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29.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 241/141 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2097 DES RATES
vom 28. September 2023
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen, der restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands betrifft, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. |
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(2) |
Am 23. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1217 (2) angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen mit dem Ziel eingeführt wurden, die Sendetätigkeiten bestimmter unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/1217 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien einzustellen. Gemäß Artikel 1 Nummer 24 des Beschlusses (GASP) 2023/1217 hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab. |
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(3) |
Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP ab dem 1. Oktober 2023 auf alle unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/1217 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten restriktiven Maßnahmen finden ab dem 1. Oktober 2023 auf alle unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/1217 aufgeführten Organisationen Anwendung.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. GRANDE-MARLASKA GÓMEZ
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
(2) Beschluss (GASP) 2023/1217 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktiv Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 159 I vom 23.6.2023, S. 451).