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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2139 |
22.10.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/2139 DES RATES
vom 30. September 2025
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 23. Juli 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 894/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (1) (im Folgenden „Abkommen“) angenommen. Das Abkommen ist am 29. August 2011 in Kraft getreten. |
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(2) |
Das letzte Protokoll zur Durchführung des Abkommens ist am 18. Dezember 2024 ausgelaufen. |
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(3) |
Am 10. September 2024 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (im Folgenden „São Tomé und Príncipe“) über ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) (im Folgenden „Protokoll“) am 9. April 2025 erfolgreich abgeschlossen. |
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(4) |
Ziel des Protokolls ist es, es den Unionsschiffen zu ermöglichen, in der Fischereizone von São Tomé und Príncipe Fischfang zu betreiben, und die Union und São Tomé und Príncipe in die Lage zu versetzen, enger zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischereipolitik zu entwickeln, eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone von São Tomé und Príncipe und im Atlantik zu fördern und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen im Fischereisektor beizutragen. |
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(5) |
Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden. |
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(6) |
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone von São Tomé und Príncipe und der Notwendigkeit, den Zeitraum, in dem diese Tätigkeiten unterbrochen werden, so kurz wie möglich zu halten, sollte das Protokoll vorläufig angewandt werden. |
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(7) |
Da das Protokoll eine Laufzeit von mehr als einem Haushaltsjahr hat, können die damit verbundenen Mittelbindungen gemäß Artikel 112 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) über die Laufzeit des Protokolls auf jährliche Zahlungen aufgeteilt werden. |
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(8) |
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) angehört und hat am 16. September 2025 eine Stellungnahme abgegeben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) (im Folgenden „Protokoll“) im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls genehmigt.
Artikel 2
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 19 ab dem Tag seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. September 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BØDSKOV
(1) ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/894/oj.
(2) Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj).
(3) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2139/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)