DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 188
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0080
++++ Artikel 188 Damit das Königreich Spanien die Erstattung der Vorschüsse , welche die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft vor dem 1 . Januar 1986 gewährt haben , nicht mitzutragen hat , erhält es einen finanziellen Ausgleich für diese Erstattung .