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24.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 87/90 |
BESCHLUSS 2012/169/GASP DES RATES
vom 23. März 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (2) erlassen. |
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(3) |
Die mit dem Beschluss 2010/413/GASP verhängten Maßnahmen spiegeln die Besorgnis des Rates hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms wider, während die mit dem Beschluss 2011/235/GASP verhängten Maßnahmen Ausdruck der Besorgnis des Rates über die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Iran sind. |
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(4) |
Angesichts seiner Ziele wird das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, in den Beschluss 2011/235/GASP aufgenommen werden. Jener Beschluss wird daher entsprechend geändert werden. |
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(5) |
Gleichzeitig sollte der Beschluss 2010/413/GASP nicht mehr das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weiterleitung von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, enthalten; er sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(6) |
Außerdem sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Einreisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen auf Personen Anwendung finden, die im Namen der Islamischen Revolutionsgarden oder der Islamic Republic of Iran Shipping Lines handeln — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
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2. |
Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
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(3) |
Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. März 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON