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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2304

11.11.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/2304 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 5. November 2025

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2667 (BiH/41/2025)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über eine militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Juli 2004 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP angenommen, mit der die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) eingerichtet wurde.

(2)

Mit Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte Operation ALTHEA zu fassen.

(3)

Am 8. Oktober 2024 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2024/2667 (2) angenommen, mit dem Generalmajor Florin-Marian BARBU mit Wirkung vom 21. Januar 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA ernannt wurde.

(4)

Am 15. September 2025 haben die italienischen Militärbehörden vorgeschlagen, Generalmajor Maurizio FRONDA als Nachfolger von Generalmajor Florin-Marian BARBU mit Wirkung vom 21. Januar 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“).

(5)

Am 18. September 2025 hat der Befehlshaber der EU-Operation ALTHEA die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.

(6)

Am 23. September 2025 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und der Ernennung von Generalmajor Maurizio FRONDA zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA zugestimmt.

(7)

Ein Beschluss über die Ernennung von Generalmajor Maurizio FRONDA zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA sollte gefasst werden.

(8)

Der Beschluss (GASP) 2024/2667 sollte aufgehoben werden.

(9)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die Berlin-Plus-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die auch NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalmajor Maurizio FRONDA wird mit Wirkung vom 21. Januar 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2024/2667 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 21. Januar 2026 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. November 2025.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)   ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.

(2)  Beschluss (GASP) 2024/2667 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Oktober 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2130 (BiH/38/2024) (ABl. L, 2024/2667, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2667/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2304/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)