31981D0479

81/479/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. Juni 1981 zur Genehmigung eines Programms über die Entwicklung der Schafzucht in Grönland gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1821/80 des Rates (Nur der dänische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 186 vom 08/07/1981 S. 0026 - 0026


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Juni 1981 zur Genehmigung eines Programms über die Entwicklung der Schafzucht in Grönland gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1821/80 des Rates (Nur der dänische Text ist verbindlich) (81/479/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1821/80 des Rates vom 24. Juni 1980 über die Entwicklung der Schafzucht in Grönland (1), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die dänische Regierung hat am 19. März 1981 das Programm über die Entwicklung der Schafzucht in Grönland mitgeteilt.

Das genannte Programm enthält alle Angaben, Bestimmungen und Maßnahmen, die in Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1821/80 aufgezählt sind und die sicherstellen, daß die Ziele dieser Verordnung erreicht werden können.

Der Fondsausschuß ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das von der dänischen Regierung am 19. März 1981 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1821/80 mitgeteilte Programm über die Entwicklung der Schafzucht in Grönland wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

Brüssel, den 12. Juni 1981

Für die Kommission

Der Präsident

Gaston THORN

(1) ABl. Nr. L 180 vom 14.7.1980, S. 9.