwohl nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, stehen sie ihren Prioritäten nach mit ihr in Einklang. 3. Grundsätze Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; - Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat von 1995 in Madrid wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit nach erfolgter Erweiterung ein harmonisches Funktionieren der Politik der Gemeinschaft gewährleistet ist, und 1997 in Luxemburg betonte er, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber als solche nicht ausreichend ist, und dass vor allem eine effektive Anwendung gewährleistet sein muss. Auf seiner Tagung in Feira im Jahre 2000 und in Göteborg im Jahre 2001 bekräftigte der Europäische Rat, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Kandidatenländer in der Lage sind, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und justiziellen Strukturen auszubauen und zu reformieren. 4. Prioritäten und Zwischenziele Die Regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen trotz aller bereits erzielten Fortschritte die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Slowakei vorangetrieben werden können. Als Prioritäten sind in der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaft Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass die Slowakei in der Lage ist, sie in den kommenden zwei Jahren (2002-2003) zu erreichen bzw. sich ihnen weitgehend anzunähern. Dabei sind Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend kenntlich gemacht. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele werden im Jahresbericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft formuliert. Die Slowakei hat im Juni 2001 eine revidierte Fassung ihres Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Der dabei für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele zugrunde gelegte Zeitplan stützt sich auf die Beitrittspartnerschaft von 1999. Ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Slowakei ihre Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Die Slowakei wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass die Slowakei ihren Verpflichtungen nachkommt, die sie mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich Rechtsangleichung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist: Es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im weiteren genannten Bereichen muss eine überzeugende und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein. Aufgrund der Analyse des Regelmäßigen Kommissionsberichts 2001 wurden für die Slowakei folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet(1). Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - Gewährleistung der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst; Fortsetzung der Umsetzung der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung, unter gebührender Berücksichtigung der Frage der Aus- und Fortbildung und der Vergütung - Weitere Stärkung der Unabhängigkeit und Verbesserung der Effizienz der Justiz, wobei dem Ausbildungssystem der Richter besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; Gewährleistung der Bereitstellung von Ausrüstung und Verwaltungspersonal - Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz im Zusammenhang mit den Untersuchungsverfahren - Stärkere Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität, insbesondere ist die rechtzeitige und wirksame Umsetzung des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten Menschenrechte und Minderheitenschutz - Weitere Verbesserung der Lage der Roma durch eine verstärkte Umsetzung der einschlägigen Strategie, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel auf nationaler und lokaler Ebene, durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung (auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung), Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten, erleichterten Zugang zum Bildungswesen, Verbesserung der Wohnverhältnisse, Bereitstellung angemessener finanzieller Unterstützung - Gewährleistung einer angemessenen Umsetzung des Gesetzes über den Gebrauch von Minderheitensprachen - Gewährleistung der Schaffung eines effizienten Systems zur Beseitigung des Machtmissbrauchs durch die Polizei Wirtschaftliche Kriterien - Gewährleistung einer mittelfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, indem eine Reform der öffentlichen Ausgaben, vor allem im Gesundheits- und Rentenbereich, durchgeführt und die Reform des Systems der Verwaltung der öffentlichen Finanzen fortgesetzt wird - Fortsetzung der Umstrukturierung der Unternehmen und Förderung der Entwicklung des Privatsektors sowie Vollendung des Privatisierungsprozesses - Vollendung der Umstrukturierung des Finanzsektors und Privatisierung der verbleibenden staatlichen Banken und Versicherungsgesellschaften; Gewährleistung der Umsetzung der Mechanismen zur Eintreibung uneinbringlicher Forderungen - Umsetzung des neuen Konkursrechts und der neuen Rechtsvorschriften zur Investitionsförderung; Umsetzung der Verbesserungen des Rechtsrahmens für Unternehmen; freie Investitionsförderung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) - Vollendung der Schaffung eines effizienten Grundstücks- und Kapitalmarkts im ländlichen Raum und im Landwirtschaftssektor Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Stärkung der Kontroll-, Aufsichts- und Beschwerdeverfahren und Gewährleistung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich des öffentlichen Auftragswesens - Vollständige Umsetzung des Gesetzes über die technischen Anforderungen an die Produkte und die Konformitätsbewertung; vollständige Angleichung an die Richtlinien nach dem neuen Konzept und Gewährleistung ihrer Umsetzung; Vollendung der Angleichung und wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Sektoren mit produktspezifischer Gesetzgebung, insbesondere in den Bereichen Arzneimittel, Chemikalien, Kraftfahrzeuge und Nahrungsmittel - Anpassung sämtlicher Marktüberwachungs- und Konformitätsbewertungsstellen an das Gemeinschaftsniveau; Abschaffung sämtlicher früher verbindlichen Zertifizierungen; Gewährleistung der Effizienz der Durchführungsstrukturen in allen Sektoren, auch für chemische Substanzen; Schaffung eines zentralen Verfahrens zur Zulassung von Arzneimitteln sowie eines Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung der Registrierungen - Weiteres Screening der slowakischen Rechtsvorschriften in den nicht harmonisierten Bereichen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Artikeln 28, 29 und 30 des Vertrags stehen, und Vollendung der Verwaltungsvereinbarungen für die künftigen Kontrollen in diesem Bereich Freizügigkeit - Im Zusammenhang mit beruflichen Befähigungsnachweisen, die vor der Harmonisierung erworben wurden, sollte die Slowakei vorrangig Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle slowakischen Fachleute vom erfolgten Beitritt an den in den entsprechenden Richtlinien festgelegten Anforderungen gerecht werden können - Vollendung der Angleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Diplomen und Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen und Programme für allgemeine und berufliche Bildung - Stärkung der Verwaltungsstrukturen, die mit der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit befasst sind Freier Dienstleistungsverkehr - Vollendung der Angleichung und Umsetzung der Richtlinien über Finanzdienstleistungen - Verstärkung der Überwachung der Finanzdienstleistungen - Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Überwachungsstelle für den Datenschutz Freier Kapitalverkehr - Progressive Lockerung der für die institutionellen Investoren geltenden Beschränkungen - Verstärkung und Koordinierung der Überwachungseinrichtungen und -verfahren - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen Geldwäsche Gesellschaftsrecht - Besonders dringender Handlungsbedarf: Verbesserung der Verwaltungskapazitäten und der Bekämpfung von Nachahmungen, insbesondere durch verstärkte Grenzkontrollen. Intensivierung der Schulungsmaßnahmen in den mit der Durchsetzung der Rechtsvorschriften befassten Behörden, insbesondere für Richter und Staatsanwälte - Vollendung der Angleichung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Handelsmarken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte Wettbewerbspolitik - Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich der staatlichen Beihilfen wie auch des Kartellrechts, Verbesserung der Verwaltungskapazitäten des Amtes für staatliche Beihilfen; Gewährleistung der Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich des Kartellrechts und der staatlichen Beihilfen einschließlich der Angleichung im Bereich der unvereinbaren öffentlichen Hilfen; Vollendung der Aufstellung der Liste der staatlichen Beihilfen und Ausarbeitung jährlicher Berichte; verstärkte Sensibilisierung sämtlicher Marktteilnehmer und Hilfe gewährender Organe für diese Vorschriften; Intensivierung der Schulungsmaßnahmen in den Justizbehörden im Bereich des Wettbewerbs Landwirtschaft - Besonders dringender Handlungsbedarf: Gewährleistung der Angleichung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen und Verbesserung der Kontrollregelungen, insbesondere durch die Fertigstellung der Grenzkontrollstellen an den künftigen Außengrenzen - Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören - Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschaftsbehörden und Vollendung der Vorbereitungen für die Durchsetzung und effektive Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Zahlstelle, der Qualitäts- und Vermarktungsnormen und des Handelsklassenschemas für Schlachtkörper, sowie für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit - Stärkung der für die Konzeption, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der Gemeinschaft finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums erforderlichen Verwaltungsstrukturen - Fortsetzung der Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe, damit sie in der Lage sind, die Gemeinschaftsnormen für Lebensmittelsicherheit zu erfuellen Verkehrspolitik - Vollendung der Angleichung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Verwaltungs-/Durchsetzungskapazitäten im Bereich des Straßenverkehrs (insbesondere im Hinblick auf die Sozialvorschriften, vor allem die Voraussetzungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Zugang zum Beruf, die Steuerharmonisierung sowie die technischen und Sicherheitsnormen, die das Gewicht, die Abmessungen sowie die elektronischen Fahrtenschreiber betreffen) und im Bereich des Schienenverkehrs, um den überarbeiteten Besitzstand in diesem Sektor umzusetzen - Gewährleistung der Einrichtung und des effizienten Funktionierens einer unabhängigen Stelle zur Untersuchung von Unfällen in der Zivilluftfahrt Steuern - Besonders dringender Handlungsbedarf: Entwicklung von Informationssystemen, die einen Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen - Gewährleistung der Angleichung der Rechtsvorschriften, wobei den MWSt- und Verbrauchsteuersystemen, namentlich der Übergangsregelung für die MWSt, besondere Beachtung zukommt - Vermeidung diskriminierender Maßnahmen gegen Einfuhren aus der Gemeinschaft - Gewährleistung, dass die derzeitige und künftige Steuergesetzgebung mit dem Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung vereinbar ist - Stärkung der Verwaltungskapazitäten, vor allem im Bereich der Kontroll- und Durchsetzungsverfahren, sowie der administrativen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe - Umsetzung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Statistik - Weitere Verbesserung der Qualität und des Erfassungsbereichs der Statistiken; Gewährleistung, dass angemessene Ressourcen verfügbar sind, um die auf diesem Gebiet vorhandenen Kapazitäten, insbesondere auf regionaler Ebene, noch zu stärken Sozialpolitik und Beschäftigung - Vollendung der Rechtsangleichung und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Sozialbereich, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Stärkung der entsprechenden Verwaltungs- und Durchsetzungsstrukturen einschließlich der Gewerbeaufsicht. Erlass von Rechtsvorschriften gegen Diskriminierungen und Aufstellung eines Zeitplans für deren Umsetzung - Vollendung der Rechtsangleichung und Gewährleistung der Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit; Ausbau der Maßnahmen im Bereich der Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten sowie Gesundheitsüberwachung und -kontrolle - Weitere Unterstützung der Bemühungen der Sozialpartner beim Aufbau der Kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, vor allem im Wege eines unabhängigen sozialen Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Ausarbeitung einer nationalen Strategie, einschließlich der Sammlung entsprechender Daten, im Hinblick auf die künftige Beteiligung an der europäischen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung Energie - Umsetzung der in dem Bericht des Rates "Nukleare Sicherheit im Zusammenhang mit der Erweiterung" enthaltenen Empfehlungen unter Berücksichtigung der in darin festgelegten Prioritäten - Annahme und Umsetzung des Plans zur Stilllegung der beiden Kernreaktoren Bohunice VI im Jahr 2006 bzw. 2008 - Fortsetzung der Bemühungen, in dem Kernkraftwerk von Mochovce sowie in den beiden Kernreaktoren Bohunice V2 ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit zu gewährleisten und dieses auch während der Stilllegungsphasen der Blöcke 1 und 2 (V1) des Kernkraftwerks Bohunice aufrecht zu erhalten - Weitere Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere auf die Gas- und Elektrizitätsrichtlinien; Vollendung des Angleichungsprozesses, Einsetzung eines unabhängigen Betreibers des Übertragungsnetzes (Elektrizität), Beseitigung der noch verbleibenden Preisverzerrungen; Stärkung der Aufsichtsbehörde - Weitere Angleichung an die Erfordernisse im Zusammenhang mit den Sicherheitsreserven an Erdöl; Verstärkung der Bemühungen bei der effektiven Anlage dieser Vorräte, zu denen auch die notwendigen Investitionen gehören, um möglichst Erdölvorräte für einen Verbrauch von 90 Tagen zu gewährleisten; Stärkung des mit der Verwaltung der Reserven beauftragten Organs - Weitere Verbesserung der Energieeffizienz, Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger und Stärkung der für diesen Bereich zuständigen Institutionen Telekommunikation und Informationstechnologien - Vollendung der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, wobei der Schwerpunkt auf die Kostenorientierung, Zusammenschaltung und die Betreiberwahl im Telekommunikationssektor zu legen ist - Vollendung der Trennung der Regulierungs- und Betreiberfunktion Kultur und audiovisuelle Medien - Stärkung der Verwaltungskapazität des Rundfunk- und Fernsehrates Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Besonders dringender Handlungsbedarf: Gewährleistung, dass die territoriale Organisation der effektiven Umsetzung der Strukturfondsverordnungen zustimmt - Vollendung des Rechtsrahmens, der es ermöglicht, den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich umzusetzen - Bestimmung der mit der Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds beauftragten Organe, insbesondere der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen; klare Trennung der Zuständigkeiten und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere im Bereich Einstellungen und Fortbildung; Gewährleistung einer effizienten interministeriellen Koordinierung - Weitere Ausarbeitung eines kohärenten Entwicklungsplans wie in der Strukturfondsverordnung gefordert; Festlegung der mit der Durchführung des endgültigen Plans beauftragten Strukturen - Schaffung der erforderlichen Monitoring- und Evaluierungssysteme für die Strukturfonds, insbesondere für die Ex-ante-Bewertung und die Sammlung und Aufbereitung einschlägiger statistischer Daten und Indikatoren - Angleichung an die speziellen Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren für die künftigen Strukturfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen der einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen - Unterstützung der technischen Vorbereitung der Projekte, die für eine Förderung im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in Frage kommen (Projektvorarbeiten) Umweltschutz - Vollendung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, wobei der Schwerpunkt auf die Luft- und Wasserqualität, die Abfallbewirtschaftung, den Naturschutz und die Verringerung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu legen ist - Weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit genetisch veränderten Organismen, der Luftqualität, Verpackung und Verpackungsabfall, der Abfallbewirtschaftung, der städtischen Abwasseraufbereitung, dem Trinkwasser, der Einleitung von gefährlichen Stoffen in aquatische Lebensräume und der integrierten Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung - Weitere Verbesserung der Verwaltungs-, Monitoring und Durchsetzungskapazitäten auf allen Ebenen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Stärkung der Umweltaufsichtsbehörde und der interministeriellen Koordinierung zu widmen - Weitere Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die Formulierung und Umsetzung aller anderen sektoralen Politiken, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Vollendung der Angleichung der Rechtsvorschriften und Einrichtung von Marktüberwachungs- und Durchführungsstellen Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Umsetzung des Schengen-Aktionsplans - Gewährleistung der Angleichung der Datenschutzpraktiken - Fortsetzung der Verbesserung und Modernisierung der Infrastrukturen an den künftigen Außengrenzen der Union, Modernisierung der Vollzugsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Grenzkontrollen und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung; weitere Vorbereitung auf die künftige Beteiligung an dem Schengen-Informationssystem durch die Einrichtung nationaler Datenbanken und die Aufstellung von Listen; Beschleunigung der progressiven Angleichung der Visagesetze und -verfahren - Einrichtung eines unabhängigen Organs als zweite Instanz im Asylverfahren - Ausarbeitung und Umsetzung einer integrierten und umfassenden Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Fortsetzung der Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels; Angleichung des Strafgesetzbuchs an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Betrugs; Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche; Gewährleistung der Umsetzung eines nationalen Drogenbekämpfungsprogramms - Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen zu gewährleisten - Gewährleistung, dass die Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol erfuellt werden - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den im Bereich Justiz und Inneres zuständigen Dienststellen und Einrichtungen - Maßnahmen zur vollständigen Angleichung an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie dessen Protokolle Zollunion - Besonders dringender Handlungsbedarf: Beschleunigung der Umsetzung der Strategie im Bereich der Informationstechnologie der slowakischen Zollverwaltung. Entwicklung von Informationssystemen, die einen elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und der Slowakei ermöglichen. Bereitstellung einer ausreichenden Zahl einschlägiger Mitarbeiter für die slowakische Zollverwaltung - Gewährleistung der Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Zollverwaltung zur Erhebung der Verbrauchsteuern; Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung aller Aspekte der von der Zollbehörden verwalteten Gemeinschaftspolitiken, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik - Einrichtung aller erforderlichen in dem Gesetz über die staatlichen Verwaltungsorgane im Zollbereich vorgesehenen spezialisierten Organisationseinheiten - Weitere Bemühungen zur Stärkung der Berufsethik im Zoll, zur Bekämpfung von Betrug und Korruption sowie zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität Auswärtige Angelegenheiten - Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sämtliche internationalen Verträge und Vereinbarungen, einschließlich der bilateralen Investitionsverträge, die nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, bis zum Beitritt neu ausgehandelt oder aufgehoben werden Finanzkontrolle - Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollendung der Umsetzung der Rechtsvorschriften für die interne Finanzkontrolle - Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der zentralen Stelle, die für die gesamte öffentliche Verwaltung mit der Koordinierung und Harmonisierung der bei der Finanzverwaltung und Kontrolle sowie der internen Rechnungsprüfung angewandten Methoden beauftragt ist; Einrichtung von internen Rechnungsprüfungsstellen in den mittelbewirtschaftenden Zentren; Einführung der funktionalen Unabhängigkeit der internen Rechnungsprüfungsstellen; Gewährleistung der operationellen Kapazität der genannten Stellen - Weiterentwicklung der Handbücher für Rechnungsprüfungen und Prüfpfade (die sowohl zur Kontrolle der Gemeinschaftsmittel als auch der öffentlichen Mittel verwendet werden können) - Stärkung der allgemeinen operationellen Kapazitäten wie auch der Unabhängigkeit der obersten Rechnungsprüfungsbehörde; Gewährleistung der Einhaltung der INTOSAI-Normen - Verstärkung der Betrugsbekämpfung - Benennung einer geeigneten zentralen Kontaktstelle zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und tatsächliche Aufnahme der Zusammenarbeit mit OLAF über diese Kontaktstelle - Intensivierung der Bemühungen, um eine korrekte Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der von der Gemeinschaft gewährten Heranführungshilfe zu gewährleisten, was einen Schlüsselindikator für die Kapazität der Slowakei darstellt, den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Finanzkontrolle umzusetzen 5. Programmierung Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für dieses Land zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann die Slowakei auch zum Teil ihre Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem hat sie Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. Konditionalität Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass die Slowakei ihren Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. Überwachung Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Es gilt die seit den Regelmäßigen Berichten 2000 übliche Gliederung.