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28.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 202/21 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 24. Juli 2012
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije
(2012/444/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung EZB/2012/9 der Europäischen Zentralbank vom 1. Juni 2012 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banka Slovenije (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentral-banken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt wurden, geprüft. |
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(2) |
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2011. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2012 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. |
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(3) |
Die Banka Slovenije hat Deloitte revizija d.o.o. als externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 ausgewählt. |
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(4) |
Der EZB-Rat hat empfohlen, Deloitte revizija d.o.o. als externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 zu bestellen. |
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(5) |
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG (2) entspre-chend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 13 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„(13) Deloitte revizija d.o.o. wird als externer Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. D. MAVROYIANNIS