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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1394

21.5.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/1394 DES RATES

vom 22. April 2024

über den Abschluss des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 212 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit dem Beschluss 2018/1197 des Rates vom 26. Juni 2018 (2) wurde das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits (im Folgenden „Abkommen“) am 17. Juni 2018 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet.

(2)

Ziel des Abkommens ist die Intensivierung der Zusammenarbeit und des Dialogs zu einer Vielzahl bilateraler, regionaler und multilateraler Fragen.

(3)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits wird im Namen der Union genehmigt (3).

Artikel 2

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Co-Vorsitz in dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 42 des Abkommens.

Artikel 3

Der Präsident des Rates ermächtigt die Person(en), die befugt ist (sind), den Austausch des zur Bestätigung des Abschlusses der Genehmigung und Ratifizierung durch die Unions-Vertragspartei erlassenen Instruments nach Artikel 47 Absatz 1 vorzunehmen, um die Zustimmung der Union auszudrücken, durch das Abkommen gebunden zu sein (4).

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 22. April 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Zustimmung vom 12. Dezember 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2018/1197 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union (ABl. L 216 vom 24.8.2018, S. 1).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 216 vom 24.8.2018, S. 4, veröffentlicht.

(4)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1394/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)