Berichtigungsprotokoll zu dem am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Amtsblatt Nr. C 323 vom 11/11/1999 S. 0001
BERICHTIGUNGSPROTOKOLL ZU DEM AM 25. MÄRZ 1957 IN ROM UNTERZEICHNETEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT (1999/C 323/01) In dem am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten Originaltext des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, dessen Verwahrer die Regierung der Italienischen Republik ist, sind einige materielle Fehler festgestellt worden. Diese Fehler sind den Unterzeichnerstaaten des Vertrags durch Schreiben des Rechtsberaters des Rates der Europäischen Union an die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1999 zur Kenntnis gebracht worden. Die Mitgliedstaaten haben vor Ablauf der in diesem Schreiben gesetzten Frist keine Einwände gegen die darin vorgeschlagenen Berichtigungen erhoben. Am heutigen Tag sind diese Fehler im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik in dem im Anhang aufgeführten Sinn berichtigt worden. Zu Urkund dessen ist das vorliegende Protokoll erstellt worden, von dem die Regierungen der Unterzeichnerstaaten des genannten Vertrags eine Abschrift erhalten. Geschehen zu Rom am sechsundzwanzigsten Juli neunzehnhundertneunundneunzig. Der Leiter des Dienstes für diplomatische Streitfälle, Verträge und Rechtsetzung >PIC FILE= "C_1999323DE.000102.TIF"> ANHANG Artikel 39 Absatz 2 des Euratom-Vertrags Anstatt: "die in den Artikeln 33, 37 und 38 genannten Unterlagen und Auskünfte" muß es heißen: "die in den Artikeln 33, 36 und 37 genannten Unterlagen und Auskünfte" Artikel 156 des Euratom-Vertrags Anstatt: "Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 146 Absatz 3 genannten Frist kann jede Partei ... aus den in Artikel 146 Absatz 1 genannten Gründen geltend machen." muß es heißen: "Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 146 Absatz 5 genannten Frist kann jede Partei ... aus den in Artikel 146 Absatz 2 genannten Gründen geltend machen." Artikel 177 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe b) dritter Gedankenstrich des Euratom-Vertrags Anstatt: - hat der Rat nach einem der beiden vorstehenden Unterabsätze, ... muß es heißen: - hat der Rat nach einem der beiden vorstehenden Gedankenstriche, ...