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23.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 180/8 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 15. Mai 2023
zur Ernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Deutschland und Irland) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
(2023/C 180/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,
nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerverbänden vorgelegt wurden,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 28. März 2023 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Cedefop für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2027 ernannt. |
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(2) |
Die Regierung Deutschlands und die Regierung Irlands sowie der Arbeitnehmerverband EGB haben für mehrere zu besetzende Stellen weitere Kandidatenbenannt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgenden Personen werden für die Zeit bis zum 31. März 2027 zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates des Cedefop ernannt:
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I. |
REGIERUNGSVERTRETER
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II. |
VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE
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Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. FORSSMED
(1) ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90.
(2) Beschluss des Rates vom 28. März 2023 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (ABl. C 116 vom 31.3.2023, S. 15).