32004D0135

2004/135/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2001 zu Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2432 — Grupo Villar Mir/EnBW/Hidroeléctrica del Cantábrico) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2861)

Amtsblatt Nr. L 048 vom 18/02/2004 S. 0086 - 0110


Entscheidung der Kommission

vom 26. September 2001

zu Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache COMP/M.2432 - Grupo Villar Mir/EnBW/Hidroeléctrica del Cantábrico)(1)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2861)

(Nur der spanische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2004/135/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a),

gestützt auf die Verordnung (EWR) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(2), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(3), und insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 1. Juni 2001, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten,

nachdem den beteiligten Unternehmen die Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(4),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 4. April 2001 erhielt die Kommission die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (im Folgenden: "Fusionskontrollverordnung"), mit dem die Grupo Villar Mir und das Unternehmen Energie Baden-Württemberg (EnBW), das gemeinsam von der Electricité de France (EDF) und dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) kontrolliert wird, durch ein von der Ferroatlántica S.L. (Ferroatlántica) unterbreitetes öffentliches Übernahmeangebot die gemeinsame Kontrolle über das spanische Unternehmen Hidroeléctrica del Cantábrico S.A. (Hidrocantábrico) erwerben. Ferroatlántica ist ein Unternehmen der Grupo Villar Mir und würde nach der Durchführung des Vorhabens von dieser Gruppe und von EnBW gemeinsam kontrolliert werden.

(2) Die Anmeldung wurde am 6. April 2001 für unvollständig erklärt. Am 10. April 2001 erteilten die anmeldenden Parteien die gewünschten zusätzlichen Auskünfte. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Anmeldung im Sinne von Artikel 10 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung vervollständigt.

(3) Nach der Überprüfung der Anmeldung gelangte die Kommission zur Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben unter den Geltungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt.

(4) Mit Schreiben vom 14. Mai 2001 setzten die spanischen Behörden die Kommission gemäß Artikel 9 der Fusionskontrollverordnung darüber in Kenntnis, dass der vorgeschlagene Zusammenschluss eine beherrschende Stellung zu begründen oder verstärken droht, wodurch der wirksame Wettbewerb auf dem Elektrizitätsmarkt in Spanien erheblich behindert würde. Gleichzeitig würde der Zusammenschluss den Vertrieb und die Vermarktung auf dem Strommarkt in der Autonomen Region Asturien beeinträchtigen, der alle Merkmale eines gesonderten Marktes aufweist und keinen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes ausmacht. Daher beantragten die spanischen Behörden die Verweisung des vorgeschlagenen Zusammenschlusses gemäß Artikel 9 der Fusionskontrollverordnung.

(5) Nach einer ersten Prüfung der Sache stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt hervorruft, da er eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken kann und dadurch der wirksame Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlich Teil davon erheblich behindert würde. Daher traf die Kommission am 1. Juni 2001 die Entscheidung, das Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung einzuleiten.

(6) Der Beratende Ausschuss erörterte den Entwurf der Entscheidung am 13. September 2001.

I. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN

(7) Die Grupo Villar Mir, ein Tochterunternehmen der Immobiliaria Espacio S.A., ist in folgenden Wirtschaftszweigen tätig: Immobilien, Düngemittel, Bauindustrie, Infrastrukturbereich und Dienstleistungskonzessionen sowie Investitionsmanagement.

(8) Bei der gemeinsam von EDF und OEW kontrollierten EnBW handelt es sich um ein vertikal integriertes Stromunternehmen, das vor allem in Stromerzeugung, -verteilung, -vertrieb, -handel und -versorgung hauptsächlich in Südwestdeutschland tätig ist.

(9) Zu den Hauptaktivitäten der staatlichen EDF gehören die Erzeugung, Weiterleitung, Verteilung und der An- und Verkauf von Strom in Frankreich. EDF/RTE, eine Abteilung der EDF, betreibt das nationale Stromnetz und die Verbindungsleitungen zu Nachbarländern. Über ihre Tochter EDF International ("EDFI"), eine Holding, ist die EDF an Elektrizitätsgesellschaften in mehreren europäischen Ländern wie Österreich, Italien, Schweden und dem Vereinigten Königreich beteiligt. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Bauwesen, der Wartung von Kraftwerken und Leitungsnetzen, dem Abfallrecycling und der Stadtbeleuchtung tätig.

(10) Ferroatlántica produziert, vertreibt und vermarktet verschiedene Metalle und im elektrischen Lichtbogenofen produzierte Metalllegierungen sowohl im In- als auch im Ausland und produziert Strom aus Wasserkraft. Es gehört zur Gänze der Grupo Villar Mir und würde bei Vollzug des Fusionsvorhabens gemeinsam von der Grupo Villar Mir und EnBW kontrolliert werden. EnBW würde hierzu eine 50%ige Beteiligung an Ferroatlántica erwerben.

(11) Hidrocantábrico ist in der Erzeugung, Verteilung und Vermarktung von Strom tätig und gilt derzeit als viertgrößtes spanisches Elektrizitätsunternehmen. Andere Tätigkeiten des Unternehmens konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Vertrieb und die Vermarktung von Erdgas sowie auf den Telekommunikationssektor in der Autonomen Region Asturien.

(12) Mit dem beabsichtigten Zusammenschluss würden die Grupo Villar Mir und EnBW durch die Übernahme von 50 % der Anteile an Ferroatlántica durch EnBW gemeinsam die Kontrolle über die Hidrocantábrico erwerben, wobei Ferroatlántica das Instrument für den Erwerb der angesprochenen Kontrolle sein sollte. Zu diesem Zweck trafen die Parteien einige Vereinbarungen. Am 28. September 2000 unterbreitete Ferroatlántica mit Unterstützung durch EnBW ein erstes öffentliches Übernahmeangebot für 25 % des Kapitals von Hidrocantábrico, das am 17. Januar 2001 von der spanischen Börsenaufsichtskommission (Comisión Nacional del Mercado de Valores; CNMW) genehmigt wurde. Anschließend wurden zwei weitere öffentliche Übernahmeangebote über das gesamte Grundkapital von Hidrocantábrico gemacht: eines vom Bieterkonsortium bestehend aus Caja de Ahorros de Asturias (Cajastur), dem portugiesischen Stromunternehmen Electricidade de Portugal S.A. (EDP), Caja de Seguros Reunidos, Compañía de Seguros y Reaseguros S.A. (Caser) und das andere vom deutschen Energiekonzern RWE. In der Folge zog die RWE ihr Angebot zurück. Ferroatlántica, das als erstes Unternehmen ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet hatte, änderte sein ursprüngliches Angebot, erhöhte es auf 100 % des Grundkapitals und verbesserte die wirtschaftlichen Bedingungen der vorhergegangen Angebote. Nach der Abwicklung dieses letzten Angebots hielt das Konsortium aus Cajastur, EDP und Caser 35 % der Aktien von Hidrocantábrico, während Ferroatlántica 59,66 % des Grundkapitals erworben hatte.

II. DER ZUSAMMENSCHLUSS

(13) Laut den zwischen Grupo Villar Mir und EnBW abgeschlossenen Verträgen wird jedes der beiden Unternehmen einen Anteil von 50 % an Ferroatlántica (Instrument für den Erwerb der Kontrolle an Hidrocantábrico) halten. Über diese Beteiligung werden Grupo Villar Mir und EnBW gemeinsam Hidrocantábrico kontrollieren.

(14) Als Ergebnis der verschiedenen aufeinander folgenden öffentlichen Übernahmeangebote erwarb Ferroatlántica 59,66 % der Anteile von Hidrocantábrico. Nach Aussagen der anmeldenden Parteien erhalten sie gemäß der Fassung der Statuten von Hidrocantábrico, die aus der Hauptversammlung der Aktionäre vom 22. Mai 2000 hervorgegangen war, aufgrund des Erwerbs einer eindeutig mehrheitlichen Beteiligung am Grundkapital von Hidrocantábrico nach Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots für 100 % der Anteile zu einem Mindestpreis von 24 Euro je Aktie die alleinige Kontrolle über Hidrocantábrico. Ferroatlántica würde die absolute Stimmenmehrheit sowie das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates zu ernennen, haben.

(15) Hinsichtlich der Würdigung der gemeinsamen Kontrolle wird die vorliegende Entscheidung auf der Grundlage der von den Parteien übermittelten Angaben getroffen und greift den Rechten und Pflichten, die den verschiedenen Aktionärsgruppen gemäß den spanischen Rechtsvorschriften zukommen können, nicht vor.

(16) Aus diesen Gründen stellt das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar.

III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

(17) Die an dem angemeldeten Vorhaben beteiligten Unternehmen (Grupo Villar Mir, EnBW und Hidrocantábrico) erwirtschaften gemeinsam weltweit einen Umsatz von über 5 Mrd. EUR (Grupo Villar Mir: 918 Mio. EUR, EnBW: 38 Mrd. EUR(5) und Hidrocantábrico: 890 Mio. EUR). Jedes einzelne Unternehmen erwirtschaftet in der Gemeinschaft einen Umsatz von über 250 Mio. EUR (Grupo Villar Mir: 843 Mio. EUR, EnBW: 36 Mrd. EUR und Hidrocantábrico: 890 Mio. EUR) und erreicht in keinem Mitgliedstaat mehr als zwei Drittel seines Umsatzes in der gesamten Gemeinschaft. Das angemeldete Vorhaben hat demnach Gemeinschaftsdimension.

IV. DIE RELEVANTEN MÄRKTE

A. DIE RELEVANTEN PRODUKTMÄRKTE

(18) Wie in der Entscheidung der Kommission in der Sache COMP/M.1853 - EDF/EnBW erwähnt, sind die relevanten Produktmärkte im Elektrizitätsmarkt unter Berücksichtigung des vorherrschenden Liberalisierungsgrades abzugrenzen. Die Versorgung von Tarifkunden mit Strom ist ein gesetzliches Monopol, das nicht dem Wettbewerb unterliegt. Der relevante Produktmarkt ist daher im Rahmen des bereits liberalisierten Marktsegments zu suchen.

(19) Gemäß der Definition des spanischen Kartellgerichts "procede delimitar el mercado relevante de producto como la generación de energía eléctrica que se compra y se vende a través del pool o mercado mayorista. En este mercado concurren en régimen de competencia, por el lado de la oferta, la energía eléctrica ofertada por el régimen ordinario(6), por el régimen especial de más de 50 MW y la importada, y por el lado de la demanda, los distribuidores [que venden energía a clientes a tarifa]*(7), los comercializadores [que venden energía a clientes cualificados]* y los clientes cualificados. También resultará afectado el mercado de energía contratada mediante contratos bilaterales [suscritos entre generadores y clientes cualificados]*, en cuanto estos contratos se realizan en régimen de libre competencia." [ist der relevante Produktmarkt mit der Erzeugung von Strom, der über das so genannte Pool, d. h. den Großhandelsmarkt, abgesetzt wird, gleichzusetzen. Auf diesem Markt gibt es unter Wettbewerbsbedingungen auf der Angebotsseite den über das reguläre System angebotenen Strom, den über die spanische Einspeisungsregelung "régimen especial" angebotenen Strom von über 50 MW und den eingeführten Strom, während sich die Nachfrageseite aus Verteilern [die Strom an Tarifkunden verkaufen]*, Handelsunternehmen [die Strom an zugelassene Kunden weiterverkaufen]* und zugelassenen Kunden zusammensetzt. Auch der über bilaterale [zwischen Stromerzeugern und zugelassenen Kunden abgeschlossene]* Verträge gebundene Strommarkt wird betroffen sein, sobald diese Verträge im Wettbewerb durchgeführt werden](8). Bis 2003 ist es spanischen Stromerzeugern untersagt, direkte Verträge mit Handelsunternehmen abzuschließen (es darf lediglich Strom im Pool oder an zugelassene Kunden verkauft werden)(9). Ausländische Anbieter haben die Möglichkeit, Verträge mit spanischen Energiehändlern abzuschließen.

(20) Die zugelassenen Kunden auf dem spanischen Markt sind alle Verbraucher, unabhängig von der Höhe ihres Verbrauchs, die mit einer Nennspannung von über 1000 Volt versorgt werden(10). Ab dem 1. Januar 2003 werden alle Stromverbraucher unterschiedslos der Kategorie der zugelassenen Kunden angehören, auch wenn bis zum Januar 2007 weiterhin Strom auf dem Tarifkundenmarkt angeboten werden wird(11). Die zugelassenen Kunden in Spanien, die Strom auf dem liberalisierten Markt kaufen wollen, werden drei Wahlmöglichkeiten haben: a) über das Pool, b) über den Abschluss von so genannten "bilateralen Verträgen" mit Stromerzeugern oder ausländischen Anbietern und c) über den Abschluss von Verträgen mit Energiehändlern. Der Markt der zugelassenen Kunden stellt potenziell 54 % des Verbrauchs in Spanien dar; die Kunden, die sich für den Ankauf von Strom auf dem liberalisierten Markt (d. h. direkt über das Pool, auf der Grundlage von bilateralen Verträgen oder über Energiehändler) entschlossen haben, machen jedoch 35-38 % des Gesamtverbrauchs aus. Mit anderen Worten geht zwischen 62 und 65 % des Stroms, der auf dem Großmarkt gekauft wird, an die Verteiler, die ihn dann an die Tarifkunden weiterverkaufen.

(21) Das Pool funktioniert folgendermaßen: i) der Tages- oder Spotmarkt macht über 90 % des gesamten Stromabsatzes aus und wird auf dem Großhandelsmarkt abgewickelt. Es gibt einen einzigen Preis pro Stunde, den Grenzpreis pro Stunde; ii) der Terminmarkt (ungefähr 6 % des gesamten auf dem Großhandelsmarkt abgesetzten Stroms): der Strom, der nicht auf dem Spotmarkt abgesetzt wird, kann danach am so genannten "Zukunfts- oder Terminmarkt" verkauft werden. Die bilateralen Verträge wiederum machen weniger als 3 % des gesamten Absatzes auf dem Großhandelsmarkt aus.

(22) Insbesondere beim Spotmarkt handelt es sich um einen ausgeglichenen Markt: die verkaufte Energie entspricht der gekauften Energie. Die Vergütungsansprüche eines jeden Anbieters werden durch Multiplikation der verkauften Energie und des Grenzpreises berechnet, und auch die Zahlungsverpflichtungen der Käufer werden durch Multiplikation der durchgeführten Käufe und des Grenzpreises ermittelt. Zweck des Spotmarkts ist es, Handelsgeschäfte mit Strom für den nächsten Tag anhand von Verkaufs- und Kaufofferten durchzuführen. Diese Angebote werden dem Marktkoordinator (der spanischen Strombörse OMEL) vorgelegt und in ein Clearingverfahren aufgenommen, das für den für die Programmierung festgelegten Tageszyklus gilt, der dem auf den Börsentag folgenden Tag entspricht und 24 aufeinander folgende Zeitzyklen für die Programmierung umfasst. Der Marktkoordinator führt das Clearing der Preisangebote für den An- und Verkauf von Strom mit der einfachen Clearing-Methode durch, mit der man unabhängig voneinander den Grenzpreis und das Stromvolumen, das für jede Produktions- und Erwerbseinheit pro Tagesabrechnungszyklus angepasst wird, ermittelt. Auf diese Weise erhält man für jeden Tagesabrechnungszyklus den Grenzpreis, der dem Stromverkaufsangebot des Betreibers des letzten Kraftwerksblocks, der zur Deckung der Nachfrage Strom ins System einspeisen muss, entspricht.

(23) Aufgrund der obigen Darlegungen ist im Zusammenhang mit den liberalisierten Strommärkten in Spanien zwischen dem Strom auf dem Großhandelsmarkt (Pool, einschließlich der bilateralen Verträge zwischen zugelassenen Kunden und Stromerzeugern) und dem Strom, der anschließend von den Energiehändlern den zugelassenen Kunden (Einzelhandelsmarkt) angeboten wird, zu unterscheiden. Es wird jedoch nur der Großhandelsmarkt, insbesondere das Pool(12) und konkret der Spotmarkt, auf den etwas mehr als 90 % des auf dem Großhandelsmarkt abgesetzten Stroms entfällt, Gegenstand der im Rahmen dieser Entscheidung durchgeführten Analyse sein.

B. RÄUMLICH RELEVANTER MARKT

(24) Üblicherweise vertritt die Kommission die Auffassung, dass der für die Stromversorgung geografisch relevante Markt nicht über die Staatsgrenzen hinausgeht(13). Dies wurde im Fall Spaniens durch zwei Entscheidungen der Kommission(14) in der jüngsten Vergangenheit bestätigt und stimmt mit der durch die spanischen Wettbewerbsbehörden durchgeführten Analyse(15) überein.

(25) Stromeinfuhren nach Spanien sind aufgrund der begrenzt verfügbaren Verbundkapazitäten derzeit (und auch in näherer Zukunft) nur im beschränkten Umfang möglich. Den vorliegenden Informationen zufolge beträgt die theoretische kommerzielle Verbundkapazität zwischen Spanien und dem benachbarten Ausland ungefähr 1900 bis 2000 MW (1000 bis 1100 mit Frankreich, 600 bis 650 mit Portugal und 300 bis 350 mit Marokko). Diese Werte entsprechen ungefähr 6,6 % der in Nachfrage-Spitzenzeiten erforderlichen Kapazität(16). Außerdem ergeben sich Überlagerungseffekte der Import- und Exportfluesse, wenn der Strom gleichzeitig in beide Richtungen fließt, nur mit Portugal. Die Einfuhren von Marokko nach Spanien sind nur gering, und Ausfuhren von Spanien nach Frankreich finden nur in niederschlagsreichen Zeiten (wie im Winter 2001) statt. Die Marktuntersuchung hat jedoch gezeigt, dass der Handelsaustausch zwischen Frankreich und Spanien zwar möglich ist, aber nicht stattfindet, weil die für diese Stromfluesse erforderlichen Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen.

(26) Somit ist der geografisch relevante Markt für den Großhandel mit Strom das spanische Staatsgebiet auf der Iberischen Halbinsel.

V. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT

EINLEITUNG

(27) Die Kommission vertritt die Ansicht, dass das Vorhaben aus den oben dargelegten Gründen das bereits bestehende marktbeherrschende Duopol auf dem spanischen Großhandelsmarkt verstärken könnte.

(28) Die Tätigkeiten der anmeldenden Parteien auf dem liberalisierten Teil des spanischen Strommarktes sind relativ begrenzt. Der Umsatz von Hidrocantábrico auf dem Spotmarkt im Pool betrug im Jahr 2000 [5-10]* % und während der ersten fünf Monate von 2001 [5-7]* %(17). EnBW bot 2000 nur [800-1000]* MW im Pool an, und Grupo Villar Mir bot auf dem spanischen Großhandelsmarkt keinen Strom an. Der Strom, der von EDF, die gemeinsam mit OEW EnBW kontrolliert, ausgeführt wurde, macht ungefähr [< 5]* % des Umsatzes auf dem Spotmarkt (einschließlich des langfristigen Vertrags mit REE) aus. Demnach ergeben sich durch das geplante Vorhaben horizontale Überlagerungen auf dem spanischen Großhandelsmarkt in relativ beschränktem Ausmaß.

(29) Dennoch ist das angemeldete Vorhaben im Lichte der besonders hohen Konzentration auf dem spanischen Strommarkt sowie in Hinblick auf seine Isolierung infolge der geringen Verbundkapazitäten mit anderen Systemen zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist die Sonderstellung der EDF, die als größter Importeur von Strom auf dem spanischen Markt gleichzeitig aus verschiedenen Gründen (siehe Erläuterungen weiter unten) der größte potenzielle Konkurrent der spanischen Stromerzeugungsunternehmen ist, zu berücksichtigen. Ferner ist in Betracht zu ziehen, dass die EDF-RTE die Verbindungsleitungen und das Übertragungsnetz kontrolliert, über die alle Einfuhren auf den Strommarkt der Iberischen Halbinsel aus anderen europäischen Ländern erfolgen.

(30) In ihrer Antwort auf die Beschwerdepunkte argumentiert EnBW, dass man darin von der Annahme ausgehe, dass der am beabsichtigten Zusammenschluss beteiligte Akteur EnBW und nicht EDF sei. Laut EnBW berücksichtige diese Sichtweise nicht die Tatsache, dass EnBW ein Unternehmen sei, das alle Funktionen einer selbständigen Wirtschaftseinheit erfuelle und eigene handelspolitische Ziele verfolge. Dies treffe zweifelsohne zu, da die gemeinschaftlichen Bestimmungen über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ausdrücklich zuließen, dass ein Unternehmen in der Lage von EnBW gleichzeitig anmeldende Partei und vom Zusammenschluss betroffene Partei sein könne. Die Kommission beschränke sich darauf, den Zusammenschluss so zu würdigen, als ob er von der EDF angeregt und ausgeführt worden wäre. Folglich berücksichtigen die Beschwerdepunkte ihrer Ansicht nach nicht die aktuelle Lage der EnBW und grenzten die Rollen, die EDF und EnBW beim Zusammenschluss spielen, nicht klar genug voneinander ab.

(31) Dazu kann die Kommission nur darauf hinweisen, dass ihr die Rolle der EnBW am geplanten Vorhaben - sowohl ihre Stellung als anmeldende Partei als auch ihre Eigenschaft als Vollfunktionsunternehmen - während des gesamten Verfahrens sehr wohl stets bewusst war. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Kommission bei der Würdigung der Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Wettbewerb immer von den Tätigkeiten aller zu einer Gruppe(18) gehörenden Unternehmen ausgegangen ist (im gegenständlichen Fall wären das einerseits die EDF, deren Tochtergesellschaften, Abteilungen sowie weitere von ihr unmittelbar oder mittelbar kontrollierte Unternehmen und andererseits die Grupo Villar Mir, ihr Stammhaus sowie ihre Tochtergesellschaften), zumal alle Unternehmen einer Gruppe eine wirtschaftliche Einheit bilden. Im gegenständlichen Fall kann man jedenfalls feststellen, dass die Unternehmensstrategie der EnBW von der EDF bestimmt wird, wie die Kommission bereits in eine früheren Entscheidung(19) festhalten konnte.

A. DER SPANISCHE GROSSHANDELSMARKT FÜR STROM

1. Der spanische Elektrizitätsmarkt ist von einem marktbeherrschenden Duopol geprägt

a) Die beiden größten spanischen Stromunternehmen diktieren die Preise und beherrschen zusammen den Großhandelsmarkt

(32) Laut dem spanischen Kartellgericht, das vor kurzem die Aktivitäten von Endesa/Iberdrola(20) und Unión Eléctrica Fenosa/Hidrocantábrico(21) untersuchte, wird der spanische Elektrizitätsmarkt durch die duopolistische Stellung der spanischen Akteure beherrscht. Konkret gibt es zwei marktbeherrschende Unternehmen, Endesa und Iberdrola, die im Jahr 2000 Marktanteile von 47 % bzw. 27 % auf dem Spotmarkt hielten. Das bedeutet, dass ihre Produktion während einer hohen Anzahl von Zeitzyklen für die Deckung der Nachfrage unerlässlich ist und sie daher in der Lage sind, die Preise vorzugeben.

(33) Die Schlussfolgerungen der spanischen Behörden wurden durch die Prüfungsergebnisse der Kommission bestätigt, die nachweisen konnte, dass die oben beschriebene Situation im Wesentlichen weiterhin unverändert vorliegt. In den letzten Monaten kam es auch zu keinen strukturellen Veränderungen, die die von den spanischen Behörden festgestellte duopolistische Beherrschung des spanischen Strommarkts wesentlich geändert hätten.

(34) Die beiden größten spanischen Stromunternehmen, Endesa und Iberdrola, verfügen weiterhin über eine erhebliche Marktmacht, die sich sowohl durch 1. ihre jeweiligen Anteile an der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität als auch 2. ihre Beteiligungen am Umsatz auf dem Großhandelsmarkt oder Pool und 3. ihre Fähigkeit, die Preise auf diesem Strom-Großhandelsmarkt zu diktieren, äußert.

(35) Dies bedeutet zunächst, wie Tabelle 1 anhand der gesamten installierten Stromproduktionskapazität der in Spanien niedergelassenen Stromerzeugungsunternehmen veranschaulicht, dass Endesa und Iberdrola zusammen ungefähr 83 % dieser Kapazität kontrollieren, mit großem Abstand gefolgt von Unión Fenosa (12 %) und Hidrocantábrico (5 %).

Tabelle 1

Gesamte installierte Stromerzeugungskapazität((Die Tabelle enthält nicht die installierte Kapazität des "régimen especial", die am 31. Dezember 2000 8695 MW betrug.))

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle:

Spanisches Ministerium für Wirtschaft.

(36) Tabelle 2 hingegen zeigt die Marktanteile in Bezug auf die Umsätze auf dem Spotmarkt für die Geschäftsjahre, die auf die in den genannten Berichten des spanischen Kartellgerichts analysierten Jahre folgten. Auch hier erreichen die Anteile von Endesa und Iberdrola zusammen 74 bis 78 % des gesamten Marktes.

Tabelle 2

Umsätze auf dem Spotmarkt

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle:

Compañía Operadora del Mercado Español de la Electricidad (OMEL).

(37) Die Marktmacht der beiden wichtigsten spanischen Stromunternehmen zeigt sich außerdem durch ihre Möglichkeiten, die Preise auf dem Großhandelsmarkt zu diktieren. Dies wird in der folgenden Tabelle veranschaulicht.

Tabelle 3

Möglichkeiten der Preisfestlegung durch die Marktakteure im Verhältnis zu den abgesetzten Strommengen((Die Tabelle gibt die Strommenge im Verhältnis zur gesamten auf dem Markt verfügbaren Elektrizität an, die von jedem einzelnen Akteur oder gleichzeitig von zwei oder mehr Akteuren zu dem, dem Preisangebot entsprechenden Grenzpreis verkauft wurde.))

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle:

OMEL.

(38) Dass Endesa und Iberdrola in der Lage sind, die Grenzpreise auf dem Großhandelsmarkt vorzugeben, lässt sich nicht nur auf die große installierte Stromerzeugungsleistung dieser beiden Unternehmen zurückführen. In diesem Zusammenhang sind auch die Zusammensetzung ihrer Kraftwerksparks bzw. ihr jeweiliger Stromerzeugungsmix zu berücksichtigen. Wie das spanische Kartellgericht betonte, "la fijación de precios de oferta en el pool para los distintos períodos horarios está condicionada en gran medida por las diferencias entre las distintas tecnologías de generación utilizadas por las centrales que conforman la potencia instalada del sistema. En general, y como consecuencia de las características de estas distintas tecnologías de producción, las centrales de carbón suelen fijar precios predominantemente en los períodos de horas valle de la demanda, en tanto que las centrales hidroeléctricas de regulación suelen dominar en las horas punta. En consecuencia, y dado que Endesa proporciona en torno al 57 % de la generación con carbón, e Iberdrola es claramente la empresa eléctrica dominante en generación hidráulica regulable, ambos grupos suelen liderar la fijación de precios marginales en el mercado." (hängt die Festlegung des für die verschiedenen Zeitzyklen im Pool angebotenen Preises erheblich von den Unterschieden zwischen den verschiedenen, von den Kraftwerken eingesetzten Stromerzeugungstechnologien, die die installierte Leistung des Systems bilden, ab. Aufgrund der Merkmale dieser unterschiedlichen Erzeugungstechnologien geben die Kohlekraftwerke im Allgemeinen die Preise vorwiegend in Schwachlastzeiten vor, während die Wasserkraftwerke sie in Spitzenzeiten der Nachfrage diktieren. Nachdem Endesa ungefähr 57 % des Stroms aus Kohle erzeugt und Iberdrola eindeutig das wichtigste Elektrizitätsunternehmen im Bereich der Wasserkraft ist, beherrschen folglich diese beiden Unternehmensgruppen für gewöhnlich die Festlegung der Grenzpreise auf dem Markt)(22).

(39) Endesa und Iberdrola spielen auf dem spanischen Großhandelsmarkt tatsächlich eine bestimmende Rolle. Ihre Kapazität ist insbesondere zu Nachfrage-Spitzenzeiten mindestens so groß wie das überschüssige Angebot auf dem Markt. Dies hat zur Folge, dass das gesamte Angebot der übrigen Erzeuger zusammengenommen nicht zur Deckung der Nachfrage ausreicht und die führenden Unternehmen ihre Preise in Reaktion auf die Nachfrage jederzeit erhöhen können, ohne vom Markt verdrängt zu werden.

(40) Außerdem gibt es zwischen den auf dem Strommarkt aktiven Unternehmen verschiedene Verbindungen, die sowohl rechtlicher (Miteigentum bei einigen Kraftwerken wie Trillo, Beteiligung an den Marktkoordinatoren und Systembetreibern) als auch struktureller Natur sind. Insbesondere ermöglichen verschiedene strukturelle Merkmale des Marktes, wie die Tatsache, dass es sich um einen homogenen und relativ transparenten Produktmarkt handelt, auf dem Preisabweichungen nahezu unmittelbar festgestellt werden können, die strategische Koordinierung zwischen den Unternehmen.

(41) Schließlich ist es in Zusammenhang mit den oben erwähnten Überlegungen zur Marktmacht der beiden wichtigsten spanischen Stromunternehmen notwendig, auch zu berücksichtigen, dass der spanische Stromerzeugungsmarkt als ein kaum umkämpfter Markt bezeichnet werden kann, da es eine Reihe von Eintrittsbarrieren gibt wie: 1. Zugang zu möglichen Produktionsanlagen sowie zu Wasserkraft- und Brennstoffreserven, 2. Installationskosten, 3. erforderliche Diversifizierung des Kraftwerksparks und insbesondere 4. geringe Verbundkapazität mit dem Nachbarland Frankreich, von der die Einfuhren aus anderen europäischen Ländern außerhalb der Halbinsel nach Spanien gezwungenermaßen abhängen.

b) Die kleineren Stromerzeuger und ausländischen Anbieter zusammen waren bisher nicht in der Lage, die Preise für den Großteil der Zeitzyklen vorzugeben

(42) Die übrigen spanischen Stromerzeuger neben Endesa und Iberdrola, d. h. Unión Fenosa und Hidrocantábrico, haben für den Großteil der Zeitzyklen die Preise von den beiden beherrschenden Unternehmen vorgegeben bekommen. Wie bereits dargelegt (siehe Tabelle 3), hat eines der beiden wichtigsten spanischen Stromunternehmen, Endesa oder Iberdrola, die Festlegung der Preise bei ca. 60 % bis 80 % der vorgelegten Angebote bestimmt. Nachdem die über dem Grenzpreis angebotenen Mengen nicht auf dem Spotmarkt verkauft werden, tendieren die übrigen Akteure im Wissen, dass die Angebote von Endesa und Iberdrola zur Deckung der Nachfrage in allen Zeitzyklen erforderlich sind, dazu, zum Nullpreis anzubieten, da sie wissen, dass der gesamte von ihnen angebotene Strom auf dem Spotmarkt zum Grenzpreis verkauft wird, der im Pool festgelegt wurde (und nicht zum Preis, zu dem er angeboten wurde). Daher können die beiden großen Unternehmen ihren breiten Stromerzeugungsmix so verwenden, dass sie flexible Angebote je nach Angebots- und Nachfrageprognosen vorlegen können. Kleinere Anbieter mit einem beschränkten Erzeugungsmix, wie Unión Fenosa und Hidrocantábrico, haben hingegen weniger Möglichkeiten, wettbewerbsfähige und ausreichend flexible Angebote zu unterbreiten. Für diese Unternehmen stellt die Option, ihre Produktion zum Nullpreis anzubieten, wenn sie wissen, dass Endesa und Iberdrola hohe Preise fordern werden, den einfachsten Weg dar, um die größtmögliche Strommenge zu verkaufen.

Außerdem bietet die REE aufgrund ihres langfristigen Vertrags mit EDF dem Pool Strom zu Preisen an, die allen bekannt sind. Somit können auch in so genannten Schwachlastzeiten, in denen die Angebote von Endesa und Iberdrola nicht erforderlich sind, um die gesamte Nachfrage abzudecken, und wenn das Angebot von REE doch notwendig ist, die übrigen spanischen Anbieter die Gewissheit haben, den von REE angebotenen Preis garantiert zu bekommen. Dieser Preis (ungefähr [< 5]* Euro-Cents pro kWh) ist derzeit um 30 % bis 40 % teurer als der durchschnittlichen Preis, zu dem EDF den zugelassenen Kunden auf dem französischen Markt Strom anbietet.

c) Trotz der bestehenden duopolistischen Marktbeherrschung sank das Preisniveau auf dem spanischen Markt durch zusätzliches Angebot von Billigstrom im Pool

(43) Zwischen November 2000 und März 2001 stieg die Menge des aus Wasserkraft erzeugten Stroms aufgrund heftiger Niederschläge beträchtlich. Die Durchschnittspreise verringerten sich erheblich (um 30 bis 40 % im Vergleich zu den Durchschnittspreisen im selben Zeitraum des Jahres 2000). Dennoch erreichten nach dieser regenreichen Zeit die Preise rasch wieder ihr früheres Niveau.

(44) Ein derartiger Preissturz könnte ein Anzeichen dafür sein, dass die duopolistische Marktbeherrschung nachlässt. Die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Marktuntersuchung zeigen jedoch, dass diese Situation größtenteils rein konjunkturbedingt ist und weder die duopolistische Struktur des betroffenen Marktes noch die Würdigung der Marktmacht seiner wichtigsten Akteure oder die bequeme Situation der kleineren Anbieter, die die Preise einfach hinnehmen, wesentlich beeinflusst.

(45) Zu berücksichtigen ist, dass einer der großen Akteure, Iberdrola, in diesem Zeitraum am meisten zur Produktion beigetragen hat, indem er Billigstrom aus seinen Wasserkraftwerken anbot(23). Der zweite Akteur, der große Strommengen aus Wasserkraft erzeugt, ist Endesa(24). In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass laut den Angaben der spanischen Behörden und einiger dritter Anbieter eine Vielzahl dieser Wasserkraftwerke zur Stromerzeugung verwendet werden mussten, um die Talsperren zu entlasten und der Hochwassergefahr zu begegnen. Nachdem im Allgemeinen die Preise am Gleichgewichtspunkt von Angebot und Nachfrage mit einer kleinen Spanne festgelegt werden, waren die beiden Hauptanbieter, die sich dazu entschließen mussten, große Strommengen zum Nullpreis anzubieten, um sie auch sicher absetzen zu können, in diesem Zeitraum mit der Ausrichtung ihrer Angebote auf die Wahrung des hohen Preisniveaus weniger erfolgreich. Allerdings waren sie, nachdem sie sich der Verpflichtung, große Mengen an Wasserkraftstrom abzugeben, entledigt hatten, mit ihren Angeboten wieder eher in der Lage, diese Stromart mit anderem, mit kostspieligeren Verfahren hergestelltem Strom zu kombinieren. Folglich stiegen die Preise wieder auf ihr früheres Niveau an.

(46) Die oben beschriebene Situation ist dennoch letzten Endes gänzlich konjunkturbedingt, solange sie sich mit einer absolut außergewöhnlichen Wasserhaushaltssituation erklären lässt. Die Wasserkraftproduktion in der Zeit von Mai 2000 bis Juni 2001 erreichte einen historischen Wert, der um 64 % über dem Wert der zwölf vorangegangenen Monate lag. Laut den Berechnungen der spanischen Behörden liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die erwähnte Leistung der Wasserkraftproduktion wieder erreicht oder übertroffen wird, bei nur 7 %. Es handelt sich tatsächlich um eine atypische und einmalige Situation, die nicht als Folge einer strukturellen Veränderung auf dem spanischen Strommarkt betrachtet werden kann, die sich wesentlich auf die duopolistische Marktbeherrschung durch die beiden wichtigsten Stromerzeuger ausgewirkt hätte.

(47) Auf alle Fälle zeigen die Auswirkungen dieses Billigstromzuflusses auf die Poolpreise während des in Rede stehenden Zeitraums, dass die Lieferung relativ großer Mengen von Billigstrom generell die Durchschnittspreise senkt. Da eingeführter Strom im Pool unter Wettbewerbsgesichtspunkten genauso behandelt wird wie der innerhalb des Systems erzeugte Strom, würde die Zunahme der Stromeinfuhren (zu niedrigen Preisen) auf dem spanischen Markt, wie weiter unten erläutert wird, mit einem vergleichbaren Sinken des Preisniveaus einhergehen und höhere Preisangebote bei der Bildung des Grenzpreises verdrängen. Dies trifft besonders für Schwachlastzeiten und bei durchschnittlicher Nachfrage zu, wenn die Erhöhung der Einfuhren bewirkten, dass die Angebote von Endesa und Iberdrola zur Deckung der Nachfrage nicht unerlässlich sind. Es gilt aber auch für den zusätzlichen Strom, der über bilaterale Verträge auf dem spanischen Markt angeboten wird. Dies würde tatsächlich zur Verstärkung des Wettbewerbs auf dem spanischen Markt und zur Schwächung der derzeit bestehenden duopolistischen Marktbeherrschung führen.

(48) Die Möglichkeit, dass Billigangebote zeitlich zusammentreffen, wird wiederum sowohl durch die Überkapazität und den Technologiemix einiger Akteure (insbesondere EDF und ihre Überproduktion an Kernenergie) als auch durch die zwischen Spanien und anderen europäischen Ländern bestehenden Preisunterschiede erhöht. Die mit den derzeit bestehenden Verbundkapazitäten einhergehenden Beschränkungen bilden jedoch ein wesentliches Hindernis für den Zutritt zum spanischen Markt und tragen somit zur Konsolidierung des Status quo bei, wie in der Folge erläutert wird.

2. Die (äußerst) beschränkte, frei verfügbare Einfuhrkapazität über die Verbundleitungen zwischen Frankreich und Spanien hat die gemeinsame marktbeherrschende Stellung der spanischen Erzeuger begünstigt

a) Die derzeitige Lage der Verbindungen zwischen Frankreich und Spanien

(49) Das Stromnetz der Iberischen Halbinsel ist mit dem französischen Stromnetz über Verbundleitungen an der Grenze zwischen den beiden Ländern verbunden. Die derzeit installierte Kapazität, die theoretisch kommerziell nutzbar ist, beträgt bis zu 1100 MW von Frankreich nach Spanien und 1000 MW in der entgegengesetzten Richtung(25).

Tabelle 4

Verbundkapazität von Frankreich nach Spanien

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Quelle:

Spanisches Ministerium für Wirtschaft.

(50) Diese Verbundkapazität stellt ungefähr 3,5 % der Kapazität dar, die notwendig ist, um die Nachfrage in Spanien zu Spitzenzeiten zu decken. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass diese Zahlen sich nicht auf die "reale", d. h. tatsächlich nutzbare kommerzielle Verbundkapazität beziehen, sondern auf die "voraussichtliche" kommerzielle Verbundkapazität. Zum Beispiel wird im Juli/August 2000 die "reale" kommerzielle Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien ungefähr 800-900 MW erreichen und in umgekehrter Richtung 400-700 MW(26). Weiterhin beträgt die höchste garantierte Verbundkapazität in beiden Richtungen nur 550 MW(27). Schließlich ist festzuhalten, dass die verfügbare kommerzielle Kapazität unabhängig von den Betreibern beider Systeme errechnet wird, wobei der restriktivste der errechneten Werte verwendet wird.

Tabelle 5

Kommerzielle Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien: Die in den Jahren 2000 und 2001 am häufigsten veröffentlichte Spannen((Die Beschränkungen der kommerziellen Verbundkapazität ergeben sich aus den strukturellen Einschränkungen des Übertragungsnetzes im Bereich der Staatsgrenzen, während die Schwankungen der Werte der kommerziellen Kapazität grundsätzlich durch den saisonal bedingten Wechsel der Wärmekapazität der Leitungen (Sommer/Winter) verursacht werden. Beide Aspekte werden sowohl von der Struktur der Stromerzeugung in den verschiedenen Perioden wie auch von den Nachfragewerten in den grenznahen Gebieten, die in bestimmten Fällen zur Sättigung der inländischen Netze führen können, beeinflusst.))

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Quelle:

Spanisches Ministerium für Wirtschaft.

(51) Die unzureichende Verbindung zu Frankreich, die die Isolierung des spanischen Marktes bedingt, äußert sich in Kapazitätskoeffizienten(28) und einer Verbundkapazität in Bezug auf die Nachfrage zu Spitzenzeiten, die für Spanien unter 5 bzw. 6,6 % betragen. Daraus kann man schließen, dass die Einfuhren aufgrund dieser beschränkten kommerziellen Verbundkapazität extrem niedrig ausfallen. Vergleicht man die installierte Verbundkapazität mit der anderer europäischer Länder, stellt man fest, dass Spanien hier den niedrigsten Anteil an der zu Nachfrage-Spitzenzeiten erforderlichen Kapazität erreicht.

Tabelle 6

Verbundkapazitäten im Verhältnis zur Nachfrage in Spitzenzeiten

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Quelle:

Comisión Nacional de la Energía.

(52) Auf der Grundlage dieser Zahlen lässt sich ein Durchschnittswert von 15 bis 20 % für die Europäische Gemeinschaft schätzen.

(53) In Spanien stammen 80-90 % der Einfuhren aus französisch-spanischen Verbundleitungen (die ungefähr 60 % der gesamten voraussichtlichen kommerziellen Verbundkapazität in Spanien ausmachen). Des Weiteren sind [40-60]* % der voraussichtlichen kommerziellen Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien dem Vertrag zwischen EDF und REE vorbehalten. Dieser Vertrag, der in die 9. Übergangsbestimmung des spanischen Gesetzes 54/1997 vom 27. November über den Elektrizitätssektor(29) aufgenommen wurde, sieht die Versorgung mit Strom für einen Zeitraum von 20 Jahren, von dem ungefähr zehn Jahre verstrichen sind, vor. Zweck dieses Vertrags war es, die Stromversorgung der REE in Spanien zu sichern. Sein Inhalt bedingt eine ständige Kapazitätsreserve in den Verbundleitungen von [500-600]* MW, was [80-100]* % der gesamten garantierten kommerziellen Verbundkapazität entspricht. Auch werden die Lieferungen an das Pool zu Preisen, die den übrigen Anbietern bekannt sind, durchgeführt.

(54) Schließlich muss darauf hingewiesen werden, dass der Auslastungsgrad dieser Verbundleitung in der letzten Zeit mehr als 90 % betrug, was bedeutet, dass sie fast zur Gänze für die Stromeinfuhren nach Spanien verwendet wurden.

Tabelle 7

Auslastungsgrad der kommerziellen Kapazität für den Handel

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Quelle:

OMEL.

(55) Neben dem langfristigen Vertrag mit REE hat EDF laut den von den spanischen Wettbewerbsbehörden übermittelten Angaben üblicherweise weitere [200-300]* MW der Verbundkapazität genutzt. Demnach liegt der gesamte Prozentsatz der von EDF genutzten voraussichtlichen kommerziellen Verbundkapazität bei [70-80]* %.

b) Möglichkeiten der Erhöhung der Verbundkapazitäten in naher Zukunft

(56) Zu Beginn der 90er-Jahre beschloss die EDF, der das Stromnetz und die Verbindungsleitungen in Frankreich gehören und die somit für ihr einwandfreies Funktionieren verantwortlich ist, die Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien erheblich auszubauen. 1996 war die Planung dieser Projekte bereits ziemlich weit fortgeschritten, so dass man alle erforderlichen Genehmigungen erhielt, um mit ihrer Durchführung zu beginnen.

(57) Die im Zuge dieser Kontakte geplante Stromverbindung Aragón-Cazaril sollte eine garantierte Verbundkapazität von ungefähr 1100 MW bringen, und die gesamte vorhersehbare kommerzielle Verbundkapazität hätte nach Durchführung dieses Plans 2300 MW erreicht. 1996 beschlossen die französischen Behörden jedoch, das Projekt aus gesellschaftlichen (lokale Einsprüche) und ökologischen Gründen (Schutzgebiete) einzustellen, wobei EDF den spanischen Netzbetreiber REE entschädigen musste.

(58) Im Jahr 1997 wurde ein neuer Vertrag unterzeichnet. Die Vertragsparteien verpflichteten sich, bis zum Jahr 2006 die Verbundkapazitäten über die Pyrenäen, vorzugsweise über die Verbindung Aragón-Cazaril, die vor 2006 in Betrieb gehen sollte, zu erhöhen. Laut den Vertragsbestimmungen wären die Vertragsparteien haftbar und schadenersatzpflichtig, sollte sich der Ausbau der Verbundkapazität nach dem 1. Januar 1997 (aus Gründen in ihrem Einflussbereich) weiter verzögern. Sollte man die erforderlichen amtlichen Genehmigungen nicht erhalten (d. h. wenn Gründe außerhalb ihres Einflussbereichs vorliegen), würden die Parteien nicht haften. Es sollten jedoch alternative Verbindungen zur Stärkung und Erhöhung der bestehenden Kapazität vorgesehen werden. Die Tatsache, dass keine Haftung vorgesehen wurde (für den Fall, dass die erforderlichen amtlichen Genehmigungen nicht erteilt werden), bedeutet keineswegs, dass für die EDF keine wirtschaftlichen Anreize bestehen. Der Vertrag wurde schließlich vom französischen Stromerzeuger (wie aus den der Kommission vorgelegten Unterlagen hervorgeht) unterzeichnet, wobei es sich um einen glaubwürdigen Kompromiss handelte.

(59) Nachdem sowohl RTE als auch REE die Notwendigkeit, die Verbundleitungen zwischen Frankreich und Spanien auszubauen, anerkennen, wurde eine Verbesserung der Verbindung Hernani-Cantegrit vereinbart. REE verbessert die Verbundleitung in Vic, die die Verbindung Vic-Baixas herstellt. Als Ergebnis dieser Arbeiten hofft man laut den vom spanischen Netzbetreiber übermittelten Informationen, dass bis Mitte 2002 die voraussichtliche kommerzielle Verbundkapazität zwischen Spanien und Frankreich um ungefähr 500 MW ansteigen wird und dass man insgesamt eine voraussichtliche Kapazität von 1600 MW erreicht. Folglich sollte die Verbundkapazität laut den Vereinbarungen zwischen EDF und RTF aus dem Jahr 1997 (Bau einer Stromverbindung Aragón-Cazaril oder einer anderen Variante mit einer Kapazität von 1200 MW) bis 2006 mindestens 2800 MW erreichen.

(60) REE und EDF-RTE haben vor kurzem ihren jeweils zuständigen Behörden eine gemeinsame Studie über Ersatzverbindungen vorgelegt, in der wirtschaftliche und ökologische Aspekte untersucht werden. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung ist noch von den Behörden beider Länder ausständig. Grundsätzlich scheint die EDF der Stromverbindung über die Zentralpyrenäen (Aragón-Cazaril) abgeneigt gegenüberzustehen und würde eine Verbindung über die östlichen Pyrenäen (die Trasse des Hochgeschwindigkeitszugs) vorziehen. Diese Alternative weicht von der ursprünglich verhandelten Strecke (Aragón-Cazaril) ab.

(61) Die Tatsache, dass beide Netzbetreiber nach Ersatzverbindungen suchen, bestätigt nur einen Sachverhalt, auf den weiter unten eingegangen wird: dass für die EDF wirtschaftliche Anreize bestehen, die Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien beträchtlich zu erhöhen. Mit der Suche nach neuen Möglichkeiten der Streckenführung will man vermeiden, dass es wieder zu einer Situation wie 1996 kommt. Die Beteiligten haben jedoch lediglich die hypothetischen Schwierigkeiten (gesellschaftlicher und ökologischer Natur) vorweggenommen und versucht, Lösungen zu erarbeiten, die die effektive Durchführbarkeit des geplanten Ausbaus der Verbundkapazität sichern.

c) Die derzeit frei verfügbare Kapazität reicht nicht aus, um sich wesentlich auf den spanischen Großhandelsmarkt auszuwirken

(62) Gemäß dem von EDF und REE unterzeichneten langfristigen Vertrag, der den Großteil der französisch-spanischen Verbundleitungen in Anspruch nimmt, beträgt die verbleibende, theoretisch für die Importeure verfügbare Kapazität ungefähr [500-600]* MW, was ungefähr [1,25-2,5]* % der Kapazität ausmacht, die notwendig ist, um die Nachfrage in Spanien zu Spitzenzeiten zu decken.

(63) Ausländische Anbieter, die Strom nach Spanien exportieren, sind mit großen Eintrittsbarrieren konfrontiert. Nur sehr geringe Strommengen werden von anderen Unternehmen als der EDF eingeführt (ungefähr 25 %, hauptsächlich von Electrabel). Weiterhin waren [5-10]* % der gesamten Einfuhren aus Frankreich für die traditionellen spanischen Betreiber und nicht für das Pool oder unabhängige ausländische Anbieter bestimmt. Das bedeutet, dass nicht der gesamte Stromabsatz in Spanien dem Wettbewerb mit den großen Betreibern unterlag.

(64) Wie auch die spanischen Behörden im Prüfverfahren feststellten, ist die Abschottung infolge der beschränkten Verbundkapazität ein Schlüsselfaktor für die duopolistische Marktbeherrschung durch die beiden Hauptakteure.

d) Falls es in den nächsten Jahren zu einer Erhöhung der Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien kommt, stellt der derzeit im Süden und im Osten Spaniens bestehende Strommangel keinen Grund für einen etwaigen Zusammenbruch des Netzes dar

(65) EnBW führt weiterhin an, dass in Anbetracht des derzeit im Süden und Osten Spaniens herrschenden Strommangels, der die REE dazu veranlasst, weniger effiziente Kraftwerke in Betrieb zu nehmen, um einen Zusammenbruch des Netzes zu verhindern, eine größere zusätzliche Stromversorgung im Norden durch die erhöhte Übertragungskapazität mit Frankreich beim derzeitigen Zustand des Netzes die Lage verschlechtern könnte, wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten die REE hat, die unterversorgten Gebiete zu erreichen.

(66) Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Projekte für neue Stromerzeugungskapazitäten, auf die sich auch die EnBW in ihren Ausführungen bezieht, im Süden und Osten Spaniens liegen, und so ist es zumindest als fraglich zu bezeichnen, dass eine Erhöhung der Verbundkapazität zu einem Zusammenbruch des Netzes führen kann(30). Auch darf man nicht vergessen, dass in Nordspanien einige der Zentren mit dem größten Stromverbrauch des Landes liegen.

B. VERSTÄRKUNG DER BESTEHENDEN BEHERRSCHENDEN STELLUNG AUF DEM SPANISCHEN MARKT

(67) Die Kommission ist der Ansicht, dass das angemeldete Vorhaben das bestehende marktbeherrschende Duopol auf dem spanischen Großhandelsmarkt verstärken würde. Insbesondere würden für die EDF nach der Fusion die vorher durchaus bestehenden Anreize, seine Stromausfuhren nach Spanien nach erfolgtem Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien beträchtlich zu erhöhen, wegfallen. Das Vorhaben würde sowohl den größten potenziellen unabhängigen Wettbewerber für die spanischen Stromerzeuger beseitigen als auch die Isolierung des spanischen Strommarktes von anderen europäischen Stromnetzen außerhalb der Iberischen Halbinsel aufrechterhalten. Die Folge ist in beiden Fällen die Konsolidierung des bestehenden beherrschenden Duopols auf dem spanischen Strommarkt, das vor potenziellem Wettbewerb durch Betreiber aus anderen europäischen Ländern außerhalb der Iberischen Halbinsel über die Eintrittsbarriere einer beschränkten internationalen Verbundkapazität ohne reale Möglichkeiten eines späteren wesentlichen Ausbaus geschützt bliebe.

(68) In ihren Antworten auf die Beschwerdepunkte betonen EnBW und Grupo Villar Mir, dass laut Fusionskontrollverordnung ein Unternehmenszusammenschluss nicht als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar zu erklären ist, wenn eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung dritter Parteien, die nicht mit den durch den Zusammenschluss betroffenen Parteien identisch sind, verstärkt wird und verweisen in diesem Zusammenhang auf verschiedene Urteile der Gerichte der Gemeinschaft und auf Entscheidungen der Kommission(31).

(69) Dennoch gibt es, wie es auch die Parteien in ihrer Argumentation anführen, einen Präzedenzfall in der Praxis der Kommission, und zwar die Entscheidung Exxon/Mobil(32), in der die Verstärkung einer beherrschenden Stellung dritter Parteien, die nicht mit den vom untersuchten Fusionsvorhaben betroffenen Parteien ident sind, gewürdigt wurde. Die Parteien argumentieren jedoch, dass in diesem Fall verschiedene strukturelle Verbindungen zwischen dem vom Zusammenschluss betroffenen Unternehmen und dem beherrschenden Unternehmen bestanden, während es laut EnBW im angemeldeten Vorhaben keine strukturellen oder andere Verbindungen zwischen Hidrocantábrico und anderen Mitgliedern des Duopols gebe.

(70) Das Prüfverfahren und insbesondere die von den spanischen Behörden übermittelten Unterlagen haben jedoch gezeigt, dass in der gegenständlichen Sache sehr wohl auch verschiedene strukturelle Verbindungen zwischen den anmeldenden Parteien (und EDF als Unternehmen, das die gemeinsame Kontrolle über eines dieser Unternehmen ausübt) und den Mitgliedern des Duopols vorliegen. Dabei handelt es sich um:

- Miteigentum an Kraftwerken, wie dem von Trillo;

- Aktienbeteiligung am Anbieter Elcogas S.A., an dem Hidrocantábrico [3-5]* % des Kapitals hält und Endesa und Iberdrola Eigentümer zu 37,93 % bzw. zu 11,10 % sind; EDF hält [25-30]* %;

- Beteiligung der vier größten spanischen Erzeuger am Kapital der OMEL zu jeweils 5,71 %;

- Beteiligung der vier größten spanischen Erzeuger am Kapital der REE zu jeweils 10 %.

(71) Unabhängig von den obigen Ausführungen ist schließlich hinzuzufügen, dass es entgegen den Angaben der Parteien nicht unbedingt erforderlich ist, dass im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses, der eine Stärkung einer beherrschenden Stellung nicht am Zusammenschluss beteiligter Dritter bedingt, die betreffenden Dritten wesentliche strukturelle Verbindungen mit den anmeldenden Unternehmen haben. Die Parteien leiten dieses Erfordernis aus der erwähnten Entscheidung in der Sache Exxon/Mobil ab. Diese Entscheidung nimmt vielmehr den Grundsatz auf, nach dem die Anwendung der Fusionskontrollverordnung auf die Stärkung einer beherrschenden Stellung ausgedehnt wird, an der die Parteien des Zusammenschlusses nicht beteiligt sind, ohne dies jedoch an eine Bedingung zu knüpfen(33). Artikel 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung legt Folgendes fest: "Zusammenschlüsse, die eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde, sind für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären." Die Bestimmung stellt einen kausalen Zusammenhang zwischen dem in Rede stehenden Zusammenschluss und (der Begründung oder) Verstärkung einer beherrschenden Stellung her. Nichts in der zitierten Textstelle lässt den Schluss zu, dass die anmeldenden Parteien unbedingt selbst an dieser beherrschenden Stellung teilnehmen oder dass sie wesentliche oder bedeutende Verbindungen mit den Dritten, die diese Stellung einnehmen, unterhalten müssen. Schließlich sind wir unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen der Ansicht, dass aus der zitierten Textstelle hervorgeht, dass Zusammenschlüsse, die eine beherrschende Stellung verstärken und ein Hindernis für den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt darstellen können, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, unabhängig davon, ob diese beherrschende Stellung von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, von Unternehmen, die strukturell mit ihnen verbunden sind, oder von dritten Unternehmen eingenommen wird.

(72) Abschließend führt EnBW aus, dass es im spanischen und europäischen Wettbewerbsrecht Alternativen für die gemeinschaftliche Kontrolle von Zusammenschlüssen gibt, mit denen gegen einen möglichen Missbrauch durch die Mitglieder eines Duopols vorgegangen werden kann. Wie die Kommission bereits früher feststellen konnte(34), richtet die Fusionskontrollverordnung ein strukturelles Kontrollsystem zur Verhinderung der Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung und nicht ein Kontrollsystem zur Verhinderung eines etwaigen Missbrauchs ein.

1. Es bestehen Anreize für den Zutritt von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen zum spanischen Markt

(73) Wie bereits weiter oben erwähnt, bietet der spanische Elektrizitätsmarkt auf Großhandelsebene attraktive Preise für Unternehmen, die in anderen Staaten ansässig sind. Das für zugelassene Kunden geltende Preisniveau liegt im Allgemeinen mehr als 30 % über dem Preisniveau, das in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Deutschland üblich ist.

(74) Weiterhin ist festzuhalten, dass Spanien ein traditionelles Nettoeinfuhrland für Strom ist. Dies erklärt sich erstens durch die installierte Produktionskapazität und die in Spanien vorherrschende besondere Mischung aus Energieträgern, die der Stromerzeugung dienen (den Erzeugungsmix) und zweitens damit, dass die Nachfrage nach Strom in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, wobei die durchschnittliche Zuwachsrate bei 5-7 % lag. Auch mit der Errichtung neuer Kraftwerke konnte man diese höhere Nachfrage nicht decken. Die Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass die Nachfrage in den kommenden Jahren weiterhin mit Zuwachsraten von über 3 % steigen wird(35).

(75) Gemäß den derzeit in Spanien geltenden Rechtsvorschriften dürfen ausländische Versorger Strom direkt an das Pool oder an zugelassene Kunden, Stromerzeugungsunternehmen oder Energiehändler verkaufen. Das Poolsystem lässt mit seiner derzeitigen Beschaffenheit insbesondere zu, dass die betroffenen Betreiber ihren Stromabsatz in Spanien ausbauen, ohne gezwungen zu sein, vorher Erzeugungskapazitäten im Land zu erwerben.

(76) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat klar bestätigt, dass unter den Betreiber jenseits der Pyrenäen Anreize für den Zutritt zum spanischen Markt bestehen. Gleichzeitig wird darin gezeigt, dass trotz dieser Anreize die Anbieter mit Schwierigkeiten aufgrund der schwachen Verbundkapazitäten zwischen Spanien und seinen Nachbarländern, insbesondere Frankreich, konfrontiert sind. Auf diesen Aspekt wird weiter unten eingegangen werden. An dieser Stelle genügt es sowohl als Nachweis der Anreize für die Betreiber als auch hinsichtlich der Schwierigkeiten aufgrund der schwachen Verbundkapazität festzuhalten, dass die tägliche Nachfrage der europäischen, außerhalb der Iberischen Halbinsel ansässigen Stromunternehmen für die Zuteilung von Verbundkapazitäten mit Spanien das siebenfache der derzeit verfügbaren physischen Verbundkapazität beträgt.

2. EDF ist der wichtigste potenzielle Wettbewerber der spanischen Stromerzeugungsunternehmen

(77) EDF ist in seiner derzeitigen Eigenschaft als ausländischer Anbieter der wichtigste potenzielle Wettbewerber der spanischen Stromerzeugungsunternehmen. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Unternehmen über eine große Stromerzeugungskapazität in Frankreich verfügt, die durch niedrige variable Kosten gekennzeichnet ist, was zum Großteil auf seine Erzeugungskapazitäten im Kernenergiebereich zurückzuführen ist. EDF ist in der Lage, den spanischen Großhandelsmarkt zu Schwachlastzeiten und zu Zeiten mittlerer Nachfrage mit Strom zu versorgen. Diese Art von Erzeugungskapazität ist besonders günstig, wenn eine kontinuierliche und langfristig anhaltende Versorgung gewünscht ist. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über beträchtliche finanzielle Mittel, die es ihm ermöglichen, auf anderen Strommärkten außerhalb seines Heimatmarkts als Wettbewerber aufzutreten, ohne sich auf diesen niederlassen zu müssen.

(78) EDF hat in den letzten Jahren eine Politik der Stromausfuhr in andere europäische Länder entwickelt. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass Frankreich aufgrund seiner Verbundleitungen mit dem Vereinigten Königreich, Belgien, Deutschland, der Schweiz und Italien eine strategische Position auf dem liberalisierten europäischen Markt einnimmt. Alle anderen, in einem dieser Länder oder jenseits ihrer Grenzen ansässigen Stromerzeuger, die Strom nach Spanien einführen möchten, müssen dies über das französische Übertragungsnetz und die französischen Verbundleitungen tun, was sie in eine strategisch weniger günstige Lage versetzt.

(79) Derzeit betragen die Stromumsätze der EDF ungefähr [5]* % des gesamten Umsatzes im spanischen Pool (einschließlich des langfristigen Vertrags von EDF und REE), während alle Einfuhren und internationalen Handelsgeschäfte ungefähr 5 % des Gesamtumsatzes auf dem Großhandelsmarkt ausmachen. Zu diesem Umsatz hat, wie bereits erwähnt, wesentlich beigetragen, dass EDF schon immer einen überaus großen Anteil an der Verbundkapazität an der französisch-spanischen Grenze nutzte. Dies hat auch dazu beigetragen, einen kontinuierlichen Stromfluss zu einem konstanten Preis zu sichern.

(80) Schließlich ist hervorzuheben, dass die geografischen Nähe zwischen dem angestammten Markt der EDF und Spanien einen wesentlichen Vorteil für das Unternehmen darstellt. Die EDF genießt, was die Erzeugungskapazität anbelangt, nahezu eine Monopolstellung in Frankreich. Auf dem französischen Markt ist es kaum möglich, dass ausländische Wettbewerber Strom von EDF kaufen. Somit müssen sie den Strom aus anderen Ländern beziehen und folglich die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Übertragung dieses Stroms über das französische Leitungsnetz bis zur spanisch-französischen Grenze zu sichern. Wie bereits in den Antworten der Wettbewerber im Rahmen der von den Dienststellen der Kommission durchgeführten Untersuchung betont wurde, scheint es in Südfrankreich häufig zu Verbindungsproblemen zu kommen, weshalb die RTE den Nutzern des Übertragungsnetzes oft Engpasstarife oder -zuschläge verrechnet. Die ausländischen Stromversorger müssen daher zum Zeitpunkt, wenn sie ihre Angebote legen, die Einberechnung dieser Kosten berücksichtigen, was sich bei Abschluss von Lieferungsverträge mehrere Monate im Voraus als besonders kompliziert erweist. Dies beeinträchtigt die Rentabilität der Stromausfuhrgeschäfte dieser Anbieter. Für die EDF hingegen ist die Situation günstiger, solange sie in Hinblick auf den Informationszugang und ihre eigene Produktionsdynamik vergleichsweise einen Vorteil hat, wodurch Engpasszuschläge verhindert oder minimiert und Angebote zu niedrigeren und zu einem früheren Zeitpunkt vorhersehbaren Preisen gelegt werden können.

3. Vor dem geplanten Zusammenschluss bestanden für EDF klare Anreize, ihre Ausfuhren nach Spanien zu erhöhen und deshalb den Ausbau der Verbundkapazität zu unterstützen

(81) Das Verhalten der EDF in der Vergangenheit zeugt von ihrem Interesse, die Präsenz des Unternehmens auf dem spanischen Markt zu erhöhen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass das französische Unternehmen eindeutig zu erkennen gab, die Verbundkapazität zwischen Spanien und Frankreich ausbauen zu wollen, um die Möglichkeiten für eine Steigerung seiner Ausfuhren auf die Iberische Halbinsel zu verbessern. Nicht zu vergessen ist, dass die Unterzeichnung des ursprünglichen Vertrags für die Verbindung Aragón-Cazaril darauf hinweist, dass zu den strategischen Zielen der EDF der Bau einer dritten Verbindungsleitung an der spanisch-französischen Grenze zählte, mit der die Verbundkapazität um 1200 MW erhöht werden könnte. EDF arbeitete für annähernd zehn Jahren mit enormen personellen und finanziellen Mitteln an diesem Projekt in allen seinen Phasen - Planung, Engineering, Genehmigungsverfahren - mit. Seine Blockierung im Jahr 1996 bedeutet nicht, dass die EDF kein wirtschaftliches Interesse mehr daran hat, die Verbundkapazitäten mit Spanien erheblich auszubauen. Die Merkmale des spanischen Marktes und der EDF sowie auch deren Position auf dem französischen Markt begünstigten dieses Interesse. Die bereits erwähnten Gründe für die Blockierung hatten nichts mit den Anreizen für den französischen Hersteller zu tun, sondern mit bestimmten externen Faktoren, die die französischen Behörden dazu veranlassten, das Projekt einzustellen. Die Unterzeichnung eines neuen Vertrags im Jahr 1997 untermauerte jedenfalls die Absicht der EDF, einen massiven Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien und in der Folge seine Position auf dem spanischen Markt durch eine erhebliche Steigerung seiner Ausfuhren zu erhöhen. Die EDF-RTE hat sich des Weiteren zur Verbesserung der Verbindung Hernani-Cantegrit um ungefähr 300 MW verpflichtet und prüft derzeit gemeinsam mit REE die Machbarkeit einer Erhöhung der Kapazität um 1200 MW. All das, zusammen mit der Verbesserung der spanischen Verbundleitung in Vic, an der die REE arbeitet (die zusätzlich ungefähr 200 MW bringen würde), könnte bis zum Jahr 2007 (unter der Voraussetzung, dass mit ausreichender politischer und wirtschaftlicher Unterstützung gerechnet werden kann) eine Verbundkapazität von insgesamt ungefähr 3800 MW bis 4000 MW ergeben. Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat außerdem bestätigt, dass die REE sehr am Ausbau der französisch-spanischen kommerziellen Verbundkapazität auf mindestens 6000 MW interessiert ist.

(82) In vorangegangenen Entscheidungsgründen wurde auf die Anreize für nicht in Spanien ansässige Unternehmen, Strom nach Spanien einzuführen, hingewiesen. Des Weiteren wurde die besonders privilegierte Position der EDF aufgezeigt, durch die sie als exportierender ausländischer Anbieter zum wichtigsten potenziellen Wettbewerber für die spanischen Stromerzeugungsunternehmen wird.

(83) Wie in der Folge dargelegt wird, verfügt die EDF nicht nur über das erforderliche Potenzial zur Erhöhung ihrer Ausfuhren nach Spanien, sondern sieht, nachdem sie sich dem geplanten Zusammenschluss nicht entgegenstellt, erhebliche Anreize für sich, die Ausfuhren tatsächlich zu steigern und somit ihre Position auf dem spanischen Markt zu verbessern.

(84) Einerseits sind die Strompreise in Spanien höher als in Frankreich, und die EDF verfügt über Überkapazitäten in der Stromerzeugung. Ein Vergleich der Preisniveaus in Spanien und Frankreich für die letzten Jahren zeigt, dass die Preise für zugelassene Kunden in Spanien um mehr als 30 % höher sind als in Frankreich. Nur während außerordentlich niederschlagsreicher Zeiten, wie in den ersten Monaten des Jahres 2001, nähern sich die Preise in Spanien an die auf dem französischen Markt an. Berücksichtigt man dazu die Stromerzeugungsüberkapazitäten der EDF, wird offensichtlich, dass es im Interesse dieses Unternehmens liegt, seine Stromausfuhren auf den spanischen Markt wesentlich zu erhöhen.

(85) Andererseits verlangt die gesamteuropäische Strategie der EDF, dass das Unternehmen in der Lage ist, die internationalen, in Spanien ansässigen Kunden zu versorgen. Bereits in der Entscheidung in der Sache EDF/EnBW(36) verwies die Kommission auf die von diesem Unternehmen in den letzten Jahren entwickelte Strategie, die sie in die einzigartige Lage versetzt, gewerblichen Kunden eine wahrhaft europaweite Versorgung bieten zu können. Diese Strategie impliziert unter anderem eine Stärkung der Position der EDF auf dem spanischen Markt.

(86) In Hinblick auf die derzeit beschränkte Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien ist es offensichtlich, dass die EDF ihre Ausfuhren auf den spanischen Markt ohne einen vorherigen Ausbau der Verbundkapazitäten nicht erheblich steigern kann. Auch beim derzeitigen System der Zuteilung von Kapazitäten, das zulässt, dass EDF den Großteil der verfügbaren kommerziellen Kapazität in Anspruch nimmt (ungefähr [70-80]* %), kann die EDF als exportierender ausländischer Anbieter keine wesentliche Präsenz auf dem spanischen Markt erreichen, wenn die Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien nicht erheblich erhöht werden.

(87) Wie bereits erwähnt, hat die EDF in der Vergangenheit schon mehrmals die Absicht gezeigt, die Verbundleitungen zwischen den beiden Ländern auszubauen - nicht nur mit der Unterstützung für die Verbesserung der bestehenden Leitungen, sondern auch mit dem Projekt Aragón-Cazaril als einem ihrer strategischen Ziele. Auch wenn die ersten Arbeiten des erwähnten Projekts bereits vor dem Einsetzen des Liberalisierungsprozesses auf dem Elektrizitätsmarkt durchgeführt wurden, sind die Anreize, die die Strategie der EDF zur Erweiterung ihrer Aktivitäten in Spanien als Stromimporteur begründen, keineswegs weniger, sondern eher mehr geworden. Dies wurde bereits in einem vorangegangenen Erwägungsgrund hervorgehoben.

4. Eine erhebliche Steigerung der Ausfuhren nach Spanien nach einem Ausbau der Verbundkapazitäten würde den Wettbewerb auf dem spanischen Strommarkt verstärken und die bestehende duopolistische Marktbeherrschung schwächen

(88) In Anbetracht der bestehenden Schwierigkeiten bei der Schaffung neuer Erzeugungskapazitäten zusätzlich zu denjenigen, die von den vier großen spanischen Stromerzeugungsunternehmen(37) kontrolliert werden, stellt eine erhebliche Erhöhung der Stromlieferungen aus anderen europäischen Ländern nach Spanien die wichtigste Möglichkeit zur Steigerung des Wettbewerbs auf dem duopolistisch beherrschten spanischen Markt dar.

(89) Diese Schlussfolgerung deckt sich mit den Ergebnissen der vom Kartellgericht durchgeführten Untersuchung im Zuge der Überprüfung des Zusammenschlusses Unión Eléctrica Fenosa/Hidroeléctrica del Cantábrico: "el sistema de funcionamiento de generación de energía eléctrica descansa en el hecho de poder ofertar al pool mediante el mecanismo de la libre competencia. Los oferentes pueden realizar sus pujas con energía procedente de unidades de generación localizadas en el territorio español o con energía procedente de sistemas externos, mediante importaciones. La energía importada compite en el pool de la misma manera que la energía generada por el sistema. En resumen, la competencia a los operadores ya existentes en el sistema español podría venir no sólo de los nuevos generadores sino también de los importadores. Esta vía permitiría, además, acelerar la introducción de competencia, dado que no habría que esperar varios años como en el caso de las nuevas centrales." (die Funktionsweise der Stromerzeugung beruht auf der Tatsache, dass über das Pool im freien Wettbewerb Angebote gemacht werden können. Die Bieter können ihre Angebote mit Strom aus Kraftwerken auf dem spanischen Staatsgebiet oder mit aus ausländischen Netzen eingeführtem Strom legen. Der eingeführte Strom wird im Pool unter Wettbewerbsgesichtspunkten genauso behandelt wie der innerhalb des Systems erzeugte Strom. Zusammenfassend kann die Konkurrenz für die im spanischen System bereits bestehenden Stromunternehmen nicht nur von neuen Kraftwerken, sondern auch von Einfuhren ausgehen. Dieser Weg würde außerdem eine Beschleunigung der Einführung des Wettbewerbs erlauben, da man nicht wie im Falle neuer Kraftwerke mehrere Jahre warten müsste)(38) (Unterstreichung wurde hinzugefügt). Diese, vom besagten Gericht angestellten Überlegungen legen den Schluss nahe, dass Stromeinfuhren auf den spanischen Markt ein besonders geeignetes Mittel darstellen, um den Wettbewerb auf diesem Markt zu erhöhen. Dies steht im Widerspruch zur Ansicht der anmeldenden Parteien, in den Beschwerdepunkten sei die Rolle, die die Einfuhren, insbesondere die von EDF, spielen müssen, überbewertet worden.

(90) Derzeit verhindern jedoch die Beschränkungen aufgrund der unzureichenden Verbundkapazität zwischen Spanien und den restlichen europäischen Ländern außerhalb der Iberischen Halbinsel, dass die Einfuhren auf den spanischen Markt eine aktive Rolle bei der Förderung des Wettbewerbs auf dem spanischen Strommarkt spielen. So beträgt der Anteil der gesamten Stromnachfrage in Spanien, der aus Einfuhren über die spanisch-französische Grenze gedeckt wird, nur ungefähr 3,5 % bis 4 % (ca. 8000 GWh). Dies könnte sich jedoch künftig aufgrund des strategischen Interesses der EDF sowie anderer europäischer Stromunternehmen an der erheblichen Steigerung ihrer Ausfuhren nach Spanien ändern.

(91) Eine relativ große Steigerung der Stromausfuhren nach Spanien hätte spürbare Auswirkungen sowohl auf die Preise auf dem spanischen Großhandelsmarkt als auch auf die derzeit bestehende duopolistische Beherrschung dieses Markts. Somit würde für die ausländischen Anbieter der Eintritt auf den organisierten Markt und ihr Zugang zu direkten bilateralen Vertragsabschlüssen erleichtert werden, und gleichzeitig käme es zu einem größeren Stromangebot auf dem spanischen Elektrizitätsmarkt. All das würde eine Milderung der Isolation des spanischen Strommarktes mit sich bringen, der Wettbewerbsdruck auf ihm würde steigen und die Strompreise würden sinken.

(92) Diese Erhöhung des Angebots auf dem Großhandelsmarkt würde nicht nur eine relative Verringerung der Marktanteile der beiden wichtigsten spanischen Stromunternehmen verursachen, sondern - und das ist wichtiger - auch ihre jeweiligen Möglichkeiten, die Preise im Pool zu diktieren, verringern. Solange die Einfuhren auf den spanischen Großhandelsmarkt aus Billigstrom (zum Beispiel Kernenergie aus Frankreich) bestehen, verdrängen diese Einfuhren andere, teurere Angebote bei der Bildung des Grenzpreises und erzeugen Wettbewerbsdruck auf dem Markt. Diese Situation, bei der die Absätze ausländischer Anbieter zu einem Sinken der Preise führen - sei es direkt (durch Festlegen des Grenzpreises), sei es indirekt (dadurch, dass die wichtigsten Unternehmen gezwungen sind, niedrigere Angebote zu legen) - wird offensichtlich umso ausgeprägter sein, je größer das Einfuhrvolumen auf dem spanischen Markt ist.

(93) Die Untersuchung hat gezeigt, dass die jüngsten Entwicklungen auf dem Strommarkt die Richtigkeit dieser Argumentation bestätigen. Vor allem das Sinken der Strompreise auf dem spanischen Markt in den Jahren 2000 und 2001 aufgrund der Zunahme des aus Wasserkraft erzeugten Stroms verdeutlicht die Auswirkungen zusätzlicher Lieferungen an Billigstrom, der im Pool angeboten wird. Die Zunahme an Wasserkraftstrom, die man in Spanien zwischen November 2000 und März 2001 verzeichnete, führte zu einer wesentlichen Verringerung der Strompreise, die bis zu 42 %(39) betrug. Geht man von einem längeren Bezugszeitraum aus, d. h. betrachtet man zweimal 13 aufeinander folgende Monate (März 1999 bis März 2000 und März 2000 bis März 2001), stellt man fest, dass eine Zunahme des Angebots in der Wasserkraftstromerzeugung um 22811 GWh zu einem Absinken der Strompreise um etwas mehr als 30 % in den betrachteten Zeitintervallen führte.

(94) Die besagte Zunahme des Stromangebots ist quantitativ und qualitativ mit dem Ergebnis eines massiven Ausbaus der Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien vergleichbar. Bedenkt man, dass mit der derzeitigen Kapazität (1100 MW) die aus Frankreich kommenden Einfuhren bis zu 8 TWh betragen, würde einerseits eine Erhöhung um zusätzlich 3000 MW, d. h. eine kommerzielle Verbundkapazität von insgesamt ungefähr 4000 MW, eine Zunahme des Angebots um ungefähr 20 bis 24 TWh jährlich bedeuten. Andererseits würde aus qualitativer Sicht der nach Spanien importierte Strom voraussichtlich aus Strom, der in Kraftwerken mit niedrigen Grenzkosten erzeugt wurde, bestehen und somit zu niedrigeren als den üblichen Preisen auf dem spanischen Großhandelsmarkt angeboten werden.

(95) Die beobachtete Dynamik der jüngsten Entwicklungen auf dem spanischen Markt und insbesondere die parallele Zunahme an Wasserkraftstrom lässt den Schluss zu, dass sich ein Ausbau der Verbundkapazitäten und in der Folge höhere Stromeinfuhren nach Spanien günstig auf eine korrekte Preisbildung auf dem organisierten Markt (besonders zu durchschnittlichen und Schwachlastzeiten, wenn das Angebot von Endesa und Iberdrola zur Deckung der Nachfrage nicht unbedingt erforderlich ist) und auf bilaterale Vertragsabschlüsse auswirken würde. Des Weiteren käme es zu einer wesentlichen Preissenkung auf dem spanischen Großhandelsmarkt, der aufgrund der Intensivierung des Wettbewerbs und der Schwächung der duopolistischen Marktbeherrschung stärker umkämpft wäre. Der Ausbau der Verbundkapazitäten würde schließlich eine erhebliche Kapazitätsreserve voraussetzen, d. h. überschüssiges Angebot auf einem Strommarkt, auf dem mit einer Ware gehandelt wird, die nicht gelagert werden kann.

(96) Die Parteien führen in ihren jeweiligen Antworten auf die Beschwerdepunkte an, dass diese Einschätzung auf einer starken Vereinfachung beruhe, ohne jedoch hinreichend überprüfte Daten zur Verfügung zu stellen, über die nachgewiesen werden könnte, dass ein Ausbau der Verbundkapazität nicht mit einer Preissenkung auf dem spanischen Markt einherginge, wie es in der bereits analysierten Situation der Fall war. EnBW beschränkte sich darauf festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen dem Kapazitätskoeffizienten und den Strompreisen bestehe. Diese Aussage ist keinesfalls als gesichert zu betrachten, da laut den Angaben der EnBW im Zusammenhang mit den Preisprognosen für 2002 in allen Ländern außer Belgien und den Niederlanden, in denen die Verbundkapazitäten unter 15 % der Nachfrage in Spitzenzeiten ausmachen (Italien, Portugal und Spanien), die Preise höher sind als in den anderen Ländern, wo sie über 15 % liegen (Deutschland, Schweiz, Frankreich und Österreich)(40).

5. Der Zusammenschluss kann keine wettbewerbsfördernden Auswirkungen haben, wenn die Verbundkapazität zwischen Spanien und Frankreich nicht erhöht wird

(97) In ihrer Antwort auf die Beschwerdepunkte führen die anmeldenden Parteien an, dass der untersuchte Zusammenschluss den Wettbewerb gegenüber Endesa und Iberdrola begünstige. EnBW argumentiert insbesondere, dass nach dem Zusammenschluss die beherrschende Stellung des Duopols geschwächt und der Preiswettbewerb steigen werde, vor allem da EnBW die Hidrocantábrico mit technischem Know-how unterstützen und Hidrocantábrico als Unternehmen des EDF-Konzerns von der finanziellen Unterstützung und besserer Kreditwürdigkeit profitieren könne, um erfolgreich weitere Kraftwerke zu kaufen oder zu bauen.

(98) Diesbezüglich betont die Kommission, dass das Preisniveau auf dem spanischen Markt, wie bereits weiter oben dargelegt, durch zusätzliches Angebot von Billigstrom im Pool beeinflusst wird. Die beabsichtigte Übernahme eines Kraftwerks, wie zum Beispiel des Endesa gehörenden Kraftwerks in Viesgo, dessen Kapazität 5 % der in Spanien vorhandenen Erzeugungskapazitäten (+ 2500 MW) entspricht, würde weder mit einer Erhöhung des im Pool angebotenen Billigstroms noch mit einer wesentlichen Verringerung des Marktanteils von Endesa einhergehen. Auch ist nicht zu vergessen, dass (wenn die Verbundkapazität nicht erweitert wird) die Entstehung einer strukturellen Verbindung in der Kontrolle von EDF und Hidrocantábrico das Verschwinden der wichtigsten ausländischen Wettbewerbsquelle auf dem spanischen Markt bedeuten würde. Diese Punkte werden in einem späteren Erwägungsgrund erläutert.

6. Der geplante Ausbau der Erzeugungskapazitäten in Spanien wird nicht zum Verschwinden des Duopols Endesa-Iberdrola führen

(99) Auch wenn, wie weiter unten dargelegt werden wird, die Erzeugungskapazität von Hidrocantábrico in den nächsten Jahren tatsächlich ausgebaut wird (und dadurch seine Position auf dem spanischen Markt gestärkt wird), darf man nicht vergessen, dass trotz der von EnBW erwähnten gesetzlichen Frist, die die am Duopol beteiligten Unternehmen daran hindert, vorläufig in neue Kapazitäten(41) zu investieren, diese beiden Unternehmen auch demnächst die Inbetriebnahme neuer Kraftwerke beabsichtigen. Beispiele dafür sind San Roque (Endesa) mit einer installierten Leistung von 400 MW und einer geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2002, Besós (Endesa und Gas Natural) mit einer installierten Leistung von 800 MW und einer geplanten Inbetriebnahme ebenfalls 2002, Castellón (Iberdrola, Repsol und BP), dessen installierte Leistung 800 MW beträgt und das 2002 in Betrieb gehen soll, Castejón (Iberdrola) mit einer installierten Leistung von 400 MW und einer geplanten Inbetriebnahme 2002 etc. Die für Endesa und Iberdrola in den nächsten Jahren geplanten Anteile an der Stromerzeugung werden somit voraussichtlich nicht wesentlich von den aktuellen Anteilen abweichen, zumindest nicht so weit, dass die derzeitige duopolistische Stellung durch diesen Faktor allein gefährdet werden würde.

(100) Obwohl die geplanten neuen Kraftwerke laut den der Kommission vorliegenden Angaben(42) bis zum Jahr 2005 zu einer Erhöhung der Erzeugungskapazität von ungefähr 10-15 % führen werden, rechnet man bei Berücksichtigung des voraussichtlichen Nachfrageanstiegs und der Kosten des erzeugten Stroms (die wesentlich höher sind als die für den in Frankreich und anderen europäischen Ländern erzeugten Strom) schließlich nicht damit, dass sich das zusätzliche, aus den neuen Kraftwerken kommende Stromangebot im Pool auf die Preise(43) oder auf die Möglichkeiten von Endesa und Iberdrola, diese zu diktieren, auswirken wird. Es ist zu bedenken, dass der Strom aus Kombikraftwerken (aus denen in den kommenden Jahren der zusätzliche ans Pool gelieferte Strom grundsätzlich stammen wird) wesentlich höhere Produktionskosten verursacht als die von EDF erzeugte Kernenergie und dass, wie bereits erwähnt, ein bedeutender Teil der neuen Kombikraftwerke, die bis zum Jahr 2005 in Betrieb gehen sollen, gänzlich oder teilweise Endesa und Iberdrola gehören werden.

(101) Auch wenn die beabsichtigte Erhöhung der Erzeugungskapazität, insbesondere durch den Zutritt neuer Akteure zum spanischen Großhandelsmarkt, den Wettbewerb auf ihm in einem beschränkten Ausmaß verbessern kann, scheint dies dennoch nicht zum Verschwinden des Duopols Endesa/Iberdrola zu führen. Der Zutritt von EDF über Hidrocantábrico zum Markt würde zusammen mit der Blockierung eines Ausbaus der Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien in jedem Fall mit einer Verstärkung der (derzeitigen und in Zukunft absehbaren) Marktbeherrschung durch das Duopol verbunden sein.

7. Nach dem geplanten Zusammenschluss werden die Anreize für die EDF, den massiven Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich erheblich zu unterstützen, wegfallen

(102) Nach der Durchführung des geplanten Zusammenschlusses würde sich die strategische Situation der EDF in Hinblick auf den spanischen Markt voraussichtlich grundlegend ändern und mit neuen mittel- und langfristigen handelspolitischen Zielen einhergehen.

a) EDF erwirbt große Erzeugungskapazitäten in Spanien und gleichzeitig eine hervorragende Präsenz auf dem spanischen Strommarkt

(103) Nach der Durchführung des Vorhabens erwirbt EDF die Mitkontrolle über das Unternehmen Hidrocantábrico, dessen Stromerzeugungsanteil in Spanien ungefähr 50 % der gesamten installierten Kapazität des Landes darstellt. Hidrocantábrico trat bisher üblicherweise als Nettoverkäufer auf dem Großhandelsmarkt auf. Der Anteil des Unternehmens an den Umsätzen auf dem Spotmarkt im Pool lag im Jahr 2000 bei über [5-10]* %. Dazu kommen die Aktivitäten der EDF als ausländischer Anbieter, d. h. ihre Einfuhren auf den spanischen Markt, die ungefähr [< 5]* % der Umsätze auf dem Spotmarkt in diesem Zeitraum betrugen.

(104) EDF wird nach der Fusion entweder direkt oder indirekt gemeinsam mit anderen eine Strommenge auf dem spanischen Markt kontrollieren, die ungefähr [9-12]* % der Umsätze auf dem Spotmarkt des spanischen Strom-Großhandelsmarktes ausmacht. Dies bedeutet, dass das Unternehmen auf dem spanischen Strommarkt stark vertreten sein und etwas hinter dem dritten Anbieter (Unión Fenosa), aber in großem Abstand von den beiden beherrschenden Unternehmen (Endesa und Iberdrola) liegen wird.

(105) Die Position der EDF auf dem spanischen Markt könnte sich in der Zukunft verbessern, wenn auch nur in geringem Maße, wenn Hidrocantábrico auf dem Erzeugungsmarkt, sei es durch den Bau neuer Kraftwerke(44) (indem es den Endesa und Iberdrola gesetzlich auferlegten Beschränkungen bezüglich der Schaffung neuer Kapazitäten profitiert), sei es durch eine Strategie des Erwerbs von Erzeugungskapazitäten, an Bedeutung gewinnt. Dieser Expansionsspielraum wird die EDF voraussichtlich nicht in die Lage versetzen, das aus den beiden größten Stromunternehmen bestehende Duopol zu beenden. Wie später dargelegt werden wird, ist aber auch nicht absehbar, dass für die EDF wirtschaftliche und handelspolitische Anreize vorliegen werden, um Handlungen zu setzen, die eine erhebliche Senkung des derzeitigen Preisniveaus auf dem spanischen Großhandelsmarkt bewirken würden.

Die finanzielle Beteiligung der EDF an Hidrocantábrico

(106) Im Zuge des Prüfverfahrens haben die Parteien dargelegt, dass - auch wenn die EDF nach erfolgtem Zusammenschluss unbestreitbar die Mitkontrolle über Hidrocantábrico ausüben wird - die finanzielle Beteiligung an dem Unternehmen dennoch begrenzt sein wird, solange die EDF 34,5 % an EnBW hält, die wiederum 50 % von Ferroatlántica besitzt, welche schließlich ungefähr 60 % der Anteile von Hidrocantábrico hält. Daraus schließen sie, dass die Beteiligung der EDF an den Gewinnen aus der Geschäftstätigkeit der Hidrocantábrico unwesentlich sein wird, was sich auf die strategischen Entscheidungen auswirken wird, auf die in der vorliegenden Entscheidung Bezug genommen wird.

(107) Erstens ist zu betonen, dass die EDF - zwar nur gemeinsam mit anderen und auf indirekte Weise - die Kontrolle über Hidrocantábrico ausüben wird. Dies bedeutet, dass das Unternehmen abgesehen von den konkreten finanziellen Anreizen der Beteiligung der EDF an einem Unternehmen, das im selben Wirtschaftssektor auf einem für das französische Unternehmen höchst interessanten Markt tätig ist, eine Reihe von strategischen und industriellen Zielen verfolgt (Beteiligung am Kapital der REE(45) mit dem daraus folgenden Zugang zu zusätzlichen Informationen über den Betrieb des spanischen Übertragungsnetzes, Positionierung als europaweiter Lieferant, Möglichkeiten der Ausfuhr nach Marokko und Portugal ohne die Notwendigkeit, die spanisch-französische Verbundkapazität auszubauen).

(108) Aus dynamischer Sicht betrachtet, hat die Untersuchung über diese erste Feststellung hinaus gezeigt, dass es nicht nur möglich, sondern höchst wahrscheinlich ist, dass die finanzielle Beteiligung der EDF an Hidrocantábrico in nächster Zukunft zunehmen wird. Dies kann auf verschiedenen Weisen erfolgen; zum Beispiel durch eine größere finanzielle Beteiligung von Ferroatlántica an Hidrocantábrico, durch den direkten Kauf von Anteilen an diesem letzteren Unternehmen durch EnBW oder EDF oder sogar durch eine größere finanzielle Beteiligung der EnBW an Ferroatlántica oder der EDF an EnBW. Hinsichtlich des Kapitals von Hidrocantábrico, das nicht im Zuge des angemeldeten Zusammenschlusses von Ferroatlántica erworben wurde, ist insbesondere festzuhalten, dass das besagte Vorhaben zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als drei öffentliche Übernahmeangebote für dieses Stromunternehmen vorgelegt wurden (auch wenn eines davon später zurückgezogen wurde). Die Interessen der restlichen Aktionäre von Hidrocantábrico könnten sich nach der Konsolidierung der aus dem angemeldeten Vorhaben hervorgehenden Kontrollsituation ändern, was wiederum die EDF dazu veranlassen könnte, ihre Beteiligung an Hidrocantábrico (direkt oder indirekt) zu erhöhen. Weiters hat die Untersuchung gezeigt, dass für die EDF klare strategische, wirtschaftliche und finanzielle Anreize vorliegen, ihre Beteiligung an Hidrocantábrico zu erhöhen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der EDF an Hidrocantábrico würde eine höhere Beteiligung an dem durch den Betrieb dieses Unternehmens erwirtschafteten Gewinn bedeuten, und diese Steigerung wäre, wie weiter unten genauer dargelegt wird, größer als der Gewinn, der sich für die EDF aus dem Ausbau der Verbundkapazität ergeben würde.

(109) Wie weiter unten näher ausgeführt wird, hat die Untersuchung jedenfalls gezeigt, dass auch in der Situation, in der EDF über eine indirekte finanzielle Beteiligung von ungefähr 10 % die Mitkontrolle an Hidrocantábrico ausübt, die Anreize für das französische Unternehmen, die Verbundkapazität auszubauen, nicht mehr im selben Ausmaß gegeben sein werden wie vor der Fusion, als EDF keine Erzeugungskapazitäten in Spanien besaß.

b) Die Stellung der EDF auf dem spanischen Markt wird wesentlich gestärkt, ohne dass das Stromangebot in Spanien zunimmt

(110) Wie bereits festgestellt, wird die EDF nach der Durchführung des Vorhabens die Mitkontrolle an Hidrocantábrico übernehmen, deren Stromerzeugungskapazität ungefähr 2175 MW beträgt. Diese Kapazität könnte außerdem, wie ebenfalls bereits gesagt, in Hinkunft ausgebaut werden.

(111) Die EDF müsste als exportierender ausländischer Anbieter, um eine entsprechende zusätzliche Strommenge zu erzielen, d. h. über Einfuhren aus Frankreich, erst einen erheblichen Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen diesem Land und Spanien erreichen. Auch wenn die derzeitige Situation unverändert bleibt, in der die EDF im Allgemeinen [70-80]* % der vorhandenen kommerziellen Verbundkapazität in Anspruch nimmt, müsste die bestehende Verbundleitung zumindest um ca. 3000 MW erweitert werden, was die kommerzielle Verbundkapazität auf über 4000 MW erhöhen würde. Diese Zahl ist auf alle Fälle eher vorsichtig angesetzt, denn berücksichtigt man eine niedrigere Auslastung der Verbundleitung und eine gewisse Entwicklung der Kapazitäten von Hidrocantábrico, erhält man für die erforderliche Verbundkapazität einen wesentlich höheren Wert.

(112) Wie bereits vorher dargelegt, hätte dieser Ausbau der Verbundkapazitäten und die daraus folgende Zunahme der Einfuhren nach Spanien voraussichtlich gewisse Auswirkungen auf die Preise auf dem spanischen Großhandelsmarkt. Allerdings würde der Ausbau der Verbundkapazitäten nicht nur EDF, sondern auch anderen betroffenen europäischen Unternehmen im Export nach Spanien zugute kommen.

(113) Mit dem geplanten Zusammenschluss erlangt die EDF hingegen eine massive Präsenz auf dem spanischen Markt, ohne dass die im Pool angebotene Strommenge zunimmt und ohne dass dadurch die derzeit bestehende duopolistische Marktbeherrschung und die hohen Strompreise in Spanien bedroht werden.

c) Der EDF wird voraussichtlich daran gelegen sein, die Isolierung des spanischen Strommarktes aufrechtzuerhalten, um neue Wettbewerber an einer Herausforderung des herrschenden Preisniveaus zu hindern

(114) EDF wird nicht mehr nur exportierender ausländischer Anbieter sein, sondern die Mitkontrolle über einen der Akteure auf dem spanischen Markt ausüben. Die Kombination der aus dem angemeldeten Vorhaben resultierenden (gemeinsamen) Kontrolle über eingeführte inländische Erzeugungskapazitäten auf dem spanischen Markt mit einer überwiegenden Nutzung der bestehenden Verbundkapazitäten würde voraussichtlich eine qualitative Veränderung der strategischen Interessen der EDF bedeuten.

(115) Die EDF legt somit ihre Interessen mit denen eines bereits auf dem spanischen Markt etablierten Unternehmens, das über eigene Produktionskapazitäten verfügt, zusammen. Weiterhin scheinen sich auch die besonderen Merkmale des Erzeugungsmix des spanischen Unternehmens (im Wesentlichen in Wärmekraftwerken erzeugter Strom) und der EDF (im Wesentlichen in Kernkraftwerken erzeugter Strom) entsprechend zu ergänzen.

(116) Die Untersuchung hat gezeigt, dass die EDF nach erfolgter Fusion logischerweise mehr daran interessiert sein wird, von ihrer bequemen Position auf dem oligopolistischen spanischen Markt zu profitieren und Nutzen aus den extrem wettbewerbsfähigen Preisen im Pool zu ziehen, als ihre Ausfuhren nach Spanien über einen Ausbau der Verbundkapazitäten zu erhöhen. Der Grund dafür ist, wie bereits dargelegt, dass ein erheblicher Ausbau der Verbundkapazität und die daraus folgende Erhöhung der Einfuhren in das Pool einen bedeutenden Preisverfall mit sich bringen würde. Dieser Rückgang der Preise würde sich auf den Gewinn der Hidrocantábrico (und indirekt den der EDF) auswirken. In Anbetracht des Erzeugungsmix von Hidrocantábrico wäre mit dem erwähnten Sinken der Preise, die das Unternehmen für den abgesetzten Strom erhalten würde, außerdem eine relative Verringerung der tatsächlich durch das Unternehmen verkauften Strommengen - insbesondere der, die zu höheren Grenzkosten erzeugt werden - verbunden. Dieser Rückgang der von Hidrocantábrico abgesetzten Mengen und der Preise im Pool würde den Gewinn, den die EDF aus der Geschäftstätigkeit des spanischen Unternehmens erzielt, eindeutig verringern. Wie die Untersuchung gezeigt hat, würde dies nicht durch eine Zunahme der Ausfuhren der EDF auf den spanischen Markt ausgeglichen werden, da diese ebenfalls zu einem geringeren Grenzpreis bezahlt würden, der aus der größeren Marktöffnung durch den erheblichen Ausbau der Verbundkapazität resultieren würde.

(117) Schließlich scheint es für die EDF von Vorteil zu sein, wenn die derzeitige Situation, der Status quo mit hohen Preisen, die dem Unternehmen eine Maximierung der Gewinne und die Amortisierung der Investition erlauben, weiter besteht. Die EDF hat aufgrund der Mitkontrolle über die EnBW Interesse daran, dass die im Zuge des Zusammenschlusses erworbenen Vermögenswerte Gewinne erbringen, die die Kosten der durchgeführten Investition abdecken, was dann gesichert ist, wenn das hohe Preisniveau im Pool erhalten bleibt. In diesem Sinn besteht die Strategie, die der EDF eine Maximierung der Gewinne ermöglichen würde, aus den erwähnten Gründen nicht in einem erheblichen Ausbau der Verbundkapazitäten, sondern in einer relativ begrenzten Entwicklung der Erzeugungskapazitäten von Hidrocantábrico sowie der Absätze des Unternehmens auf dem spanischen Markt, durch die das derzeitige Preisniveau im Pool nicht gefährdet würde.

(118) Durch den Ausbau der Erzeugungskapazitäten von Hidrocantábrico in Spanien behält die EDF die Auswirkungen ihrer Entscheidung auf die Kapazitätsstruktur auf dem spanischen Markt völlig unter Kontrolle, während - wie bereits vorher festgestellt - der Ausbau der Verbundkapazitäten nicht nur der EDF, sondern auch anderen außerhalb der Iberischen Halbinsel ansässigen Anbietern zugute käme, mit denen sich die EDF unter wettbewerblichen Bedingungen um eine erhebliche Nutzung der neuen Verbundkapazitäten bemühen müsste (insbesondere wenn der Zugang über ein Versteigerungssystem erfolgt). Wenn die EDF einmal eine massive Präsenz auf dem spanischen Markt erreicht hat, wird sie klar daran interessiert sein, dass die Eintrittsbarriere durch die eindeutig unzureichenden Verbundkapazitäten erhalten bleibt und dass es somit anderen, in Mitgliedstaaten außerhalb der Iberischen Halbinsel ansässigen Anbietern nicht erleichtert wird, ihre Ausfuhren auf dem spanischen Markt zu erhöhen und dadurch die Preise auf diesem Markt zu beeinflussen. Die Entscheidung, sich gegen den Ausbau der Verbundkapazitäten zu stellen, beseitigt keineswegs die strategischen Wachstumsalternativen der EDF auf dem spanischen Markt, die - wie bereits vorher erwähnt - in der Entwicklung der Erzeugungskapazität von Hidrocantábrico bestehen. Mit anderen Worten: Erfolgt der Ausbau der Verbundkapazität nicht, bleiben die Eintrittsbarrieren für Importe nach Spanien für nicht in diesem Land ansässige Unternehmen weiterhin bestehen, ohne dass dadurch die strategischen Optionen der EDF erheblich beeinträchtigt würden.

(119) Im Lichte der oben dargelegten Faktoren kann man annehmen, dass die für die EDF günstigste Strategie nach erfolgter Fusion darin bestehen wird, ihre Handelsstrategie im Rahmen der derzeit bestehenden duopolistischen Marktbeherrschung an die der übrigen spanischen Stromunternehmen anzupassen. Die Gewinne der EDF wie auch der anderen Erzeuger werden hoch sein, solange die Preise im Pool hoch bleiben. Außerdem wird die EDF in ihrer Eigenschaft als exportierender ausländischer Anbieter weiterhin vom gegenüber Frankreich hohen Preisniveau in Spanien profitieren.

(120) Beim derzeitigen System der Zuweisung von Kapazitäten wird die EDF weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Großteil der Verbundkapazität für ihre Ausfuhren auf den spanischen Markt zu nutzen. Selbst wenn demnächst die vereinbarte Änderung des Zuteilungssystems (die zunächst nicht die zwischen EDF und REE vertraglich festgelegten Kapazitäten betreffen wird) konkret wird, sollte man vorsichtigerweise davon ausgehen, dass die EDF weiterhin einen Großteil der Verbundkapazitäten in Anspruch nehmen wird, um erhebliche Gewinne mit den nach Spanien exportierten Strommengen zu erzielen. Die derzeitigen Verbundkapazitäten werden vielmehr verhindern, dass sich durch im Ausland ansässige Anbieter ein wirksamer Wettbewerb auf dem spanischen Strom-Großhandelsmarkt entwickeln kann. Derzeit spielen diese Anbieter - die EDF ausgenommen - eine unbedeutende Rolle auf dem spanischen Markt. Wenn die Verbundkapazitäten in den nächsten Jahren nicht erheblich ausgebaut werden, wird die Rolle der nicht in Spanien ansässigen Unternehmen weiterhin klein bleiben, so dass die spanischen Anbieter, und dann auch die EDF, weiterhin relativ ungestört und vor einem wirksamen Wettbewerb mit ausländischen Mitbewerbern geschützt ihre Umsätze auf dem spanischen Markt erzielen können.

(121) In diesem Sinn scheint es in Anbetracht der beschränkten Verbundkapazität in jeder Hinsicht unwahrscheinlich, dass andere, nicht in Spanien ansässige Wettbewerber erfolgreich am Wettbewerb auf dem spanischen Markt teilnehmen können, auch wenn die neue Regelung der Kapazitätszuteilung ihnen mehr Nutzungsmöglichkeiten einräumt. Auf der Grundlage der oben dargelegten Zahlen entspricht die verfügbare kommerzielle Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien ungefähr [500-600]* MW (die gesamte kommerzielle Verbundkapazität bleibt bei 1100 MW; der langfristige Vertrag zwischen EDF und REE umfasst [500-600]* MW). Weiters ist zu berücksichtigen, dass es für dritte Anbieter keine garantierte kommerzielle Verbundkapazität gibt, da diese für den Vertrag zwischen EDF und REE bestimmt ist. Auch wenn man annimmt, dass die Zuteilungsregelung so geändert wird, dass die ausländischen Lieferanten eine höhere Verbundkapazität erhalten, würde der gesamte von ihnen auf dem spanischen Großhandelsmarkt angebotene Strom weniger als [< 5]* % betragen. Diese Angebote wären zu geringfügig, um sich wesentlich auf die Preise im Pool auszuwirken.

(122) In ihren jeweiligen Antworten auf die Beschwerdepunkte führen die anmeldenden Parteien an, dass die Kommission nicht beweisen könne, dass es für die EDF mit dem Kauf von Hidrocantábrico keine Anreize gebe, über Einfuhren am Wettbewerb teilzunehmen. Die Grupo Villar Mir hält sogar Folgendes fest: "puesto que EDF sólo estaría comprando una participación mínima en Hidrocantábrico, la rentabilidad de las acciones de ésta sería sorprendente si pudiera compensar a EDF por el dinero que dejaría de ganar si abandona la posibilidad de importar electricidad." (Nachdem die EDF nur eine kleine Beteiligung an Hidrocantábrico erwerben würde, wäre die Rentabilität ihrer Anteile überraschend, wenn die EDF für den aufgrund der Einstellung der Stromeinfuhren entgangenen Gewinn entschädigt werden könnte). Als Antwort auf diese Argumentation verweisen wir zunächst auf den vorherigen Erwägungsgrund, in dem die Frage der (indirekten) finanziellen Beteiligung der EDF an Hidrocantábrico erörtert wird und gleichzeitig die Anreize in Verbindung mit einer zukünftigen Erhöhung derselben geprüft werden. Es wurde zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass die EDF ihre Ausfuhren nach Spanien einstellen werde. Angezweifelt wurde lediglich, dass es für die EDF nach vollzogener Fusion Anreize gibt, einen erheblichen Ausbau der Verbundkapazitäten zu unterstützen, der einerseits zu einem Preisrückgang auf dem spanischen Markt führen könnte und andererseits auch anderen Anbietern als der EDF (Anbietern, die nicht über eine größere eigene Erzeugungskapazität in Spanien verfügen und somit andere handelspolitische Zielen verfolgen) zugute kommen würde.

8. Die neue Einheit EDF/RTE kann aufgrund ihrer Marktstellung den Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien erheblich behindern

(123) Im Zuge der Untersuchung erklärten EDF und EDF/RTE, dass es aufgrund der französischen Rechtsvorschriften dem letzteren Unternehmen als Betreiber des Stromleitungsnetzes in Frankreich zukomme, über jegliche Maßnahmen seitens Frankreich zur Erhöhung der Verbundkapazität mit Spanien zu entscheiden. Beide Unternehmen betonten die Unabhängigkeit der Unternehmensführung und Finanzgebarung der EDF/RTE von EDF und die dem ersteren Unternehmen durch die Rechtsvorschriften auferlegten Verpflichtungen als Betreiber des französischen Leitungsnetzes. Die EDF hätte schließlich keine Möglichkeit, die Entscheidung über den Ausbau der Verbundkapazitäten zu beeinflussen.

(124) EDF/RTE ist tatsächlich mit dem Betrieb des französischen Stromnetzes beauftragt, was die Fragen im Zusammenhang mit der Zuteilung und dem Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien durch die Verbesserung der bestehenden oder den Bau neuer Leitungen einschließt. EDF/RTE gibt an, zur Erfuellung dieser Aufgaben über betriebliche Selbständigkeit und unabhängige Geschäftsführung sowie über verschiedenste Hilfsmittel zu verfügen, die zu ihrer Durchführung notwendig sind.

(125) Dennoch ist festzuhalten, dass die EDF/RTE von einem rechtlichen und organisatorischen Standpunkt aus betrachtet eine Abteilung der EDF ist und keine eigene Rechtspersönlichkeit hat(46). Des Weiteren wird der Direktor der EDF/RTE vom französischen Minister für Energie unter drei vom Präsidenten der EDF vorgeschlagenen Kandidaten ausgewählt. Auch wenn man von der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der EDF/RTE von EDF ausgeht, steht auf alle Fälle fest, dass beide Unternehmen ein und derselben wirtschaftlichen Einheit, und zwar einem im französischen Staatseigentum stehenden Industriekonzern angehören, der sowohl die EDF als auch die EDF/RTE kontrolliert. In diesem Sinn hängt die Entscheidungsfindung in für den Betrieb von EDF/RTE wichtigen Angelegenheiten oder strategischen Fragen unbeschadet der Aufgaben der Regulierungseinrichtung für den Energiesektor, der Commission de Régulation de l'Electricité (CRE), eindeutig von den französischen Behörden, insbesondere vom Energieministerium, ab.

(126) Konkret entscheidet also in letzter Instanz der französische Staat über die Verbundleitungen. EDF/RTE muss in Abständen von längstens zwei Jahren den Entwicklungsplan für das öffentliche Verkehrsnetz(47) dem Minister für Energie zur Genehmigung vorlegen. Dieser Plan ist vom Minister nach Stellungnahme der CRE zu genehmigen. Schließlich trifft der Eigentümer der EDF, der französische Staat, letztlich die Entscheidung über den Ausbau der Verbundkapazitäten, eine Entscheidung, die - wie bereits dargelegt - die strategischen Interessen der EDF direkt betrifft.

(127) Es ist also keineswegs gewagt, zusammenfassend festzustellen - ohne dabei die betriebliche Eigenständigkeit und die unabhängige Geschäftsführung der EDF/RTE außer Acht zu lassen -, dass es nicht zu einem erheblichen Ausbau der spanisch-französischen Verbundkapazität kommen wird, der sich eindeutig nachteilig auf die Interessen der EDF und somit des französischen Staates, der Eigentümer des Unternehmens und Träger der Entscheidungsgewalt in dieser Frage ist, auswirken könnte.

VI. VERPFLICHTUNGSZUSAGEN VON EDF UND EDF/RTE

(128) EDF/RTE und EDF haben Zusagen angeboten, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen. Diese Zusagen, die von der französischen Regierung ausdrücklich unterstützt wurden, sind dieser Entscheidung als Anhänge I und II beigefügt. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

VON EDF UND EDF/RTE ANGEBOTENE VERPFLICHTUNGSZUSAGEN

(129) EDF/RTE verpflichtet sich zu sämtlichen Maßnahmen und Arbeiten, die zur Erhöhung der kommerziellen Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien in den nachstehend aufgeführten Stufen erforderlich sind:

- 300 MW zusätzliche MW durch technische Verbesserung bestehender Leitungen vor Ende 2002;

- 1200 zusätzliche MW durch den Bau einer neuen Leitung [...]*, wobei diese zusätzliche Kapazität auf [...]* erweitert werden könnte, sobald sich dieser Ausbau als technisch und wirtschaftlich machbar erweist;

- 1200 zusätzliche MW mittelfristig durch den Bau einer zusätzlichen Leitung, Verdopplung einer bestehenden Leitung oder Verstärkung der französischen Leitung, sofern bis Ende 2002 durchzuführende Studien über die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit solche Arbeiten rechtfertigen.

(130) Durch den Ausbau der kommerziellen Verbundkapazität werden Kapazitäten in Höhe von 75 % der Zusatzmengen während 85 % sämtlicher Einzelstunden des Jahres zur Verfügung stehen.

(131) Die oben genannten Fristen können verlängert werden, falls die Arbeiten aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs der EDF/RTE nicht abgeschlossen werden können. Die Kommission möchte weiterhin dazu festhalten, dass hinsichtlich der dritten Stufe des Ausbaus der Verbundkapazität der genau festgelegte Zeitplan für die Arbeiten zwar aus den erwähnten Durchführbarkeitsstudien hervorgehen muss, aber die Verpflichtungszusagen dennoch einen relevanten Zeithorizont enthalten (der Bau ist "mittelfristig" durchzuführen). Dieser Zeithorizont muss im Einzelnen anhand des konkret durchzuführenden Projekts (Bau einer neuen Leitung, Verdopplung einer bestehenden Leitung oder Verstärkung der bestehenden Leitungen) bestimmt werden. In diesem Sinn sind unter dem relevanten Zeithorizont gemäß der von der Kommission durchgeführten Untersuchung vier bis acht Jahre nach Abschluss der erwähnten Studien zu verstehen.

(132) Es wird/werden eine oder mehrere dritte Person(en) benannt werden, die mit der Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungszusagen beauftragt ist/sind, wofür die Genehmigung der Kommission einzuholen ist. Diese dritte(n) Person(en) muss/müssen von der EDF/RTE alle Informationen und Hilfestellungen erhalten, die für die Durchführung ihres Auftrags notwendig sind, und muss/müssen regelmäßig über die Entwicklung der Erfuellung der Zusagen Bericht erstatten, wobei sie der Kommission alle Maßnahmen vorschlagen kann/können, die sie für die Einhaltung der Zusagen als notwendig erachtet/erachten, z. B. die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, die neben den von EDF/RTE vorgelegten und/oder ergänzend dazu vorzunehmen sind. Sie hat/haben bei der Durchführung ihrer Aufgabe auch alle Informationen und Studien, die von betroffenen Dritten, insbesondere der Comisión Nacional de la Energía oder von REE, vorgelegt werden, zu berücksichtigen.

VON EDF ANGEBOTENE VERPFLICHTUNGSZUSAGEN

(133) Um die im Zusammenhang mit der Übernahme der Kontrolle über Hidrocantábrico verbundenen Wettbewerbsbedenken auszuräumen, verpflichtet sich die EDF, den Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien und insbesondere die oben genannten Verpflichtungszusagen von EDF/RTE gemäß dem angeführten Stufenplan zu unterstützen.

(134) Hierzu sagt EDF die Mitwirkung in der von EDF/RTE eingerichteten Nutzergruppe sowie die Übermittlung sämtlicher in ihrem Besitz befindlichen Informationen an RTE zu, die für die Studien über die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit des Baus neuer Leitungen oder anderer Projekte zur Verbesserung der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien nützlich sein könnten.

(135) Ferner verpflichtet sich EDF (erforderlichenfalls) zur Vergütung der dritten Person(en), die zur Überwachung der Einhaltung der von EDF/RTE eingegangenen Verpflichtungszusagen benannt wird/werden.

WÜRDIGUNG

(136) Durch die oben beschriebenen Zusagen würde künftig die Isolierung des spanischen Strommarktes abgebaut und die Teilnahme von jenseits der Pyrenäen niedergelassenen Anbietern am Wettbewerb auf diesem Markt beträchtlich erleichtert werden. Der Ausbau der Verbundkapazitäten wird zusätzliche Ausfuhren von Elektrizität nach Spanien erlauben, die sich auf das Preisniveau auf Poolebene und die Möglichkeit der jetzigen Duopolisten zur Preisbestimmung positiv auswirken werden.

(137) Aus diesen Gründen verhindern die von EDF/RTE und EDF angebotenen Verpflichtungszusagen eine Stärkung der beherrschenden Stellung von Endesa und Iberdrola, die ansonsten nach der Fusion aus der vorhersehbaren Beibehaltung der eindeutig unzureichenden derzeitigen Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien erwachsen würde.

(138) Abschließend stellt die Kommission fest, dass entgegen den Ausführungen von EDF/RTE in ihrem Schreiben (insbesondere in der Einführenden Erklärung dazu) die EDF/RTE als beteiligtes Unternehmen im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung zu betrachten ist und ihr daher Verpflichtungen auferlegt werden können, die dazu dienen, das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen. Dies resultiert unbeschadet der erwähnten Unabhängigkeit der EDF/RTE von EDF aus der Tatsache, dass beide Unternehmen ein und demselben, im Eigentum des französischen Staates stehenden Konzern angehören, wie bereits in einem vorherigen Erwägungsgrund erläutert wurde.

VII. SCHLUSSFOLGERUNGEN

(139) Aus den dargelegten Gründen wird der angemeldete Zusammenschluss vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der in den Anhängen festgehaltenen Verpflichtungszusagen weder eine beherrschende Stellung begründen noch verstärken, die in der Folge den wirksamen Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil davon erheblich behindern würde. Daher wird das Vorhaben im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung unter der Voraussetzung, dass die Parteien den folgenden Verpflichtungen nachkommen, als mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt:

a) Ausbau der Verbundkapazität laut Anhang I Absatz 2 (der gemäß Anhang I Absatz 4 Gegenstand einer Überprüfung durch die Kommission sein kann).

b) Erfuellung aller von der Kommission auferlegten Maßnahmen auf Empfehlung der Verwaltungsfachkraft/kräfte, die mit der Überwachung der Durchführung der Verpflichtungszusagen betraut ist/sind, damit die Parteien diese im Sinne von Anhang I Absatz 3 Unterabsatz 9 einhalten.

(140) Die oben dargelegten Aspekte der Verpflichtungszusagen stellen Bedingungen dar, und erst nach ihrer Erfuellung (vorbehaltlich einer Änderung aufgrund der Bestimmungen von Anhang I Absatz 4) kann eine strukturelle Veränderung auf dem Strommarkt (Großhandelsebene) in Spanien erfolgen. Die anderen Aspekte der Zusage stellen Verpflichtungen dar, zumal sie sich auf die Stufen der Durchführung beziehen, die für die Erreichung der beabsichtigten Strukturveränderung notwendig sind. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über die Verwaltungsfachkraft/kräfte, die mit der Durchführung der Verpflichtungszusagen (Anhang I Abschnitt 3, mit Ausnahme des Inhalts von Buchstabe b) des Erwägungsgrunds 139) betraut ist/sind -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der angemeldete Zusammenschluss, durch den die spanische Grupo Villar Mir und das deutsche Unternehmen Energie Baden-Württemberg, das gemeinsam von der Electricité de France und dem deutschen Unternehmen Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke kontrolliert wird, die gemeinsame Kontrolle an Hidroeléctrica del Cantábrico S.A. erwerben, wird als vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen erklärt, unterliegt jedoch der vollständigen Erfuellung der in den Anhängen I und II aufgeführten Verpflichtungszusagen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist gerichtet an:

Ferroatlántica, S.L. Po de la Castellana, 86, 7a E - 28046 Madrid

Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) Durlacher Allee 93 D - 76131 Karlsruhe.

Brüssel, den 26. September 2001.

Für die Kommission

Mario Monti

Mitglied der Kommission

(1) Siehe das endgültige Bericht des Auditors in ABl. C 42 vom 18.2.2004.

(2) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13.

(3) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1.

(4) ABl. C 42 vom 18.2.2004.

(5) In diesen Zahlen sind auch die Umsätze von OEW und EDF enthalten, damit der relevante Umsatz entsprechend der Fusionskontrollverordnung berechnet wird.

(6) Endesa, Iberdrola, Unión Fenosa, Hidrocantábrico und andere kleinere Stomerzeuger.

(7) Vertrauliche Informationen wurden gestrichen; die betreffenden Textstellen sind in eckige Klammern gesetzt und mit einem Sternchen gekennzeichnet.

(8) Bericht C-60/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Endesa/Iberdrola.

(9) Artikel 21 des Real Decreto Ley 6/2000 vom 23. Juni über dringende wettbewerbsfördernde Maßnahmen auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten (Spanischer Staatsanzeiger BOE Nr. 151 vom 21.6.2000, S. 22440). Diese Regelung bedeutet jedoch in keiner Weise ein Verschwinden des Pools. Artikel 21 des Real Decreto-Ley 6/2000 spricht sogar von der Möglichkeit, dass die Handelsgesellschaften (ab 2003) im regulären System von den staatlichen Stromerzeugern angebotenen Strom kaufen, und hält fest, dass dieser Strom "an zugelassene Kunden verkauft oder in die bestehenden Spot- oder Zukunftsmärkte (d. h. in das Pool) aufgenommen werden kann".

(10) Artikel 4 des Real Decreto-Ley 6/1999 vom 16. April über dringende Liberalisierungs- und wettbewerbsfördernde Maßnahmen (Spanischer Staatsanzeiger BOE Nr. 92 vom 17.4.1999, S. 14350).

(11) Artikel 19 des Real Decreto-Ley 6/2000.

(12) Bilaterale Verträge betreffen weniger als 5 % des gesamten auf dem Großhandelsmarkt abgesetzten Stroms.

(13) Sache IV/M-1659 - Preussen Elektra/EZH; Sache IV/M.1557 - EDF/Louis Dreyfus; Sache COMP/M.1673 - VEBA/VIAG; Sache COMP/M.1803 - Electrabel/Eon und Sache COMP/M.1853 - EDF/EnBW.

(14) Sache COMP IV/M.2353 - RWE/Hidroeléctrica del Cantábrico - und Sache COMP/M.2340 - EDP/Cajastur/Caser/Hidroeléctrica del Cantábrico.

(15) Die spanischen Behörden sind der Ansicht, dass sich der geografisch relevante Bereich für den über das Pool (den Großhandelsmarkt) im freien Wettbewerb angebotenen Strom und die Nachfrage danach auf Spanien beschränkt. Die spanischen Behörden vertreten jedoch im Fall des auf die Stromversorgung der Endverbraucher beschränkten Marktes (Einzelhandelsmarkt) die Meinung, dass der relevante geografische Markt für die Versorgung der Endverbraucher mit Strom regionale oder lokale Ausdehnung hat, auch wenn der geografische Markt grundsätzlich auf das Staatsgebiet zu begrenzen wäre. Eine von der Kommission durchgeführte Untersuchung hat wiederum gezeigt, dass der Strom-Einzelhandelsmarkt auch von nationaler Dimension zu sein scheint. Im Zusammenhang mit den gegenständlichen Beschwerdepunkten ist jedoch eine genaue Abgrenzung von Strom-Einzelhandelsmarkt und zugelassenen Kunden nicht erforderlich, da sich die Analyse ohnedies auf den Großhandelsmarkt bzw. das Pool beschränken wird.

(16) Quelle: Comisión Nacional de la Energía (spanische Regulierungsbehörde).

(17) Der Rückgang des Marktanteils von Hidrocantábrico im Jahr 2001 ist auf die besonders hohen Niederschlagsmengen in dieser Zeit, in der große, in Wasserkraftwerken erzeugte Strommengen abgesetzt wurden, zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass nur 18 % der Erzeugungskapazität von Hidrocantábrico auf Wasserkraftwerke entfällt.

(18) Die Fusionskontrollverordnung definiert den Begriff der Gruppe nicht abstrakt, sondern versucht festzustellen, ob die Gesellschaften das Recht haben, die Tätigkeiten des Unternehmens zu lenken (wie im Fall der EDF gegenüber EnBW).

(19) Die Kommission stellt in der Entscheidung zur Sache COMP/M.1853 - EDF/EnBW Folgendes fest: "Gemäß der [zwischen EDF und OEW abgeschlossenen]* Aktionärsvereinbarung ist EDF allerdings der einzige Industriepartner, während OEW die Rolle des regionalen Partners übernehmen wird. [vertraulich]*. Solange die regionalen und wirtschaftlichen Interessen von OEW hinreichend respektiert werden, scheint es eher unwahrscheinlich, dass OEW sich aktiv gegen die Unternehmensstrategie wehren wird, die EDF bei EnBW zu verfolgen gedenkt."

(20) Bericht C-60/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Endesa/Iberdrola.

(21) Bericht C-54/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Unión Eléctrica Fenosa/Hidroeléctrica del Cantábrico.

(22) Bericht C-54/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Unión Eléctrica Fenosa/Hidroeléctrica del Cantábrico.

(23) Die Erzeugungskapazität von Iberdrola für Strom aus Wasserkraft beträgt ungefähr 50 % seines Kraftwerksparks.

(24) Die Erzeugungskapazität von Endesa für Strom aus Wasserkraft beträgt ungefähr 36 % seines Kraftwerksparks.

(25) Insbesondere aus Gründen der Sicherheit des Stromnetzes und der physischen Gesamtkapazität kann nur die so genannte "kommerzielle Verbundkapazität" für den Handel genutzt werden. Die kommerzielle Verbundkapazität zwischen den Netzen ist nicht das Ergebnis der Summe der Übertragungskapazitäten der verschiedenen Bestandteile des Netzes (Leitungen), die den Verbund bilden, sondern ist merklich geringer, da einige Betriebsbedingungen und Sicherheitstoleranzen für den Betrieb der miteinander verbundenen Stromnetze zu berücksichtigen sind. Der Netzbetreiber richtet die verfügbare kommerzielle Kapazität mit verschiedenen Zeithorizonten ein, die ein Jahr, fünf Jahre oder einen Tag dauern können, und bestimmt genauestens die einsetzbaren Ressourcen je nach Verfügbarkeit und Programmierung der Bestandteile des Netzes.

(26) Quelle: Red Eléctrica.

(27) Dies bedeutet, dass die kommerzielle Verbundkapazität in keinem Fall, unabhängig von den Ereignissen im Netz, unter 550 MW liegen wird.

(28) Kapazitätskoeffizient = theoretische internationale Verbundkapazität/installierte Kapazität (ohne "régimen especial").

(29) Spanischer Staatsanzeiger BOE Nr. 285 vom 28.11.1997, S. 35097.

(30) Standorte von neuen Kraftwerken sind San Roque, Castellón, Escombreras etc.

(31) So führt Grupo Villar Mir aus, dass in allen Fällen, in denen die Kommission oder die Gerichte der Gemeinschaft die Begründung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung als gültiges Kriterium für das Verbot eines Zusammenschlusses annahmen, die anmeldenden Parteien Teil des marktbeherrschenden Oligopols oder Duopols waren (Sachen Gencor/Lonrho, Nestlé/Perrier, Kali + Salz). Auch wenn die Kommission in früheren Fällen entschieden hat, dass ein Zusammenschluss durch die Verringerung der Anzahl von auf dem Markt konkurrierenden Mitbewerbern (Nestlé/Perrier) wettbewerbsrechtliche Probleme aufwirft, stelle die Marktposition Dritter nie ein Kriterium dar, das zum Verbot einer Anmeldung führt. Laut EnBW gehe aus Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung hervor, dass sie nicht auf Zusammenschlüsse anzuwenden ist, die die gemeinsame beherrschende Stellung dritter Parteien, die nicht mit dem von dem Zusammenschluss betroffenen Parteien ident sind, (vermutlich) verstärken würde.

(32) Sache Nr. IV/M. 1383 - Exxon/Mobil.

(33) So lautet es in den Randnummern 225 oder 228 dieser Entscheidung, wo wörtlich steht: "The Commission considers that the creation or reinforcement of a dominant position by a third party is not excluded from the scope of application of Article 2(3) of the Merger Regulation. In addition, it should be borne in mind that Gasunie [die dritte Partei in beherrschender Stellung]* is a JV in which one of the parties to the concentration has a substantial interest" (Unterstreichung wurde hinzugefügt).

(34) Siehe die oben erwähnte Entscheidung in der Sache Exxon/Mobil.

(35) Laut Angaben der spanischen Regulierungsbehörde Comisión Nacional de la Energía geht man davon aus, dass von 2001 bis 2005 der Energieverbrauch in Spanien um mehr als 12 % steigen wird.

(36) Sache COMP/M.1853 - EDF/EnBW.

(37) Bericht C-60/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Endesa/Iberdrola.

Bericht C-54/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Unión Eléctrica Fenosa/Hidroeléctrica del Cantábrico.

(38) Bericht Nr. C-54/00. Dossier über den wirtschaftlichen Zusammenschluss Unión Eléctrica Fenosa/Hidroeléctrica del Cantábrico.

(39) Der durchschnittliche Strompreis auf dem Erzeugungsmarkt fiel von 7,46 ESP/kWh (0,04 EUR) im März 2000 auf 4,31 ESP (0,03 EUR) im März 2001.

(40) Zwischen 37,5 % (Schweiz und Österreich im Vergleich zu Spanien und Portugal) und 90 % (Frankreich im Vergleich zu Italien).

(41) Artikel 16 des Real Decreto-Ley 6/2000 legt konkret fest, "dass die Stromerzeugungsunternehmen, deren installierte Stromkapazität im regulären System auf dem gesamten spanischen Staatsgebiet auf der Iberischen Halbinsel zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes mehr als 40 % der gesamten Kapazität beträgt [Endesa]*, ihre installierte Kapazität in den nächsten fünf Jahren nicht erhöhen dürfen. Beträgt der Anteil an der gesamten installierten Kapazität weniger als 40 %, jedoch mehr als 20 % [Iberdrola]*, gilt dieses Verbot für drei Jahre". Hidrocantábrico könnte von diesen Beschränkungen profitieren, um seinen Marktanteil zu erhöhen, um so mehr als laut Angaben der spanischen Comisión Nacional de la Energía der Stromverbrauch von 2001 bis 2005 um insgesamt ca. 12 % steigen soll.

(42) Quelle: Ministerium für Wirtschaft.

(43) In der Antwort auf die Beschwerdepunkte stellt EnBW fest, dass eine zusätzliche Erzeugungskapazität von 7500 MW bereits 2003 betriebsbereit sein sollte. Laut den der Kommission vorliegenden Zahlen würde die bis zum Jahr 2003 zusätzlich installierte und betriebsbereite Kapazität im Vergleich zur derzeitigen Lage nicht mehr als 5000 MW betragen.

(44) Hidrocantábrico hat die Genehmigung für den Bau eines Kraftwerks in Navarra mit einer installierten Leistung von 400 MW erhalten.

(45) Endesa, Iberdrola, Unión Fenosa und Hidrocantábrico halten jeweils 10 % der Anteile am Kapital der REE.

(46) Das Gesetz Nr. 2000-108 vom 10. Februar 2000 enthält in Artikel 12 folgende Bestimmung: "Au sein d'Electricité de France, le service gestionnaire du réseau public de transport d'électricité exerce ses missions ..." (Unterstreichung wurde hinzugefügt).

(47) Gesetz Nr. 2000-108 vom 10. Februar 2000, Artikel 14.

ANHANG I

VERPFLICHTUNGSZUSAGEN

Der vollständige spanische Text der in Artikel 1 genannten Verpflichtungszusagen kann auf der folgenden Website der Europäischen Kommission abgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html

ANHANG II

VERPFLICHTUNGSZUSAGEN

Der vollständige spanische Text der in Artikel 1 genannten Verpflichtungszusagen kann auf der folgenden Website der Europäischen Kommission abgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html