8.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 333/72


BESCHLUSS (EU) 2016/2163 DES RATES

vom 6. Dezember 2016

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 23. September 2016 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d'Italia (EZB/2016/28) (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt wurden, geprüft werden.

(2)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2015. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2016 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Banca d'Italia hat BDO Italia S.p.A. als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2016 bis 2022 ausgewählt.

(4)

Der EZB-Rat hat empfohlen, BDO Italia S.p.A. als den externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia für die Geschäftsjahre 2016 bis 2022 zu bestellen.

(5)

Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 6 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

„(6)   BDO Italia S.p.A. wird als der externe Rechnungsprüfer der Banca d'Italia für die Geschäftsjahre 2016 bis 2022 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. KAŽIMÍR


(1)   ABl. C 366 vom 5.10.2016, S. 1.

(2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).