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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2507

9.12.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/2507 DES RATES

vom 8. Dezember 2025

zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo angenommen.

(2)

Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP durch die Einfügung autonomer restriktiver Maßnahmen in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP geändert.

(3)

Aufgrund einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sowie in Anbetracht der einschlägigen Umstände und angesichts der ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2026 verlängert werden.

(4)

Auf der Grundlage aktualisierter Informationen sollten die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführten Personen geändert werden. Der Eintrag zu einer Person sollte gestrichen werden.

(5)

Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 9 Absatz 2 wird das Datum „12. Dezember 2025“ durch das Datum „12. Dezember 2026“ ersetzt.

2.

Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. STOKLUND


(1)  Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L 336, 21.12.2010, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/788/oj).

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/2231/oj).


ANHANG

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Abschnitt „A Personen“ wird Eintrag 41 gestrichen;

2.

In Abschnitt „A Personen“ werden die Einträge 12, 20, 28, 36, 40, 42, 43 und 44 durch die folgenden Einträge ersetzt:

 

Name(n)

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„12.

Justin BITAKWIRA

alias Bihona-Hayi

Position: nationaler Abgeordneter, verantwortlich für die Wazalendo in Süd-Kivu

Geburtsdatum: 5.12.1960

Geburtsort: Lemera, DRK

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Funktion oder Beruf: Politiker, ehemaliger nationaler Minister und Präsident der Allianz für die Republik und das Nationalbewusstsein.

Justin Bitakwira ist ein kongolesischer Politiker, ehemaliger Regierungsminister und Mitglied der Partei ‚Union für die kongolesische Nation‘. Im Februar 2025 wurde er von Präsident Tshisekedi zum Verantwortlichen für die Wazalendo in Süd-Kivu im nationalen Parlament ernannt.

In seinen öffentlichen Reden hat er wiederholt zu Gewalt aufgestachelt und zu Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber der Gemeinschaft der Banyamulenge aufgerufen, die von bewaffneten Gruppen ins Visier genommen und angegriffen wurde.

Diese hetzerischen Reden und Narrative tragen dazu bei, den Konflikt und die Gewalt in der DRK anzufachen, insbesondere in der Region Hauts-Plateaux, die von Konflikten zwischen Gemeinschaften geprägt ist.

Justin Bitakwira ist daher verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK durch Aufstachelung zu Gewalt.

8.12.2022

20.

Charles SEMATAMA

alias Sebanyana

Funktion/Rang: Befehlshaber, militärischer Anführer der Twirwaneho

Geburtsdatum: 1975

Geburtsort: Dorf Kalunyo bei Kamombo, Süd-Kivu, DRK

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Charles Sematama war Offizier der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und hat jetzt eine Führungsposition als Befehlshaber und militärischer Anführer der in Süd-Kivu operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe Twirwaneho inne, die für sich beansprucht, die Gemeinschaft der Banyamulenge zu vertreten.

Die Twirwaneho ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DR Kongo und für schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land verantwortlich — insbesondere aufgrund der freiwilligen oder erzwungenen Rekrutierung von Kindersoldaten für Kampfhandlungen, aufgrund von Anschlägen auf Zivilisten und die kongolesischen Streitkräfte (FARDC) sowie von Tötungen, darunter die Anschläge auf Zivilisten in dem Dorf Mikenge vom November 2021, bei denen mindestens sechs Menschen ums Leben kamen.

Außerdem war Charles Sematama direkt an Propagandaveranstaltungen sowie an der erzwungenen Rekrutierung und dem Einsatz von Kindern, unter anderem als bewaffnete Begleiter, beteiligt.

Aufgrund seiner Führungsposition in der Twirwaneho und seiner direkten Beteiligung an der erzwungenen Rekrutierung von Kindern ist Charles Sematama daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.

28.7.2023

28.

Justin Gacheri MUSANGA

alias Gaceri MUSANGA, CS BRAVO SIERRA, BRAVO THREE

Funktion/Rang: Brigadegeneral der Bewegung des 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (M23/ARC), Befehlshaber der Verteidigungszone Nordwest

Geburtsort: Masisi, DRK

Geschlecht: männlich

Vater: Erasto Ntibaturana (traditioneller Anführer der Hutu in Busumba)

Justin Gacheri Musanga bekleidet als Brigadegeneral eine Führungsposition in der M23/ARC, einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, die im Osten der DRK operiert.

Die M23/ARC ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt sowie die Rekrutierung von Kindern, verantwortlich.

Aufgrund seiner Führungsposition in der M23/ARC ist Justin Gacheri Musanga daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.

26.7.2024

36.

Bertrand BISIMWA

Funktion/Rang: Anführer (Präsident) des politischen Arms der Bewegung des 23. März (M23)

Geburtstag: 8.9.1972

Geburtsort: Bukavu, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: kongolesisch

Geschlecht: männlich

Bertrand Bisimwa bekleidet eine Führungsposition als Präsident der Bewegung des 23. März (M23), einer nichtstaatlichen bewaffneten Bewegung.

Die M23 ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt und die Einrichtung einer parallelen Administration im Osten der DRK, was eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK darstellt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, sowie für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich.

Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Bertrand Bisimwa an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK, insbesondere durch seinen Beitrag zur Einrichtung einer parallelen Administration im Osten der DRK.

17.3.2025

40.

Eugène NKUBITO

Funktion/Rang: Befehlshaber der dritten Division (Generalmajor) der Streitkräfte Ruandas (RDF)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: ruandisch

RDF-Dienstnummer: 218

Seit Juni 2023 bekleidet Generalmajor Eugène Nkubito eine Führungsposition als Befehlshaber der dritten Division der Streitkräfte Ruandas (RDF), die im Osten der DRK und insbesondere in der Provinz Nord-Kivu im Einsatz ist.

Ziel der Präsenz der RDF in der DRK ist es, die Operationen der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, durch die Bereitstellung von Soldaten und Ausrüstung zu unterstützen.

Die Präsenz der RDF stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK dar und ist für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region maßgeblich. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich kollektiver Bestrafung, verantwortlich und trägt die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Mitgliedern der M23 begangen werden.

Aufgrund seiner befehlshabenden Funktion innerhalb der dritten Division der RDF, die im Osten der DRK im Einsatz ist, ist Eugène Nkubito für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region verantwortlich.

17.3.2025

42.

Jean-Bosco NZABONIMPA MUPENZI

Funktion/Rang: Beauftragter für Finanzen der AFC/M23 in Süd-Kivu

Geburtsort: Rubaya, Masisi, Nord-Kivu

Staatsangehörigkeit: kongolesisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisationen: Bewegung des 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (M23/ARC)

Jean-Bosco Nzabonimpa Mupenzi ist Beauftragter für Finanzen der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC) in Süd-Kivu, die in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Einsatz ist. Seit Januar 2024 war er in der Provinz Nord-Kivu tätig, bevor ihm im März 2025 eine neue Position in Süd-Kivu zugeteilt wurde.

Die M23 ist eine bewaffnete Rebellengruppe, die für den derzeitigen bewaffneten Konflikt verantwortlich ist. Sie ist auch für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region sowie die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die von Mitgliedern der M23 begangen werden, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, sowie für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich.

Jean-Bosco Nzabonimpa Mupenzi leistet der bewaffneten Gruppe M23 Unterstützung, insbesondere indem er die Verwaltung der Finanz- und Produktionsabteilung der M23 gewährleistet sowie an der Ausbildung neuer Rekruten mitwirkt.

Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Jean Bosco Nzabonimpa Mupenzi an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.

17.3.2025

43.

Francis KAMANZI

Funktion/Rang: Generaldirektor der ‚Rwanda Cooperative Agency‘, ehemaliger Leiter der Behörde ‚Rwanda Mines, Petroleum and Gas Board (RMB)‘

Staatsangehörigkeit: ruandisch

Geschlecht: männlich

Francis Kamanzi bekleidete von Februar 2024 bis Juli 2025 eine Führungsposition als Leiter der Behörde ‚Rwanda Mines, Petroleum and Gas Board (RMB)‘, bis er zum Generaldirektor der ‚Rwanda Cooperative Agency‘ ernannt wurde. Die ‚Rwanda Cooperative Agency‘ fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Handel und Industrie. Eine der Hauptaufgaben der ‚Rwanda Cooperative Agency‘ besteht darin, Organisationen für Zusammenarbeit zu regulieren und zu beaufsichtigen. Davon sind 141 Organisationen für Zusammenarbeit im Bergbau tätig, dem wichtigsten Sektor Ruandas für Ausfuhrerträge. Francis Kamanzi ist somit nach wie vor an der Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder dem Handel damit beteiligt.

Minerale werden weiterhin in von der Bewegung des 23. März (M23) kontrollierten Bergbaugebieten abgebaut und illegal nach Ruanda verbracht, was der ‚Alliance Fleuve Congo‘/M23 und der Wirtschaft von Ruanda, wo diese Minerale aus Konfliktgebieten mit der ruandischen Produktion vermischt werden, zugutekommt.

Aufgrund seiner ehemaligen Führungsposition in der RMB und seiner Position als Generaldirektor der ‚Rwanda Cooperative Agency‘ ist Francis Kamanzi verantwortlich für die Ausnutzung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität oder der Unsicherheit in der DRK, auch durch die unerlaubte Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit.

17.3.2025

44.

Joseph MUSANGA BAHATI

alias

‚Erasto‘; ‚Bahati Erasto‘; ‚Colonel Erasto‘; ‚Colonel Bahati Musanga‘

Funktion/Rang: Gouverneur von Nord-Kivu

Geburtstag: 18.8.1978

Geburtsort: Bashali-Mokoto (Busumba)

Staatsangehörigkeit: kongolesisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisationen: Bewegung des 23. März/‚Alliance Fleuve Congo‘ (M23/AFC

Joseph Musanga Bahati ist eine hochrangige Persönlichkeit in der Struktur der Rebellengruppe Bewegung des 23. März (M23) und innerhalb der ‚Alliance Fleuve Congo‘. Er hatte die Position des Leiters der Abteilung ‚Finanzen‘ der M23 für mehrere Jahre inne.

Im Februar 2025 wurde er in der neuen unrechtmäßigen ‚Administration‘, die von M23 unter Verletzung der kongolesischen Souveränität eingeführt wurde, zum Gouverneur von Nord-Kivu ernannt.

Die Einrichtung einer parallelen Administration in der DRK stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der DRK dar. Sie ist auch für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Region sowie die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die von Mitgliedern der M23 begangen werden, maßgeblich.

Aufgrund seiner Führungsposition in der M23 ist Joseph Musanga Bahati an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK.

17.3.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2507/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)