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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1226 |
8.6.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/1226 DES RATES
vom 8. Juni 2026
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 (1) angenommen. |
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(2) |
Am 22. Mai 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/1157 (2) des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 angenommen, der die Verhängung von Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen Personen und Organisationen, die für Handlungen und politische Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, verantwortlich sind, diese unterstützen, umsetzen oder davon profitieren, erlaubt. |
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(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und eine Organisation in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
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(4) |
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VAFEADES
(1) Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben (ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1532/oj).
(2) Beschluss (GASP) 2026/1157 des Rates vom 22. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L, 2026/1157, 26.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1157/oj).
ANHANG
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert:
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1. |
Unter „A. Natürliche Personen“ werden folgende Einträge angefügt:
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2. |
Die folgenden Einträge werden in Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1226/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)