31.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 93/96


BESCHLUSS (EU) 2023/714 DES RATES

vom 28. März 2023

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 15. Februar 2023 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (EZB/2023/1) (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden.

(2)

Im Jahr 2016 hat die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland Mazars als ihre externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 ausgewählt. Am 15. November 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/2018 (2) angenommen, mit dem das Mandat von Mazars als externe Rechnungsprüfer für die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 verlängert wurde.

(3)

Das Mandat von Mazars als gegenwärtige externe Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2022. Es ist daher erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2023 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(4)

Die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland hat für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 Grant Thornton Ireland als ihre externen Rechnungsprüfer ausgewählt, mit der Option einer Verlängerung des Mandats auf die Geschäftsjahre 2028 und 2029.

(5)

Der EZB-Rat hat empfohlen, Grant Thornton Ireland als die externen Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 zu bestellen, mit der Option einer Verlängerung des Mandats auf die Geschäftsjahre 2028 und 2029.

(6)

Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (3) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 5 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

„(5)   Grant Thornton Ireland werden als die externen Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 28. März 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. BUSCH


(1)   ABl. C 66 vom 23.2.2023, S. 1.

(2)  Beschluss (EU) 2021/2018 des Rates vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (ABl. L 413 vom 19.11.2021, S. 1).

(3)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).