2000/129/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1999 über staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Lautex GmbH Weberei und Veredlung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3026) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich
Amtsblatt Nr. L 042 vom 15/02/2000 S. 0019 - 0035
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Juli 1999 über staatliche Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Lautex GmbH Weberei und Veredlung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3026) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2000/129/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, inbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nachdem den Beteiligten gemäß den vorgenannten Artikeln Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde(1) und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 27. Januar 1997, registriert am gleichen Tage, übermittelte Deutschland der Kommission Informationen über Beihilfemaßnahmen zugunsten der Lautex GmbH Weberei und Veredlung (nachfolgend "Lautex"). Die Sache wurde unter der Nummer N 90/97 registriert. In ihrem Schreiben vom 15. April 1997 unterrichtete die Kommission Deutschland von ihrer Entscheidung, ein Verfahren bezüglich dieser staatlichen Beihilfen zu eröffnen. Es erfolgte eine Neuregistrierung der Angelegenheit unter der Nummer C 23/97. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 20. Mai 1997, das am 21. Mai 1997 bei der Kommission eingegangen ist. Am 2. Juni 1997 bat Deutschland, bestimmte Passagen aus dem Schreiben der Kommission vom 15. April 1997 vor dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu streichen. Die Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(2). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (2) Bei der Kommission gingen Reaktionen seitens Beteiligter ein, die Deutschland mit Schreiben vom 14. August 1997 zur Stellungnahme übermittelt wurden, welche mit Schreiben vom 10. September 1997 einging. Die Angelegenheit wurde von Vertretern der Kommission mit den deutschen Behörden im Dezember 1997 bei einer Zusammenkunft in Berlin erörtert. Eine weitere Stellungnahme erfolgte am 27. Januar 1998. Mit Schreiben vom 6. März 1998 übermittelte Deutschland Einzelheiten zu den geänderten Beihilfemaßnahmen im Rahmen der Privatisierung von Lautex. Mit Schreiben vom 17. August 1998 setzte die Kommission Deutschland über ihre Entscheidung in Kenntnis, das Verfahren auf das neue Beihilfepaket auszudehnen, und forderte es im Rahmen einer Verfügung zur Vorlage von Informationen auf. (3) Die Entscheidung der Kommission bezüglich der Ausdehnung des Verfahrens wurde ebenfalls im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(3). Die Kommission forderte Dritte zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Beihilfemaßnahmen auf. (4) In ihrem Schreiben vom 1. März 1999, eingegangen bei der Kommission am 2. März 1999, nahm die Maron-Gruppe (siehe Erwägungsgrund 11) Stellung. Während einer Beratung in Brüssel am 2. März 1999, auf der die Angelegenheit Gegenstand der Erörterung mit der Kommission war, wurde den Vertretern Deutschlands die Reaktion vorgelegt. Auch die Daun-Gruppe (siehe Erwägungsgrund 10) reichte mit Schreiben vom 18. März 1999, registriert bei der Kommission am 22. März 1999, eine Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 14. April 1999 wurde diese an die deutschen Behörden weitergeleitet, die jedoch darauf nicht reagierten. (5) In seinen Schreiben vom 25. September 1998, 27. November 1998, 9. Dezember 1998, 19. März 1999 und 12. April 1999, die bei der Kommission am 28. September 1998, 30. November 1998, 10. Dezember 1998, 23. März 1999 bzw. 13. April 1999 eingingen, übermittelte Deutschland weitere Einzelheiten. (6) Ferner ging am 23. Juni 1999 bei der Kommission ein Schreiben der deutschen Behörden ein, in dem diese den Ausstieg eines Investors bekanntgaben. Mit Fax vom 15. Juli 1999 wurde der Rückzug eines Investors (der Daun-Gruppe) bestätigt und angekündigt, daß ein neues Restrukturierungskonzept für Lautex entwickelt und diesbezügliche Informationen übermittelt würden. Das Schreiben und das Fax sind der Kommission nach dem 7. Mai 1999 zugegangen, der nach mehrmaligen Verlängerungen letzten Frist für die Antwort auf die Informationsverfügung. II. RELEVANTE UNTERNEHMEN Lautex (7) Das begünstigte Unternehmen, die Lautex, hat seinen Sitz in Sachsen (Deutschland) und ist in der Textilbranche tätig(4). Am Standort Neugersdorf verfügt die Lautex über Weberei- und Lagereinrichtungen. In Leutersdorf befinden sich Veredlungseinrichtungen. Lautex beschäftigt etwa 360 Mitarbeiter (1998) und plant für 1998 einen Umsatz von rund 56,9 Mio. DEM (letztes Ist-Ergebnis 1997 = 57,029 Mio. DEM). Die Bilanzdaten für 1997 der Lautex weisen Aktiva in Höhe von 89,921 Mio. DEM aus. Lautex entspricht daher nicht den im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen festgelegten KMU-Kriterien(5). (8) Lautex ging aus der Lautex AG hervor, einer im Jahre 1990 gegründeten Holdinggesellschaft, in die neben der Oberlausitzer Textil GmbH in Neugersdorf auch die Ostsächsische Textil GmbH in Zittau und die Spreetextilien GmbH in Neusalza-Spremberg eingebracht wurden. 1990 hatte die Lautex AG 10200 Mitarbeiter, 9 Spinnereien, 32 Webereien, 6 Veredlungsbetriebe, 7 industrielle Kraftwerksanlagen, 3 Vliesverarbeitungsanlagen sowie Druckereien. Im Jahre 1991 verringerte sich die Zahl der Webereien um zwei. 1992 wurde die Lautex AG in die Lautex (610 Mitarbeiter) und die TGO Textil GmbH (808 Mitarbeiter) aufgespalten. (9) Am 6. November 1997 erfolgte die Privatisierung der Lautex durch Verkauf an die Daun-Gruppe. Ein weiterer Investor, die Maron-Gruppe, übernahm am 22. April 1998 die Hälfte des Aktienkapitals der Lautex. Daun-Gruppe (10) Der erste Investor, die Daun-Gruppe, ist ein Mischkonzern mit Sitz in Deutschland, an dem Herr Claus E. Daun, Unternehmer, Geschäftsanteile besitzt. Sie ist in verschiedenen geographischen und in unterschiedlichen Produktmärkten, u. a. auch im Textilsektor, tätig. Die Gruppe beschäftigt rund 11600 Mitarbeiter, und ihr Jahresumsatz liegt bei 1,4 Mrd. DEM. Zu den Tochtergesellschaften gehört die Lauffenmühle GmbH (mit der Lautex nach einer Version des Umstrukturierungsplanes zusammenarbeiten sollte). Das Unternehmen hat seinen Sitz in Baden-Württemberg. Mit seinen 450 Mitarbeitern erwirtschaftete es im Jahre 1998 einen Umsatz von rund 125 Mio. DEM in den Bereichen Spinnen, Weben und Veredeln. Maron-Gruppe (11) Beim zweiten Investor, der Maron-Gruppe, handelt es sich ebenfalls um eine Unternehmensgruppe, an der Herr Elard Maron, Unternehmer, die Mehrheit der Geschäftsanteile besitzt. Die Gruppe ist in der Textilbranche tätig, und ihr gehört die frühere Erba GmbH an, ein Konverter von Hemd- und Blusenstoffen mit Sitz in Forchheim, Westdeutschland. Hervorgegangen ist die Erba GmbH aus der in Konkurs gegangenen Erba AG (ein Konkursverfahren wurde 1992 eröffnet), einem großen Spinnerei- und Webereiunternehmen mit rund 3000 Beschäftigten. Die Erba GmbH selbst ging 1996 in Konkurs. Die Maron-Gruppe kaufte die Weberei aus der Konkursmasse auf und integrierte diese in die Mileta AS, ein anderes Unternehmen der Maron-Gruppe mit Sitz in der Tschechischen Republik. 1997 übernahm die Maron-Gruppe die Produktion von Hemden- und Blusenstoffen der früheren Erba GmbH. Ferner verfügt die Maron-Gruppe in der Tschechischen Republik über eine Färberei, die Milerba SRO, in der die Stoffe der Erba Lautex gefärbt werden. Über weitere Beteiligungen der Maron-Gruppe ist nichts bekannt. Es liegen weder Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, zum Umsatz und zum Anlagevermögen der Maron-Gruppe vor, noch ist bekannt, ob und in welchem Umfang die Maron-Gruppe auf anderen geographischen oder Produktmärkten tätig ist. III. PRIVATISIERUNG (12) Die Auswahl der Daun-Gruppe als Investor erfolgte durch die Unternehmensberatungsgesellschaft KPMG im Auftrag der deutschen Behörden. Laut Angaben Deutschlands führte die KPMG eine umfangreiche Suche nach potentiellen Investoren durch. So wurden vier Angebote für das gesamte Lautex-Unternehmen und zwei Angebote für ausgewählte Teilbereiche vorgelegt. Deutschland legte keinen quantitativen Vergleich der Angebote vor. (13) Am 6. November 1997 erfolgte die Privatisierung des Unternehmens durch Verkauf zu einem Preis von 434783 DEM. Dabei gingen 90 % der Geschäftsanteile von der Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin GmbH ("BMGB"), einem Nachfolger der Treuhandanstalt ("THA"), an die Daun & Cie AG und die restlichen 10 % an Herrn Claus E. Daun über. Die Daun-Gruppe stimmte einer Erhöhung des Stammkapitals der Lautex von 50000 DEM um 6000000 DEM zu, wovon eine Summe von 2000000 DEM tatsächlich eingezahlt wurde. Bei Anmeldung der Privatisierung und des Verkaufs an die Daun-Gruppe machte Deutschland keine Angaben zu einem weiteren Investor. (14) Am 22. April 1998 erwarb die Maron-Gruppe über Herrn Elard Maron 3000000 DEM des Stammkapitals der Lautex, wovon ein Betrag von 2000000 DEM eingezahlt wurde. Ferner wurden Aktiva der Erba GmbH, einem Unternehmen der Maron-Gruppe, auf die Lautex übertragen. Im Anschluß daran erfolgte eine Umfirmierung der Lautex in Erba Lautex GmbH Weberei und Veredlung, die juristische Person blieb jedoch erhalten (der Name "Lautex" umfaßt nachfolgend auch die Erba Lautex GmbH Weberei und Veredlung). Als Geschäftsführer der Lautex wurden Herr Elard Maron und Herr Hans-Jürgen Hyrenbach, der gleichzeitig Geschäftsführer der Lauffenmühle GmbH, eines Unternehmens der Daun-Gruppe, ist, benannt. Deutschland nannte weder Gründe für die Einbindung eines weiteren Investors, noch wurden Informationen zur Auswahl der Maron-Gruppe als zweiter Investor gegeben. IV. UMSTRUKTURIERUNG (15) Die Angaben zur Umstrukturierung der Lautex nach erfolgreicher Privatisierung wurden von Deutschland mehrfach geändert, insbesondere im Mai 1997, im März, September, November und Dezember 1998 und auch später noch. Die am Umstrukturierungsplan vorgenommenen Änderungen und die daraus resultierenden veränderten Angaben sollen nachfolgend etappenweise aufgeführt werden. (16) Laut Angaben der deutschen Behörden waren die sich Lautex stellenden Probleme auf die Überführung des Unternehmens aus der zentralen Planwirtschaft in die soziale Marktwirtschaft, den Verlust der Absatzmärkte in den früheren RGW-Staaten, die Suche nach neuen Märkten, eine allgemeine Vernachlässigung und die Forderung zur Einhaltung neuer Bestimmungen für den Umweltschutz zurückzuführen. Ferner führte die Tatsache, daß die Lautex an mehreren Standorten produzierte, zu einer weiteren Minderung der Effektivität. Diese Umstände werden zur Begründung dafür angeführt, daß Lautex nie Gewinn gemacht hat. (17) Aus den Angaben Deutschlands geht nicht hervor, wann die derzeitige Umstrukturierung des Unternehmens begann. Ein Umstrukturierungskonzept wurde angeblich im Jahre 1993 entworfen, aber der Plan, der als Grundlage dieser Umstrukturierung dienen sollte, wurde im Jahre 1995 grundlegend geändert. Deutschland hat die Änderungen weder begründet noch Angaben zu ihrem Umfang gemacht. Etliche Maßnahmen wurden zwischen den Jahren 1993 und 1995, als der aktuelle Plan wirksam wurde, durchgeführt. Da genauere Informationen von den deutschen Behörden fehlen, und im Hinblick auf die angeblich grundlegenden Änderungen in jenem Jahr, geht die Kommission davon aus, daß das Jahr 1995 den Anfang der aktuellen Umstrukturierung darstellt. (18) Bis 1994 waren aufgrund des Umstrukturierungskonzepts von 1993 die folgenden Änderungen bei Lautex zu verzeichnen: a) Auf der Ebene der Unternehmensverwaltung wurden Computersysteme für die Produktionsplanung eingeführt. Ferner führte die Übernahme eines selbständigen Vertriebsbereichs in Berlin zum Aufbau eines Vertriebsnetzes, und für die Märkte in Europa, Nordamerika und Asien sollte ein Handelsvertreternetz geschaffen werden. b) Die materielle Produktionsbasis wurde insbesondere durch die Erweiterung der Färbereieinrichtungen und den Ersatz der veralteten Ausrüstungen in den Webereien verbessert. Zudem erfolgte eine Erweiterung der Vorweberei, Garneingangskontrollen und Systeme zur Verringerung des Energieverbrauchs wurden eingeführt. In der Veredlung wurden Verbesserungen vorgenommen, Produktionsengpässe beseitigt und neue Technologien eingeführt. (19) Im Januar 1997 legte Deutschland die Umstrukturierungspläne der Lautex mit den Änderungen aus dem Jahre 1995 vor. Diese umfaßten die Erweiterung des Vertriebsnetzes, eine Vereinfachung des Produktionssortiments sowie die Erweiterung der Färb- und Verarbeitungseinrichtungen für Viskosefasern wie Polynosic und Tencel. Weitere Investitionen sollten der Verbesserung von Flexibilität und Qualität sowohl im Weberei- als auch im Veredlungsbereich dienen. Gleichzeitig sollten nicht näher beschriebene Maßnahmen der Einhaltung der Forderungen für den Umwelt- und Arbeitsschutz fördern. Die ergänzenden Angaben vom März 1998 bestätigten, daß im Jahre 1996 substantielle Investitionen durch Umstrukturierung der Fertigwarenlager, Erweiterung der Strangfärbereien, Erwerb neuer Ausrüstungen für die Veredlung und Bau einer neuen Veredlungshalle in Leutersdorf vorgenommen wurden. (20) Ferner wurde die künftige Marktstrategie dargestellt. Zum damaligen Zeitpunkt konzentrierte sich die Tätigkeit von Lautex auf die Produktion von Hemd- und Blusenstoffen, Oberstoffen, Berufsbekleidungsstoffen und Rohwaren. Das Unternehmen erhoffte sich Gewinne aus dem Wachstum des Bereichs der pflegeleichten Hemden- und Blusenstoffe. Hier sollte sich die Lautex auf die Herstellung von modischen Erzeugnissen des mittleren bis höheren Preissegments für den europäischen Markt konzentrieren. Laut Angaben der deutschen Behörden sollte die neu errichtete Kapazität für die Verarbeitung von Viskosefasern der Lautex Zugang zu neuen Märkten verschaffen. Zur Stärkung der passiven Veredlungskapazitäten wurde ein strategisches Bündnis angestrebt. (21) In der Erwiderung vom Mai 1997 auf die Verfahrenseröffnung machte Deutschland folgende Angaben: a) Auf Managementebene sollten neue Betriebsleiter für den Weberei- und Veredlungsbereich eingesetzt werden. Auf Vertriebsebene erfolgte eine partielle Veräußerung des Berliner Unternehmensteils. Der ursprüngliche Plan, der den Einsatz von Handelsvertretern in Deutschland vorsah, wurde zugunsten einer direkten Vertriebsmannschaft des Unternehmens aufgegeben. b) Auf Produktionsebene wurde festgestellt, daß Verbesserungen in der firmeninternen Logistik zu einer Leistungssteigerung des Weberei- und Veredlungsbetriebs geführt haben. Durch diese Maßnahmen wie auch den Ersatz der veralteten Webereimaschinen und die Verlängerung der Arbeitswoche auf 144 Stunden konnte die Produktivität um 45 % gesteigert werden(6). c) Bezüglich der Marktstrategie wurde eine Verringerung der Kapazitäten der Rohstoffproduktion und der passiven Veredlungskapazitäten angekündigt. Ferner sollte die Produktion von Oberstoffen verringert werden. (22) Im Zusammenhang mit der Privatisierung wurden im März 1998 weitere Angaben gemacht. Die Modifizierungen des Umstrukturierungsplans umfaßten Schritte zur Integration der Lautex in die Daun-Gruppe sowie weitere Änderungen, die dem Mißerfolg früherer Pläne ein Ende setzen sollten (die geplanten Umsatz- und Kostenkennziffern wurden nicht erreicht): a) Auf Managementebene sollten die Verwaltungsfunktionen der Lautex und der Lauffenmühle GmbH zusammengeführt werden. Im Vertriebsbereich sollte Lautex ferner das Vertriebsnetz der Daun-Gruppe, insbesondere das der Lauffenmühle GmbH, nutzen. Geplant war, daß ein Teil der Vertriebsmannschaft der Lautex von der Lauffenmühle GmbH übernommen wird. b) Im Produktionsbereich sollte eine neue Schneidemaschine in der Webereivorbereitung Produktionsengpässe beseitigen. Die vorhandenen veralteten Webstühle sollten durch moderne Ausführungen ersetzt werden. Ferner wurden die Einführung eines neuen Qualitätssicherungssystems und nicht näher bezeichnete Investitionen im Veredlungssektor angeführt. Zudem sollte die Weberei klimatisiert werden, um Produktionsstillstand zu vermeiden und Qualitätsverbesserungen zu erreichen. c) Hinsichtlich der Marktstrategie sollte sich Lauffenmühle GmbH auf die Erzeugung von homogenen Stoffen in Massenfertigung konzentrieren und Lautex vorrangig modische kurzlebige Erzeugnisse herstellen. Der wichtigste Markt für Lautex sollte der Hemden- und Blusensektor sein, und die Fertigung von Ober- und Berufsbekleidungsstoffen sollte eingestellt werden. Ferner sollten die passiven Veredlungskapazitäten reduziert werden. (23) Der geänderte Plan sah zudem die Kooperation mit einem nicht genannnten osteuropäischen Partner in einer nicht näher beschriebenen Form und auf Managementebene mit einem zum damaligen Zeitpunkt noch in keiner Weise mit der Lautex verbundenen Konkurrenzunternehmen, der Erba GmbH, vor. So sollten die Veredlungskapazitäten der Erba GmbH, bei Lautex konzentriert werden. (24) Im September 1998 gaben die deutschen Behörden weitere Änderungen am Umstrukturierungsplan für Lautex bekannt, die auf die Einbeziehung der Maron-Gruppe zurückzuführen waren: a) Auf der Managementebene wurde neben Herrn Hans-Jürgen Hyrenbach, Geschäftsführer der Lauffenmühle GmbH, Herr Elard Maron, der frühere Geschäftsführer der Erba GmbH, zum Geschäftsführer der Lautex bestimmt. Von der Einstellung eines neuen technischen Leiters wurden Kostenreduzierungen erwartet. Im Bereich Einkauf sollten durch die bewährte Verhandlungsmacht der Daun-Gruppe weitere Kosteneinsparungen erreicht werden. b) Im Produktionsbereich sollten nicht näher bezeichnete Ausrüstungen und Maschinen der in Konkurs gegangenen Erba GmbH von der Lautex übernommen werden. Ferner sollte anscheinend der Konstruktionsbereich der Erba GmbH ebenfalls von der Lautex übernommen werden (obgleich dies aus der angegebenen Beschäftigungszahl nicht ersichtlich ist). Durch nicht näher bezeichnete Synergien mit der Daun-Gruppe sollten freie Veredlungskapazitäten genutzt werden. Vorgesehen war die Übernahme der Garnfärberei durch Milerba SRO. c) Bezüglich der Marktstrategie wird festgestellt, daß der Ruf der Erba GmbH auf den betreffenden Märkten die erwartete positive Umsatzentwicklung der Lautex im Bereich der qualitativ hochwertigen Hemd- und Blusenstoffe rechtfertigte. Angaben der deutschen Behörden zufolge hat sich die Zahl der anderen in diesem Sektor tätigen Unternehmen des Gemeinsamen Marktes innerhalb von acht Jahren von zehn auf drei verringert. Dieser Sektor wird als Marktnische beschrieben, in der die Lautex den Konkurrenzdruck der ausländischen Billiganbieter umgehen kann. Der Markt für qualitativ hochwertige Erzeugnisse rechtfertigte auch die nicht unbeträchtlichen Preissteigerungen der Lautex. (25) Im November 1998 wurden weitere beträchtliche Investitionen von über 22 Mio. DEM bis zum Jahre 2002 angekündigt. Diese Angaben waren jedoch lediglich aus Tabellenüberschriften zu entnehmen, eine nähere Beschreibung der Art und der Notwendigkeit dieser Maßnahmen erfolgte nicht. (26) Die Kommission stellt fest, daß aus den letzten Mitteilungen Deutschlands nicht klar hervorgeht, ob es weitere Ergänzungen zu dem derzeitigen Restrukturierungsplan geben wird oder ob nach dem Rückzug der Daun-Gruppe ein neuer Restrukturierungsplan entwickelt wird. (27) Zu den Auswirkungen der Umstrukturierung auf die Produktionskapazität der Lautex wurden keine genauen Angaben gemacht. Angaben der deutschen Behörden vom September 1997 zufolge war bereits im Zeitraum 1990-1996 eine Kapazitätsverringerung in der Weberei zu verzeichnen (von 100 Mio. laufenden Metern im Jahre 1990 auf 9 Mio. laufende Meter im Jahre 1996). Ferner wird eine mengenmäßig nicht bestimmte Kapazitätsreduzierung für den Veredlungsbereich angegeben. Angaben zum Zeitpunkt und zur Art und Weise der erfolgten Kapazitätsreduzierung wurden nicht gemacht. Weitere Kapazitätsreduzierungen sollen nicht möglich sein. (28) Im November 1998 gaben die deutschen Behörden für den Zeitraum 1996-1998 eine Kapazitätsreduzierung von 9,14 Mio. laufenden Metern pro Jahr auf 7,2 Mio. laufende Meter pro Jahr an. Diese wurde trotz des Erwerbs neuer Maschinen, der kompletten technologischen Umrüstung des Unternehmens, der Beseitigung von Engpässen und Reorganisation der verminderten Kapazität erreicht. Laut Angaben der deutschen Behörden gab es bei der quantitativen Bestimmung der Veredlungskapazitäten methodische Schwierigkeiten. (29) Den Informationen vom April 1999 zufolge hat Lautex die Kapazitäten auch im Jahre 1998 reduziert. Durch die Verschrottung von 20 Webstühlen verringerte sich die Kapazität auf 7,67 Mio. laufenden Metern im Jahre 1996 auf 7,618 Mio. laufende Meter im Jahre 1999. Es wurde von einer "unumkehrbaren Verschrottung" der Webstühle gesprochen. Aus dem bei der Beratung im März 1999 mit den deutschen Behörden und dem Investor übergebenen Werbematerial der Lautex geht jedoch eine Jahresleistung von 9 Mio. laufenden Metern hervor(7). Kosten der Umstrukturierung (30) Sowohl in ihrem Schreiben zur Eröffnung des Verfahrens als auch zu seiner Ausdehnung wies die Kommission auf fehlende Angaben zu den Gesamtkosten der Umstrukturierung hin. (31) Das Schreiben vom 27. November 1998 umfaßte Tabellen, in denen die Gesamtkosten für die Umstrukturierung vom Lautex(8) aufgeführt sind und Angaben zu ihrer Finanzierung gemacht werden. Diese Tabelle wurde jedoch im Jahre 1992 erstellt, also zu einem Zeitpunkt, da der derzeitige Umstrukturierungsprozeß noch gar nicht begonnen hatte. Die folgende Tabelle ist eine Kurzzusammenfassung der von Deutschland vorgelegten Aufstellungen, da sie sich nur auf den relevanten Zeitraum 1995-2002(9) bezieht: UMSTRUKTURIERUNGSKOSTEN 1995-2002 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (32) Die Notwendigkeit der einzelnen Positionen in der Tabelle wurde nicht erläutert (mit Ausnahme der Investitionen, die als einzige Unternehmenskosten ausgewiesen wurden). Es erfolgten keine näheren Angaben zu ihrer Berechnung oder zur Berücksichtigung der organisatorischen Umstrukturierung des Unternehmens. Der Zahlenwert für die Verlustdeckung stimmt nicht mit den bisher gemachten Angaben überein, die für den Zeitraum 1995-2002(10) Verluste in Höhe von 59,672 Mio. DEM ausweisen. Bezüglich des Schuldendienstes trug Deutschland vor, daß die Auslandsverbindlichkeiten der Lautex von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) übernommen wurden und diese nach erfolgter Privatisierung auf die Rückzahlung aller von ihr gewährten Finanzhilfen verzichtete. Für die Zeiträume 1995-1998 und 2001-2002 ist jedoch ein Schuldendienst vorgesehen, ohne daß dabei Erläuterungen zum Ursprung oder zur Höhe der betreffenden Verbindlichkeiten gegeben werden. Die übrigen Überschriften beziehen sich auf finanzielle Umstrukturierungsmaßnahmen; Angaben zu ihrem Entstehen oder zur Berechnung der jeweiligen Beträge wurden jedoch nicht gemacht. V. FINANZIERUNG DER UMSTRUKTURIERUNG (33) Die Umstrukturierung der Lautex soll sowohl aus öffentlichen als auch privaten Mitteln finanziert werden. Die Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln betrifft die der Umstrukturierung dienenden Beihilfemaßnahmen, die ursprünglich im Januar 1997 notifiziert und sodann geändert wurden. Staatliche Beihilfemaßnahmen nach der ursprünglichen Notifizierung (34) Die Notifizierung vom Januar 1997 umfaßte folgende Beihilfemaßnahmen zur Umstrukturierung der Lautex: a) ein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen der BMGB in Höhe von 5,202 Mio. DEM bis 31. März 1998, b) ein zu 7,33 % verzinsliches Gesellschafterdarlehen der BMGB in Höhe von 8,7 Mio. DEM bis 31. März 1998, c) eine Bürgschaft der BMGB in Höhe von 6,5 Mio. DEM bis 31. März 1999 mit 0,5 % Bürgschaftsentgelt, d) die Verlängerung einer Bürgschaft aus dem Jahre 1992 in Höhe von 3,5 Mio. DEM bis 31. März 1999 mit 0,5 % Bürgschaftsentgelt. (35) Die Gesamthilfe beläuft sich auf 24 Mio. DEM. In dem Schreiben vom März 1998 gab Deutschland zu, daß ein Teil der Summen im Jahre 1997 ohne Zustimmung der Kommission ausgezahlt wurde und auf ihre Rückzahlung bei der Privatisierung verzichtet wird. Jedoch wurde nicht mitgeteilt, wie diese Beihilfemaßnahmen im Rahmen der Privatisierung bewertet wurden. Geänderte Maßnahmen, deren Einzelheiten im März 1998 mitgeteilt wurden (36) Die im Jahre 1997 notifizierten Maßnahmen wurden bei der Privatisierung wie folgt geändert: a) Gewährung einer Zulage zum Verlustausgleich 1992-2000 in Höhe von 30,9 Mio. DEM, b) Ablösung von Bankverbindlichkeiten in Höhe von 22,389 Mio. DEM, c) Rückzahlungsverzicht über 159,27 Mio. DEM, d) Verzicht auf Rückzahlung des Bürgschaftsentgelts von 0,312 Mio. DEM. (37) Laut Schreiben Deutschlands vom März 1998 belief sich die Gesamtbeihilfe für Lautex auf 212,871 Mio. DEM. Unklar ist jedoch, inwieweit die 1997 ausgereichte Hilfe in diesen Maßnahmen enthalten ist oder nicht. (38) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (39) Bei den in der vorstehenden Tabelle für 1996 dargestellten Maßnahmen handelt es sich im einzelnen um die folgende Beihilfen der BMGB an Lautex: a) Darlehen für Sozialplanzwecke in Höhe von 0,531 Mio. DEM, b) Darlehen zwecks Förderung der Berufsausbildung in Höhe von 0,117 Mio. DEM, c) Zuschüsse in Höhe von 0,969 Mio. DEM zur Beschäftigungsförderung (Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes). (40) Für 1997 sind es die folgenden Beihilfemaßnahmen: a) Darlehen zwecks Förderung der Berufsausbildung in Höhe von 0,217 Mio. DEM, b) Verlängerung einer bestehenden Bürgschaft in Höhe von 3,5 Mio. DEM mit 0,5 % Bürgschaftsentgelt. (41) Im Privatisierungsvertrag stimmte die BvS den folgenden Maßnahmen zu: a) Darlehen in Höhe von 12,7 Mio. DEM für die Verlustdeckung 1997(11), davon waren 3,988 Mio. DEM zinsfrei, und 8,712 Mio. DEM wurden zu 5,54 % verzinst. Die Auszahlung dieser Darlehen erfolgte in Tranchen; b) Zuschüsse in Höhe von 30,9 Mio. DEM, die Zahlung erfolgte in Raten (8,9 Mio. DEM am 31. Dezember 1997, zwei Tranchen von jeweils 8 Mio. DEM am 30. Juni 1998 und 31. Dezember 1998 und 6 Mio. DEM am 30. Juni 1999); c) Ablösung von Bankverbindlichkeiten in Höhe von 22,389 Mio. DEM(12). (42) Im Zeitraum 1996-1997 erhielt die Lautex vom Freistaat Sachsen eine Investitionszulage in Höhe von 0,226 Mio. DEM. 1998-2000 werden der Lautex weitere Investitionzulagen von insgesamt 5,693 Mio. DEM vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. (43) Im Privatisierungsvertrag wurde der Verzicht auf den Rückzahlungsanspruch für mehrere der aufgeführten Beihilfemaßnahmen erklärt. Die BvS stimmte dem Verzicht auf die Rückzahlung der folgenden Beihilfen, die sich insgesamt auf einen Betrag von 159,583 Mio. DEM beliefen, zu: a) Darlehen in Höhe von 110,636 Mio. DEM (75,176 Mio. DEM aus dem Jahre 1991, 16,527 Mio. DEM aus dem Jahre 1994 und 3,240 Mio. DEM und 15,693 Mio. DEM aus dem Jahre 1995), b) Darlehen in Höhe von 46,130 Mio. DEM (22,872 Mio. DEM und 10,558 Mio. DEM aus dem Jahre 1995 und 12,7 Mio. DEM aus dem Jahre 1997), c) Darlehen zur Förderung der Berufsausbildung in Höhe von 0,334 Mio. DEM (0,117 Mio. DEM aus dem Jahre 1996 und 0,217 Mio. DEM aus dem Jahre 1997), d) Darlehen zum Sozialplan aus dem Jahre 1996 in Höhe von 2,171 Mio. DEM (1,640 Mio. DEM aus dem Jahre 1992 und 0,531 Mio. DEM aus dem Jahre 1996), e) Verzicht auf Ansprüche aus einer Bürgschaft in Höhe von 0,312 Mio. DEM. (44) Nach 1995 wurden dem Unternehmen Beihilfen in Höhe von insgesamt 73,742 Mio. DEM gewährt. (Der Verzicht auf Rückzahlung in Höhe von 159,583 Mio. DEM ist in dieser Summe nicht berücksichtigt.)(13) Unter die Treuhand-Regelungen fallende Beihilfemaßnahmen (45) Laut Anmeldung vom 27. Januar 1997 beliefen sich die unter die Treuhand-Regelungen fallenden Beihilfen auf insgesamt 174,4 Mio. DEM. Davon wurden angeblich 124,9 Mio. DEM bis 1994 ausgereicht, und Angaben zufolge wurden weitere 49,5 Mio. DEM 1995 bewilligt und 1995 und 1996 ausgezahlt. Laut Angaben Deutschlands vom Mai 1997, also nach der Eröffnung des Verfahrens, beläuft sich die Gesamthöhe der unter Treuhand-Regelungen fallenden Finanzhilfe an Lautex von 1990 bis Ende 1995 auf 173,658 Mio. DEM: a) Darlehen in Höhe von 33,43 Mio. DEM, b) Bürgschaften in Höhe von insgesamt 26,335 Mio. DEM, c) verschiedene Zuschüsse und Darlehen in Höhe von 113,893 Mio. DEM. (46) Bei einer Zusammenkunft in Brüssel am 2. März 1999 gaben die Vertreter der deutschen Behörden zu, daß sie prüfen müssen, welche der 1996 zur Auszahlung gekommenen Beihilfemaßnahmen tatsächlich unter die einschlägigen Treuhand-Regelungen fallen, deren letzte am 31. Dezember 1995 auslief. Angaben vom April 1999 zufolge handelt es sich dabei um einen Beitrag von 177,794 Mio. DEM. Dieser umfaßt auch die 1996(14) gewährten Beihilfen. Da keine Erklärung gegeben wurde, warum die nach 1995 gewährten Beihilfemaßnahmen in dieser Summe enthalten sind, wird die Kommission sie für den Zeitraum 1996-2002 berücksichtigen. (47) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> a) Am 17. Dezember 1991 wurde der Lautex AG ein Darlehen in Höhe von 75,176 Mio. DEM gewährt. b) Am 1. Juli 1992 erhielt die Lautex Darlehen zum Sozialplan in Höhe von 1,640 Mio DEM. Ferner wurden 1992 mehrere Bürgschaften für das Unternehmen übernommen: i) Am 8. April 1992 wurden zwei Bürgschaften in Höhe von 18,295 Mio. DEM bzw. 4,875 Mio. DEM zur Sicherung von Investitionen übernommen; ii) eine weitere Bürgschaft in Höhe von 4,887 Mio. DEM, die ebenfalls der Absicherung von Investitionen dient, wurde am 15. Dezember 1992 übernommen; iii) am 10. Dezember 1992 wurde eine Bürgschaft in Höhe von 3,500 Mio. DEM übernommen. c) 1994 erhielt das Unternehmen Darlehen in Höhe von 16,527 Mio. DEM, die der Deckung der Verluste im Jahre 1995 dienten. d) Im Jahre 1995 wurden der Lautex vier Darlehen unterschiedlichen Typs in Höhe von insgesamt 52,363 Mio. DEM gewährt: i) Darlehen vom 3. Juli 1995 in Höhe von 15,693 Mio. DEM zur Deckung von Verlusten im Jahre 1995; ii) Darlehen vom 3. Juli 1995 in Höhe von 10,558 Mio. DEM zur Deckung von Verlusten im Jahre 1996; iii) Darlehen vom 3. Juli 1995 in Höhe von 22,872 Mio. DEM für Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahre 1996(15); iv) Darlehen vom 8. September 1995 in Höhe von 3,240 Mio. DEM zur Deckung von Verlusten im Jahre 1994. e) Zudem erhielt das Unternehmen im Zeitraum 1992-1995 Investitionszulagen in Höhe von 1,018 Mio. DEM vom Freistaat Sachsen(16). (48) Somit erhielt die Lautex von 1991 bis 1995 Beihilfen in Höhe von insgesamt 178,281 Mio. DEM. Private Finanzierung (49) Die erste private Finanzierung erfolgte mit der Privatisierung der Lautex. Laut Schreiben vom März 1998 erwarb der Investor Lautex zu einem Preis von 0,435 Mio. DEM, verzichtete auf diverse Ansprüche in Höhe von 0,260 Mio. DEM, und es sollte eine Cash-Zufuhr von 6 Mio. DEM vorgenommen werden. Nach der Fusion von Erba und Lautex wurde diese Kapitalsumme auf die Investorgruppen aufgeteilt, so daß auf beide jeweils 3 Mio. DEM entfielen. Tatsächlich haben die Investoren je 2 Mio. DEM eingezahlt. Die restlichen 2 Mio. DEM werden bei einer positiven Entscheidung der Kommission fällig, was von Deutschland mehrfach bestätigt wurde. So könnte sich die Einlage des Investors möglicherweise auf 6,695 Mio. DEM belaufen. (50) Die Kommission unterstreicht, daß Herr Elard Maron auf einer Beratung am 2. März 1999 feststellte, daß auch die Aktiva der Erba GmbH, die sich auf 9,686 Mio. DEM belaufen, als Kapitaleinlage des Investors zu betrachten sind. Diese Erklärung wird von den deutschen Behörden im jüngsten Schreiben vom 12. April 1999 bekräftigt. Eine im gleichen Schreiben enthaltene Tabelle führt erstmals zwei weitere Beträge als Investoreneinlage auf: einen Beitrag von 3,465 Mio. DEM, der zur Deckung der Bankverbindlichkeiten entsprechend dem Privatisierungsvertrag dient, und einen weiteren Beitrag von 8,795 Mio. DEM, der als Investition gilt. Das Schreiben enthält keine näheren Erläuterungen zu den beiden Beiträgen. Es ist nicht bekannt, ob diese zusätzlichen Einlagen nur von einem oder beiden Investoren vorgenommen werden und in welchem Verhältnis gegebenenfalls eine Aufteilung erfolgt. VI. RELEVANTER MARKT (51) Lautex ist im Textilsektor tätig. Das Unternehmen webt und veredelt Oberstoffe sowie Stoffe für Hemden und Blusen und Berufsbekleidung. Über ihre Produktionseinrichtungen in Lauffenmühle und die Niederlassungen in Südafrika und Simbabwe agiert die Daun-Gruppe auch in der Textilbranche. Die Maron-Gruppe verfügt über Produktionseinrichtungen von textilen Produkten in der Tschechischen Republik. Aufgrund mangelnder Auskünfte Deutschlands über die Investorengruppen ist nichts über ihre Beteiligung an anderen textilen Unternehmungen bekannt. Die Kommission stellt fest, daß die Lautex Anfang 1998 4,6 % ihrer Produktion in Drittländer exportierte, 17,7 % in die Gemeinschaft und den Rest auf dem deutschen Markt absetzte. (52) Märkte für gewebte und veredelte Stoffe sind in der gesamten Gemeinschaft zu finden. Bei der Eröffnung des Verfahrens stellte die Kommission fest, daß der Sektor unter einer Rezession und Überkapazität leidet. Auch Deutschland wies auf bestehende Überkapazitäten im Tätigkeitsbereich der Lautex hin(17). Diese Ansicht wurde auch von Dritten vertreten, die als Reaktion auf die Mitteilung über die Verfahrenseröffnung ihren Standpunkt darlegten. Im Dezember 1998 korrigierte Deutschland seine Behauptung bezüglich der Überkapazitäten und stellte fest, daß es ab 1997 keine Überkapazitäten auf dem gemeinschaftlichen Textilmarkt mehr gebe. (53) Der Textilsektor ist naturgemäß kapitalintensiv. Trotzdem besteht starker Wettbewerb von Ländern mit niedrigen Löhnen und wenig strengen Umweltschutzvorschriften. Die Prognosen für die Hersteller aus der Gemeinschaft waren und bleiben pessimistisch(18). Seit Eröffnung des Verfahrens gibt es Hinweise darauf, daß sich im Zeitraum 1994-1995 die Lage auf dem Markt für den Textilsektor allgemein verbessert hat. Jedoch ist nicht bekannt, ob sich diese positive Tendenz fortsetzt. Aus einem Bericht geht hervor, daß der Aufwärtstrend möglicherweise nur kurze Zeit andauerte und 1996 ein Wachstumsrückgang auf ein Niveau weit unter dem längerfristigen Trendwert folgte, bevor 1997 wiederum eine leichte Erholung zu verzeichnen war. Insbesondere in der deutschen Textilbranche ist eine weitere Rationalisierung der Kapazitäten zu erwarten. Die Umstrukturierung der Branche vollzieht sich unter den Bedingungen einer nur mäßigen globalen Nachfrage und eines harten Preiswettbewerbs(19). Ferner hat sich die Zahl der Akteure auf dem Markt, auf dem auch Lautex tätig ist, reduziert. (54) Es wird festgestellt, daß die Produktion der Lautex ausschließlich für den Bekleidungsmarkt bestimmt ist. Trotz mehrfacher Änderungen ist die Marktstrategie des Unternehmens voll auf diesen Bereich ausgerichtet. Die Bewertung dieses Nachmarktes ist von Bedeutung für die Bestimmung des Wettbewerbsdrucks in dem Teil des vorgelagerten Textilmarktes, der die Versorgung des erstgenannten sichert. Der Kommission vorliegenden Informationen zufolge zeichnet sich der Nachmarkt durch verschärfte Wettbewerbsbedingungen aus; ferner sind für die nächste Zeit eine Abnahme in der Beschäftigung und ein nur geringes Wachstum zu erwarten. Die Nachfrage ist seit 1990 jährlich um 2 % gesunken. Die Bekleidungsindustrie wird in Europa weiterhin schwierige wirtschaftliche Bedingungen vorfinden, und es sind keine signifikanten Zuwächse im Verbrauch zu erwarten(20). Die Auswirkungen der Überproduktion auf die textilen Märkte sind möglicherweise sowohl für die Produzenten von textilen Produkten als auch die Bekleidungshersteller in der ganzen Welt gravierend(21). VII. ERÖFFNUNG UND AUSDEHNUNG DES VERFAHRENS (55) Bei der Eröffnung des Verfahrens hat die Kommission festgestellt, daß die notifizierten Maßnahmen Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag darstellen. Da die Beihilfe als Umstrukturierungsbeihilfe gedacht war, mußte sie aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag und der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung für Unternehmen in Schwierigkeiten ("die Leitlinien") beurteilt werden(22). (56) In ihrem Schreiben vom 15. April 1997 bezweifelte die Kommission sowohl die Stimmigkeit der vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen als auch die Richtigkeit der Annahmen. Die Kommission bezweifelte ferner, daß eine ungebührliche Wettbewerbsverfälschung durch die vorgeschlagenen Beihilfemaßnahmen vermieden werden könnte, da trotz struktureller Überkapazität in der Branche keine Vorschläge für einen dauerhaften Kapazitätsabbau vorgelegt wurden. In Anbetracht der Bedenken hinsichtlich der Frage, ob die Umstrukturierungsmaßnahmen sinnvoll sind, konnte sich die Kommission nicht zur Verhältnismäßigkeit äußern. Schließlich wurde bezweifelt, ob der Sanierungsplan in vollem Umfang durchgeführt wird. Angesichts der mangelnden Schlüssigkeit des Umstrukturierungsplans und eines fehlenden privaten Kapitalgebers war die Kommission besorgt, daß eine Privatisierung während des Umstrukturierungsplans zu dessen Änderung führen könnte. (57) Die Privatisierung des Unternehmens umfaßte neue Beihilfemaßnahmen zugunsten der Lautex, und die in der Folgezeit vorgelegten Informationen konnten die obengenannten Zweifel nicht ausschalten. Zwar wurde der Umstrukturierungsplan geändert, die einzelnen Schritte des Sanierungsprozesses wurden jedoch nicht beschrieben und die Schwierigkeiten des Unternehmens nicht analysiert. Die Vorgaben für 1997 erwiesen sich als zu optimistisch, und die Erzielung eines Betriebsgewinns wurde von 1998 auf das Jahr 2000 verschoben. Nunmehr sollte auch eine Kapazitätsreduzierung vorgenommen werden, obgleich keine Erklärung gegeben wurde, weshalb dies plötzlich möglich war, und auf die Frage der Dauerhaftigkeit wurde nicht eingegangen. Da die Gesamtkosten für die Umstrukturierung nicht bekannt waren, konnte sich die Kommission nicht zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen äußern. Schließlich konnte die Privatisierung des Unternehmens die Bedenken hinsichtlich der vollen Verwirklichung des Sanierunsplans nicht zerstreuen, so daß das Verfahren ausgedehnt wurde. VIII. STELLUNGNAHME DRITTER (58) Auf die Veröffentlichung des Schreibens an die deutsche Regierung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(23) machten ein europäischer und ein britischer Fachverband Einwände geltend. In einem unaufgefordert zugesandten Schreiben eines westdeutschen Konkurrenten vom April 1997 führte dieser an, daß Lautex Verdrängungswettbewerb betriebe. Ferner wurde auch auf Überkapazitäten auf dem Markt hingewiesen. Kopien dieser Schreiben wurden Deutschland zwecks Stellungnahme zugesandt. In einem Antwortschreiben im September 1997 bestritt die deutsche Seite, daß ein Verdrängungswettbewerb stattgefunden hätte. (59) Nach Bekanntgabe der Ausdehnung des Verfahrens legten die Daun-Gruppe und die Maron-Gruppe der Kommission eine Stellungnahme vor. Das Schreiben der Maron-Gruppe enthielt Informationen über die Fusion von Erba und Lautex und über die Tätigkeit der Erba. Die Daun-Gruppe brachte in ihrem Schreiben ihre Unzufriedenheit mit dem Privatisierungsprozeß zum Ausdruck, ging auf die unzufriedenstellende Situation des Unternehmens ein und erklärte ihren Rücktritt vom Privatisierungsvertrag. Auch diese Meinungsäußerungen wurden Deutschland zur Stellungnahme vorgelegt. Mit Schreiben vom 22. April 1999, eingegangen bei der Kommission am 29. April 1999, baten die deutschen Behörden um Verlängerung der Frist für die Stellungnahme bis 7. Mai 1999. In ihrem Schreiben vom 3. Mai 1999 stimmt die Kommission der erbetenen Fristverlängerung zu, jedoch kam von Deutschland keine Reaktion. IX. WÜRDIGUNG AUF DER GRUNDLAGE DER VERFÜGBAREN INFORMATIONEN (60) Am 17. August 1998 wurde Deutschland mittels einer Verfügung aufgefordert, der Kommission innerhalb eines Monats Informationen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der untersuchten Maßnahmen ermöglichen. Auf Ersuchen Deutschlands wurde diese Frist verlängert. Trotz mehrfacher Aufforderung waren die als Reaktion auf die Verfügung erteilten Auskünfte irreführend, oftmals standen sie im Widerspruch zu vorherigen Aussagen und konnten die von der Kommission bei der Verfahrenseröffnung und -ausdehnung zum Ausdruck gebrachten Zweifel nicht zerstreuen. Somit beruht die nachfolgende Würdigung gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 88 des EG-Vertrags(24) auf den verfügbaren Informationen. X. ZU WÜRDIGENDE BEIHILFEMASSNAHMEN (61) Die Kommission stellt auch fest, daß das letzte Schreiben Deutschlands mit Bezug auf Informationen, die zukünftig übermittelt werden sollen, nach der letzten Fristverlängerung der Informationsverfügung, die am 7. Mai 1999 auslief, zugegangen ist. Sollte in der Zukunft ein neuer Restrukturierungsplan notifiziert werden, behält sich die Kommission vor, diesen separat zu beurteilen. Die Ankündigung, zu einem späteren Zeitpunkt Informationen über ein künftiges, jetzt noch nicht entwickeltes Konzept oder einen Plan zu übermitteln, ändert allerdings nichts an der Beurteilung der derzeitigen Situation. (62) Die Finanzhilfen zugunsten Lautex sind Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag, da sie aus staatlichen Mitteln gezahlt werden und Vorteile für Lautex mit sich bringen, die ein Unternehmen in Schwierigkeiten von einem privaten Investor nicht erhalten würde. Ferner können die Finanzhilfen sich im betreffenden Sektor auf die Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten auswirken und daher den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt verfälschen. Bei einigen dieser Maßnahmen handelt es sich um neue Beihilfen, die von der Kommission zu würdigen sind. Die Lautex hat bislang keine Gewinne erwirtschaftet und ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Beihilfen, die unter Treuhand-Regelungen fallen (63) Gemäß dem letzten Schreiben Deutschlands fallen Beihilfen in Höhe von 177,794 Mio. DEM unter Treuhand-Regelungen. Eine Analyse der vorgelegten Informationen ergab, daß Lautex im Zeitraum 1991-1995 Beihilfen in Höhe von 178,281 Mio. DEM erhielt. Ausgehend von den zur Verfügung gestellten Informationen kam die Kommission zu folgender Beurteilung: a) Darlehen in Höhe von 75,176 Mio. DEM, die der Lautex AG im Jahre 1991 gewährt wurden, fallen unter ein genehmigtes Beihilfeprogramm, Treuhand-Regelung NN 108/91(25), und erfuellen dessen Bedingungen(26). b) Hinsichtlich der Darlehen zum Sozialplan in Höhe von 1,640 Mio. DEM, die am 1. Juli 1992 gewährt wurden, ist die Kommission der Auffassung, daß Verpflichtungen eines Unternehmens zur Zahlung von Arbeitslosengeld oder Renten aufgrund Gesetzes oder Tarifvereinbarung Teil der normalen Kosten eines Unternehmens sind, die es aus seinen eigenen Mitteln finanzieren muß. Deswegen müssen staatliche Beiträge zu diesen Kosten als Beihilfen angesehen werden. Diese Darlehen fallen aber unter die Treuhand-Regelung E 15/92(27) und brauchen deshalb nicht hier gewürdigt zu werden. Das gleiche Programm deckt sowohl die Bürgschaften in Höhe von 31,557 Mio. DEM, die im Jahre 1992 gewährt wurden, als auch die Darlehen in Höhe von 16,527 Mio. DEM, die im Jahre 1994 gewährt wurden, um die Verluste im Jahre 1995 zu decken. Diese Maßnahmen erfuellen die Bedingungen dieses Programmes(28). c) Die 1995 ausgereichten Darlehen in Höhe von 52,363 Mio. DEM, die angeblich nach Maßgabe der Treuhand-Regelung N 768/94, einem von der Kommission genehmigten Programm(29), gewährt wurden, liegen um 2,363 Mio. DEM über dem dafür festgelegten Hoechstbetrag. Diese Beihilfen hätten bei der Kommission angemeldet werden müssen(30) und sind daher als Ad-hoc-Maßnahmen zu bewerten. d) Die im Zeitraum 1992-1995 gewährten Investitionszulagen in Höhe von 1,018 Mio. DEM beruhen auf dem genehmigten Beihilfeprogramm "Investitionszulagegesetz"(31). Somit ist keine Beurteilung durch die Kommission erforderlich. Wird der Beginn der Umstrukturierung des Unternehmens im Jahre 1995 angesetzt, wurde eine Zulage in Höhe von 0,57 Mio. DEM bereits vorher gewährt. Somit ist der 1995 ausgereichte Betrag in Höhe von 0,448 Mio. DEM bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. (64) Aus der Auflistung geht hervor, daß Beihilfemaßnahmen in Höhe von insgesamt 124,9 Mio. DEM unter Treuhand-Regelungen fallen. Eine weitere Summe von 1,018 Mio. DEM beruht auf einem genehmigten Programm. Somit verbleiben 52,363 Mio. DEM, die als Ad-hoc-Beihilfemaßnahmen zu beurteilen sind. Nach dem 1. Januar 1996 gewährte Beihilfen (65) Aus den vorgelegten Informationen ist ersichtlich, daß Lautex seit 1996 Beihilfen in Höhe von insgesamt 73,742 Mio. DEM erhalten hat. Die Kommission bewertet diese wie folgt: a) Die gewährten Darlehen zum Sozialplan in Höhe von 0,531 Mio. DEM sind laut Abschnitt 3.2.5 der Leitlinien als Beihilfen anzusehen, und es muß daher überprüft werden, ob sie die Kriterien der Leitlinien erfuellen. b) Hinsichtlich der Darlehen in Höhe von 0,117 Mio. DEM für Berufsausbildung, die im Jahre 1996 gewährt wurden, stellt die Kommission fest, daß Informationen zu ihrem Zweck und zur Anwendung fehlen und sie daher nicht als unmittelbar auf die Arbeitnehmer ausgerichtete allgemeine Maßnahmen ohne Beziehung zum Unternehmen anzusehen sind. Eine solche Maßnahme, die ein Unternehmen begünstigt, indem sie die Kosten reduziert, die es normalerweise zu tragen hat, wenn es seine Arbeitnehmer betriebsrelevant ausbilden will oder wenn es seinen Arbeitnehmern die Gelegenheit ermöglichen will, sich selber auszubilden, muß als Beihilfe angesehen werden. c) Die Zuschüsse zur Beschäftigungsförderung ("AFG-Maßnahmen") in Höhe von 0,969 Mio. DEM beruhen auf dem genehmigten Beihilfeprogramm Arbeitsförderungsgesetz. Somit ist keine Beurteilung durch die Kommission erforderlich. Gleichwohl werden sie bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. d) Von den Maßnahmen aus dem Jahre 1997 zugunsten von Lautex gelten die Darlehen für Berufsausbildung in Höhe von 0,217 Mio. DEM als Beihilfen, die an den Kriterien der Leitlinien überprüft werden müssen. Die Verlängerung der Bürgschaft in Höhe von 3,5 Mio. DEM bezieht sich auf eine Bürgschaft aus dem Jahre 1992, die unter die Treuhand-Regelung E 15/92 fällt. Da diese Maßnahme zu einem genehmigten Programm gehört und deren Intensität mit 100 % der verbürgten Summe angegeben wurde, betrachtet die Kommission die Verlängerung nicht als eine weitere Beihilfe, so daß die Summe unberücksichtigt bleiben kann. e) Die Maßnahmen ab 7. November 1997, denen die BvS nach dem Privatisierungsvertrag zustimmte und die Darlehen in Höhe von 12,7 Mio. DEM, Zuschüsse in Höhe von 30,9 Mio. DEM und eine Ablösung der Bankverbindlichkeiten von 22,389 Mio. DEM umfaßten(32), gelten als neue Beihilfemaßnahmen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine Ausnahmebestimmung des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag in Anwendung gebracht werden kann. f) Die vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Investitionszulagen in Höhe von 5,919 Mio. DEM beruhen auf einem genehmigten Beihilfeprogramm. Folglich ist keine Beurteilung durch die Kommission erforderlich; zu berücksichtigen sind die Maßnahmen jedoch bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit. g) Hinsichtlich des bei der Privatisierung vereinbarten Rückzahlungsverzichts in Höhe von 159,583 Mio. DEM ist festzustellen, daß sich einige dieser Maßnahmen auf unter die Treuhandregelungen fallende Beihilfen beziehen. Dabei handelt es sich um eine Summe von 93,655 Mio. DEM(33). Der Rückzahlungsverzicht in Höhe von 65,928 Mio. DEM ist in Verbindung mit Maßnahmen zu sehen, die nicht unter genehmigte Beihilfeprogramme fallen. Sie beziehen sich auf Beihilfemaßnahmen, deren Rückzahlung angesichts der schwierigen Situation des Unternehmens nie vorgesehen war. Da Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten eine Intensität von 100 % aufweisen, gilt der Verzicht auf Rückzahlung dieser Maßnahmen nicht als weitere Beihilfe. (66) Aus dieser Auflistung geht hervor, daß die Lautex seit 1992 offensichtlich Beihilfen in Höhe von insgesamt 252,023 Mio. DEM erhalten hat(34). Von dieser Gesamtsumme fallen 123,26 Mio. DEM unter Treuhand-Regelungen. Diese Beihilfen sowie auch die Investitionszulagen in Höhe von insgesamt 0,570 Mio. DEM wurden bereits vor Beginn der derzeitigen Umstrukturierungsphase im Jahre 1995 gewährt, so daß sie bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit durch die Kommission unberücksichtigt bleiben. Zu bewerten sind somit Beihilfen in Höhe von 126,553 Mio. DEM, die seit 1995 gewährt wurden. Von dieser Gesamtsumme fallen 7,336 Mio. DEM unter genehmigte Beihilfeprogramme, so daß eine Beurteilung durch die Kommission nicht erforderlich ist. Zu berücksichtigen sind diese Summen jedoch bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Als neue Beihilfen gelten Maßnahmen in Höhe von 119,217 Mio. DEM, die von der Kommission zu würdigen sind. (67) Ferner nimmt die Kommission die fehlenden genauen Aussagen zu den Umständen für die Auswahl der Investoren zur Kenntnis und behält sich daher das Recht vor, sich zu zusätzlichen, noch nicht quantifizierten Beihilfeelementen zu äußern, die während des Privatisierungsprozesses unter Umständen gewährt werden könnten. XI. WÜRDIGUNG DER UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFEN (68) Laut Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag sind staatliche Beihilfen an bestimmte Unternehmen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, sofern sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen. Angesichts der Art der in Rede stehenden Beihilfe und der Beschaffenheit der Textilbranche steht fest, daß die fraglichen Beihilfemaßnahmen unter Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag fallen. Derartige Beihilfen sind im allgemeinen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, wenn für sie nicht die Ausnahmebestimmungen des Artikels 87 Absatz 2 oder Absatz 3 EG-Vertrag in Frage kommen. In diesem Fall ist Artikel 87 Absatz 3 maßgeblich, weil er zuläßt, daß die Kommission in bestimmten Fällen staatliche Beihilfen genehmigen kann. Dazu gehören gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Leitlinien enthalten die Voraussetzungen für eine positive Ermessensausübung durch die Kommission. (69) Aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) kann die Kommission Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten genehmigen, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist und erhebliche Unterbeschäftigung herrscht. Diese Bestimmung findet auf die neuen Bundesländer Anwendung(35). In diesem Fall jedoch ist es Hauptziel der Beihilfe, ein Unternehmen in Schwierigkeiten umzustrukturieren und nicht die wirtschaftliche Entwicklung eines Gebiets zu fördern. Selbst wenn ein erfolgreich umstrukturiertes Unternehmen zur Entwicklung der Region beitragen kann, sollte die Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) und nicht nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) beurteilt werden. (70) Die von Deutschland im Januar 1997 übermittelte Notifizierung zielte auf eine Umstrukturierungsbeihilfe ab. Die Notifizierung ist daher auf Einhaltung der in Punkt 3.2 der Leitlinien aufgeführten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt zu prüfen. Die Kommission bezweifelt, daß die Beihilfen alle diese Voraussetzungen erfuellen. XII. WIEDERHERSTELLUNG DER LANGFRISTIGEN RENTABILITÄT (71) Der Umstrukturierungsplan muß die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Grundlage realistischer Annahmen wiederherstellen. Um die Tragfähigkeit des Plans zu beurteilen, benötigt die Kommission Angaben zu den derzeitigen Schwierigkeiten des Unternehmens, die geplanten internen Maßnahmen und die von ihnen erwartete Wirkung. (72) Die Kommission stellt fest, daß Deutschland in seiner Antwort auf das Schreiben zur Eröffnung des Verfahrens zusätzliche Auskünfte zu den Umstrukturierungsmaßnahmen übermittelte. Jedoch fand sich in dem Schreiben keine Angabe dazu, wie diese Maßnahmen die noch nicht ermittelten Probleme des Unternehmens lösen könnten, wieviel sie kosten würden, wann sie vermutlich durchgeführt würden und ob sie notwendig sind. (73) Bei der Erläuterung der Probleme, die letztendlich zu den von Deutschland im November 1998 angegebenen Schwierigkeiten geführt haben, wird hauptsächlich die Überführung des Unternehmens aus der zentralen Planwirtschaft in die Marktwirtschaft angeführt. Lautex war ursprünglich ein Produzent von Massenware, dessen Absatzmärkte traditionell auf die Ostblockländer ausgerichtet waren. Durch den Zusammenbruch der betreffenden Märkte wurde das Unternehmen 1992 gezwungen, seine Strategie zu ändern und drastische Personalreduzierungen vorzunehmen. Damit verbunden waren Kosten für den Sozialplan, die Umstrukturierung des Unternehmens und die erforderlichen Investitionen. (74) Das Schreiben vom November 1998 erhielt Auskünfte zu den Umstrukturierungsmaßnahmen, die jedoch nur vage erläutert wurden. Die Informationen betreffen zumeist nur Angaben zu Zielsetzungen, ohne daß die einzelnen Schritte zu deren Erreichen erläutert wurden. Zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen wurden kaum Angaben gemacht, und ein Zeitplan fehlte völlig. (75) Am Umstrukturierungsplan der Lautex wurden mehrere wesentliche Änderungen vorgenommen. Zudem hat Deutschland bereits gemachte Angaben laufend wieder geändert, was lediglich weitere Fragen aufgeworfen hat(36). (76) Die Kommission stellt fest, daß der ursprünglich im Jahre 1993 erarbeitete Plan für Lautex in der Mitte 1995 geänderten Fassung vorsah, daß bis 1998 ein Betriebsgewinn erzielt werden sollte. Mit Schreiben vom Mai 1997 wurde dieser Zeitpunkt auf 1999 verschoben. Laut der im März 1998 vorgelegten geänderten Version ist erst im Jahre 2000 mit einem Betriebsgewinn zu rechnen. Nach jüngeren Informationen heißt es, daß das Unternehmen erst 2001 einen sehr mäßigen Betriebsgewinn erreichen wird. Ferner ist festzustellen, daß die vom Unternehmen festgelegten Planziele für bestimmte Produktbereiche häufig nicht erreicht wurden. (77) Diese ständigen Änderungen lassen den Plan unzuverlässig erscheinen. Das Unternehmen durchläuft einen andauernden Umstrukturierungsprozeß, wofür anscheinend hohe Beihilfesummen gebraucht werden, ohne daß das Unternehmen jemals einen Gewinn erzielt hätte. Die Beihilfen scheinen das Unternehmen - unter Verstoß gegen das "one time, last time"-Prinzip - künstlich am Leben zu halten. Die sich während des Umstrukturierungsprozesses allmählich verschlechternden Betriebsergebnisse lassen ernsthafte Zweifel an der langfristigen Lebensfähigkeit des Unternehmens entstehen. Überblick >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (78) Die zum Beweis der Aussagen vorgelegten Zahlenangaben werden ebenfalls ständig geändert. Sowohl für den Umsatz als auch das Betriebsergebnis wurden die Zahlen im obengenannten Zeitraum ständig nach unten korrigiert. Den letzten diesbezüglichen Informationen zufolge werden für das Jahr 1998 ein Umsatz von 56,7 Mio. DEM und Verluste von 11,3 Mio. DEM(37) erwartet, womit die Werte weit über bzw. unter den ursprünglichen Angaben liegen. (79) Angesichts dieser Sachlage hegt die Kommission Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit sowohl der ursprünglichen als auch der geänderten Angaben. Des weiteren stellt die Kommission fest, daß der Umstrukturierungszeitraum allmählich verlängert wurde. XIII. UNGEBÜHRLICHE WETTBEWERBSVERFÄLSCHUNG (80) Den Leitlinien zufolge besteht eine weitere Voraussetzung für Umstrukturierungsbeihilfen darin, daß Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf Konkurrenten nach Möglichkeit auszugleichen. Sonst würde die Beihilfe "dem gemeinschaftlichen Interesse zuwiderlaufen". (81) Für die Produktionskapazität eines Beihilfeempfängers bedeutet dies, daß die Beihilfe grundsätzlich nicht dafür genutzt werden darf, die Produktionsleistung im Rahmen der Umstrukturierung zu erhöhen. Bei strukturellen Überkapazitäten auf einem relevanten Markt innerhalb des Gemeinsamen Marktes, auf dem der Beihilfeempfänger tätig ist, muß der Umstrukturierungsplan zudem einen im Verhältnis zur Beihilfe stehenden Beitrag zur Umstrukturierung des betreffenden Wirtschaftszweigs durch eine endgültige Reduzierung der eigenen Kapazitäten leisten. Ein echter Beitrag ist dann geleistet, wenn im Rahmen der Kapazitätsverringerung Anlagevermögen den betreffenden Sektor verläßt; dies kann auch eine physische Vernichtung bedeuten. Werden weitere Umstrukturierungsbeihilfen gewährt, so muß ein entsprechend modifizierter Umstrukturierungsplan die gleichen Voraussetzungen erfuellen. (82) Der Teil des Textilmarktes, auf dem Lautex tätig ist, scheint sich in Schwierigkeiten zu befinden. Er scheint am Rand von Überkapazitäten zu stehen(38). Die Kommission stellt fest, daß die von Deutschland im Dezember 1998 geäußerte Ansicht offensichtlich auf der im multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben(39) beschriebenen Methodik beruht. In Abschnitt 1.4 dieses Beihilferahmens wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dieser nicht für Umstrukturierungsbeihilfen gilt. Aus diesem Grunde teilt die Kommission die geänderte Ansicht Deutschlands nicht, daß der Teil des textilen Marktes, auf dem die Lautex tätig ist, keine Überkapazitäten aufweist. Dies bedeutet, daß Lautex eine Kapazitätsreduzierung im Verhältnis zur gewährten Beihilfe vornehmen soll - was in einer Region im Sinne von Artikel 88 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag weniger streng sein kann - oder zumindest beweisen soll, daß kein Kapazitätsaufbau stattfindet oder stattgefunden hat. (83) Die Kommission stellt eine Vielzahl widersprüchlicher Aussagen seitens der deutschen Behörden bezüglich der Kapazität von Lautex fest. Die umfangreichsten kapazitätsbezogenen Angaben sind im Schreiben vom November 1998 zu finden. Jedoch sind die Berechnungen, die eine Reduzierung der Kapazität verdeutlichen sollen, irreführend und beziehen sich lediglich auf organisatorische Änderungen. Ferner ist festzustellen, daß vor der Umstrukturierung erfolgte Kapazitätsreduzierungen irrelevant sind. (84) Die durch die Beseitigung von Engpässen und die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen erreichte Steigerung der Produktivität läßt darauf schließen, daß im Webereibereich eine Kapazitätserhöhung erfolgt sein könnte. Die Kommission nimmt die Anmerkungen bezüglich der komplizierten Berechnung der Kapazität der Veredlung zur Kenntnis. Jedoch bekräftigen das umfassende Modernisierungsprogramm und die Errichtung weiterer Veredlungsanlagen den Schluß, daß auch in diesem Bereich eine Steigerung der Produktivität erfolgt ist. Ähnliches trifft auch auf die Lagereinrichtungen zu. (85) Aus den Angaben zu den Investoren ist nicht ersichtlich, ob es sich um Konkurrenten handelt. Ist dies der Fall, könnte ihre Zusammenarbeit in einem Joint Venture auch zu Problemen mit Artikel 81 EG-Vertrag führen. (86) Die Kommission kann nicht zu der Schlußfolgerung gelangen, daß die Beihilfe nicht zu einer ungebührlichen Wettbewerbsverfälschung führen kann. XIV. VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DER BEIHILFE (87) Eine weitere in den Leitlinien definierte Voraussetzung besteht darin, daß Umfang und Intensität der Beihilfe auf das für die Umstrukturierung des Unternehmens notwendige Mindestmaß beschränkt sind und in einem Verhältnis zu dem aus der Gemeinschaftssicht erwarteten Nutzen stehen. Deswegen wird vom Beihilfeempfänger normalerweise ein erheblicher Beitrag zum Umstrukturierungsplan aus eigenen Mitteln erwartet. Zur Verringerung ihrer wettbewerbsverfälschenden Auswirkungen muß die Beihilfe in einer solchen Form gewährt werden, daß dem Unternehmen keine überschüssige Liquidität zufließt, die es zu einem marktverzerrenden Verhalten verwenden könnte. Unzulänglichkeit der Umstrukturierungsfinanzierung (88) Sowohl bei der Eröffnung des Verfahrens als auch bei der Ausdehnung hat die Kommission auf fehlende Angaben zu den Gesamtkosten der Umstrukturierung hingewiesen. Ohne genaue Beschreibung der Probleme, denen Lautex sich gegenübersieht, ohne nähere Angaben zu den konkreten Umstrukturierungsschritten und zu den damit verbundenen Kosten sowie auch ohne deutliche Aussagen dazu, wie diese Maßnahmen zur Leistungssteigerung beitragen werden, war es der Kommission nicht möglich zu bewerten, ob sich die Beihilfe streng auf das für die Sicherung einer langfristigen Überlebensfähigkeit des Unternehmens erforderliche Mindestmaß beschränkt. (89) Auch die später erteilten zusätzlichen Auskünfte konnten das Problem des Informationsmangels nicht beheben. Obgleich schließlich eine allgemeine Erläuterung der zu den Schwierigkeiten führenden Probleme gegeben wurde, blieb die Frage nach den Gesamtkosten der Umstrukturierung offen. So fehlen Angaben zur Beziehung der Kosten, die in der im Schreiben vom 27. November 1998 enthaltenen Tabelle aufgeführt sind, zu den notifizierten Umstrukturierungsmaßnahmen. Eine Reihe von Daten stimmt nicht mit den der Kommission zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegten Angaben überein(40). Ferner erfolgten keine Auskünfte zur Notwendigkeit der Maßnahmen bzw. zur Berechnung der Summen. (90) Die Kommission stellt Unklarheiten bezüglich der Finanzierung der Umstrukturierung fest. Sollten sich gemäß Angaben in der von Deutschland vorgelegten Tabelle die Gesamtkosten für die Umstrukturierung der Lautex ab 1995 effektiv auf eine Summe von 208,220 Mio. DEM belaufen, ist festzustellen, daß dem Unternehmen nach den der Kommission vorgelegten Angaben seit dem genannten Jahr Beihilfen in Höhe von 126,553 Mio. DEM gewährt wurden und die restlichen Kosten von den Investoren zu tragen sind. (91) Angesichts der vorstehenden Fakten kann festgestellt werden, daß anhand der erteilten Auskünfte keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob die Beihilfe streng auf das für die Umstrukturierung erforderliche Mindestmaß beschränkt wurde. Beitrag der Investoren (92) Entsprechend dem Schreiben vom März 1998 beläuft sich der Beitrag der Investoren auf insgesamt 6,695 Mio. DEM. Wenn jedoch laut Schreiben vom November 1998 die Gesamtkosten für die Umstrukturierung 208,220 Mio. DEM betragen, würden die Investoren lediglich rund 3,2 % dieser Kosten tragen. In diesem Fall würden der Gesamtbetrag der Beihilfen plus der Beitrag der Investoren diese Kosten nicht decken. Ferner stellt die Tatsache, daß die Zahlung eines Teils des Investorenbeitrags von einer positiven Entscheidung der Kommission abhängig gemacht wird, die gewichtige Rolle der Investoren bei der Umstrukturierung des Unternehmens in Frage. (93) Was die Aktiva der Erba GmbH in Höhe von 9,686 Mio. DEM anbetrifft, die als weiterer Beitrag der Investoren aufgeführt werden, ist festzustellen, daß die Kommission diese aus den nachfolgenden Gründen nicht als Investorenbeitrag bewertet: a) Die Aktiva der Erba GmbH werden weder beschrieben, noch wird eine Aussage dazu gemacht, wie der angegebene Wert bestimmt wurde. b) Die Erba GmbH war ein funktionierendes Unternehmen mit Herrn Elard Maron als Geschäftsführer. Herr Elard Maron wurde auch ein bedeutender Gesellschafter von Lautex. Zusammen mit einem anderen Geschäftsführer leitet er dieses Unternehmen. Das finanzielle Risiko wurde durch die Transaktionen der juristischen Person Lautex aufgrund umfangreicher Beihilfen ausgeschaltet. In diesem Zusammenhang kann im wirtschaftlichen Sinn die Übertragung nicht als reiner Transfer von Aktiva auf Lautex behandelt werden. Es handelt sich eher um eine Übernahme durch die Maron-Gruppe ohne einen zusätzlichen Einsatz dieses Investors. Somit handelt es sich also nicht um einen Investorenbeitrag. (94) Aber selbst wenn dieser Beitrag zulässig wäre, würde sich der Anteil der Investoren an den Gesamtkosten der Umstrukturierung auf 16,318 Mio. DEM belaufen, und dies wären 7,8 % der in der im November 1998 vorgelegten Tabelle aufgeführten Kosten. In Anbetracht der Größe der Investoren fällt auch dieser Anteil nicht besonders ins Gewicht. (95) Bezüglich der im letzten Schreiben vom 12. April 1999 aufgeführten zwei weiteren neuen Summen (3,465 Mio. DEM für die Übernahme der Bankverbindlichkeiten und 8,795 Mio. DEM als Investitionen) wird festgestellt, daß keiner der beiden Beträge zu einem früheren Zeitpunkt von Deutschland erwähnt worden war. Die erste Summe steht ganz offensichtlich im Widerspruch zu den bisherigen Angaben über die Verbindlichkeiten entsprechend dem Privatisierungsvertrag. Das Schreiben enthält keine weiteren Erläuterungen zu den beiden Summen. So ist nicht bekannt, ob die angegebenen zusätzlichen Beiträge nur von einem oder beiden Investoren kommen und wie sie gegebenenfalls aufgeteilt werden. Laut Angaben Deutschlands ist die Daun-Gruppe vom Privatisierungsvertrag zurückgetreten. Somit ist es unwahrscheinlich, daß dieses Unternehmen weiterhin an den Umstrukturierungskosten beteiligt wird. Darüber hinaus könnte dies eine Reduzierung des Investorenbeitrages bedeuten, obwohl keine Informationen in dieser Hinsicht übermittelt wurden. (96) Angesichts der Verfügung zur Vorlage von Informationen, Treffen mit den deutschen Behörden und der Verlängerungen der Fristen zur Vorlage der Informationen kann die Kommission die vagen Informationen zu den angeführten Beiträgen und nicht geklärten Daten nicht berücksichtigen. Aus diesem Grunde kann die Kommission den Anteil des Investors an den Gesamtkosten der Umstrukturierung nicht als erheblich im Sinne der Leitlinien betrachten. Form der Beihilfe (97) Die Beihilfe sollte in einer solchen Form gewährt werden, daß sie nicht ohne weiteres zu einem marktverzerrenden Verhalten mißbraucht werden kann. Die modifizierten Beihilfemaßnahmen enthalten ein Darlehen in Höhe von 12,7 Mio. DEM, das in Raten im Jahre 1997 zur Auszahlung kam, und einen Zuschuß in Höhe von 30,9 Mio. DEM. Dieser Zuschuß wurde in ein Darlehen umgewandelt, das in mehreren Raten ausgezahlt wird(41). Diese Tatsache ist relevant hinsichtlich eines nach Eröffnung des Verfahrens geäußerten Standpunkts eines Beteiligten, der die Lautex des Verdrängungswettbewerbs bezichtigte. (98) Wird der Beginn der laufenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahre 1995 angesetzt, so hat das Unternehmen seither Beihilfen in Höhe von 104,164 Mio. DEM erhalten(42). Nach wie vor sind die Gesamtkosten der Umstrukturierung nicht bekannt, am Umstrukturierungsplan werden laufend Änderungen vorgenommen, und es bestehen ernsthafte Zweifel daran, ob der Sanierungsplan in vollem Umfang durchgeführt wird. Obgleich die Auszahlung einiger Beihilfen in Raten erfolgte, kann aus diesem Grunde nicht ausgeschlossen werden, daß dem Unternehmen überschüssige Liquidität zufloß, die für marktverzerrende Aktivitäten genutzt wurde. (99) Somit kann die Kommission nicht feststellen, daß die in den Leitlinien definierte Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit erfuellt ist. XV. VOLLSTÄNDIGE DURCHFÜHRUNG DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS (100) Das die Umstrukturierungsbeihilfe erhaltende Unternehmen muß den der Kommission vorgelegten und von ihr genehmigten Umstrukturierungsplan vollständig erfuellen. Obwohl die Zweifel hinsichtlich der vollständigen Durchführung des ursprünglich notifizierten Plans teilweise darauf zurückzuführen waren, daß damals kein privater Investor aufgetreten war, können die Änderungen in den Umstrukturierungsplänen die Zweifel auch heute noch nicht zerstreuen. Aufgrund des vagen Charakters des Plans und der ständig vorgenommenen Änderungen, des Fehlens eines Zeitplans für die einzelnen Umstrukturierungsschritte und der ständigen Verlängerung des Umstrukturierungszeitraums ist es um so schwerer festzustellen, ob der Plan in vollem Maße umgesetzt wird. Ferner hat auch das Schreiben eines der Investoren, der Daun & Cie AG, an die Kommission, in dem dieser seine Absicht zum Rücktritt von dem Privatisierungsvertrag bekanntgab, zu sehr ernsthaften Zweifeln an der vollständigen Umsetzung des Umstrukturierungsplans geführt. Aus den Informationen vom 14. Juli 1999, die den Rückzug der Daun-Gruppe bestätigen und weitere Ergänzungen zum Restrukturierungsplan oder die Ausarbeitung eines neuen Restrukturierungsplanes für Lautex ankündigen, läßt sich eindeutig folgern, daß der gegenwärtige Plan in seiner geänderten Fassung nicht vollständig umgesetzt werden wird. XVI. SCHLUSSFOLGERUNGEN (101) Die Kommission stellt fest, daß Deutschland der Lautex unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag unrechtmäßig eine Beihilfe gewährt hat und die Beihilfe unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt ist - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von Deutschland zugunsten Erba Lautex GmbH Weberei und Veredlung, Neugersdorf, gewährte staatliche Beihilfe in Höhe von mindestens 119,217 Mio. DEM (60954684 EUR) plus Zinsen ist unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt. Entsprechend den verfügbaren Angaben umfaßt die Beihilfe die folgenden Maßnahmen: a) Darlehen zur Deckung der Verluste im Jahre 1995 in Höhe von 15,693 Mio. DEM, gewährt am 3. Juli 1995; b) Darlehen zur Deckung der Verluste im Jahre 1996 in Höhe von 10,558 Mio. DEM, gewährt am 3. Juli 1995; c) Darlehen für Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahre 1996 in Höhe von 22,872 Mio. DEM, gewährt am 3. Juli 1995; d) Darlehen zur Deckung der Verluste im Jahre 1994 in Höhe von 3,240 Mio. DEM, gewährt am 8. September 1995; e) Darlehen für den Sozialplan in Höhe von 0,531 Mio. DEM im Jahre 1996; f) Darlehen für Berufsausbildung in Höhe von 0,117 Mio. DEM im Jahre 1996; g) Darlehen für Berufsausbildung in Höhe von 0,217 Mio. DEM im Jahre 1997; h) Darlehen zur Deckung der Verluste im Jahre 1997 in Höhe von 12,7 Mio. DEM, vereinbart bei der Privatisierung; i) Zuschüsse in Höhe von 30,9 Mio. DEM, vereinbart bei der Privatisierung; j) Ablösung der Bankverbindlichkeiten in Höhe von 22,389 Mio. DEM, vereinbart bei der Privatisierung. Artikel 2 (1) Deutschland ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die in Artikel 1 genannte, unrechtmäßig gwährte Beihilfe sowie alle anderen Beihilfen zugunsten von Lautex, die wegen mangelnder oder unklarer Informationen nicht spezifiziert werden konnten, vom Empfänger zurückzufordern. (2) Die Beitreibung der Beihilfe erfolgt nach dem nationalen Verfahren. Der beizutreibende Beitrag erhöht sich um Zinsen, die ab dem Tag der Auszahlung der Beihilfen an den Empfänger bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung auf der Grundlage des für die Berechnung des Subventionsäquivalents der Regionalbeihilfen verwendeten Bezugssatzes berechnet werden. Artikel 3 Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung die Maßnahmen mit, die getroffen wurden, um dieser Entscheidung nachzukommen. Artikel 4 Die Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 20. Juli 1999 Für die Kommission Mario MONTI Mitglied der Kommission (1) ABl. C 192 vom 25.6.1997, S. 11. (2) ABl. C 192 vom 25.6.1997, S. 11. (3) ABl. C 387 vom 12.12.1998, S. 4. (4) Die Arbeitslosenquote beträgt in der betreffenden Region 22,1 %. Bei Einbeziehung des zweiten Arbeitsmarktes steigt diese Quote um weitere 6,1 %. (5) ABl. C 213 vom 27.7.1996, S. 4. (6) Dies widerspricht den Angaben vom November 1998, die von einer Verkürzung der Arbeitswoche von 168 auf 144 Stunden sprechen. (7) In der Informationsbroschüre des Unternehmens "Innovation TEXTIL Oberlausitz" ist eine Jahresproduktionsleistung von 9 Mio. Metern aufgeführt. Zu beachten ist ferner, daß in der Web-Site der Lautex unter http://www.erba-lautex.de/engFrame.htm sogar eine Kapazität von 10 Mio. Metern genannt wird. (8) Während einer Zusammenkunft in Brüssel am 2. März 1999 wurden die Vertreter Deutschlands auf fehlende genaue Angaben zu den Gesamtkosten der Umstrukturierung hingewiesen. Ferner stellte die Kommission fest, daß sie bei der Berechung dieser Kosten von den im Schreiben vom 27. November 1998 enthaltenen Tabellen ausgeht. Die anschließend erfolgten Auskünfte enthielten einen diesbezüglichen Querverweis auf das Schreiben vom 9. Dezember 1998, das jedoch keine Angaben zur betreffenden Thematik enthielt. (9) Bei Annahme, daß die gegenwärtige Umstrukturierung der Lautex im Jahre 1995 begann. (10) Siehe Finanzübersicht zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität in der Bewertung. (11) Laut Schreiben vom 27. November 1998 belaufen sich die Verluste auf 5,202 Mio. DEM. Es wurde keine Erklärung abgegeben, weshalb das Darlehen um 7,498 Mio. DEM über dem Verlustbetrag liegt. (12) Keine Informationen zu diesen Bankverbindlichkeiten wurden übermittelt. Es bleibt unklar, ob die Ablösung sich auf private oder öffentliche Bankverbindlichkeiten bezieht. (13) Diese Verzichte beziehen sich auf Maßnahmen, die seit dem Jahre 1991 gewährt wurden. (14) Insbesondere Zuschüsse zum Sozialplan für 1996 in Höhe von 0,531 Mio. DEM. (15) Die Zahlung dieser Darlehen erfolgte in Raten über das Jahr 1996 verteilt. (16) 0,313 Mio. DEM (1992), 0,175 Mio. DEM (1993), 0,082 Mio. DEM (1994) und 0,448 Mio. DEM (1995). (17) Siehe Schreiben vom September 1997. (18) Siehe "Business trends survey from August 1996", European Observatory for Textiles and Clothing; "Textile Outlook International: Asian crisis - the impacts spread far & wide", Economist Intelligence Unit (1. Juli 1998). (19) Siehe "World Textile Fibers to 2001", Freedonia Industry and Business Research Studies, The Freedonia Group, Inc., Ohio, USA. (20) Siehe "Panorama der EU-Industrie 97", Europäische Kommission, Bericht des European Observatory for Textiles and Clothing. NACE (Revision 1) 17, Bd. I, 4-17 bis 4-23. (21) Siehe "Textile Outlook International: World", Economist Intelligence Unit, 1. Juli 1998. (22) ABl. C 368 vom 23.12.1994, S. 12. (23) Siehe Fußnote 2. (24) ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (25) SG(91) D/175825 vom 26. September 1991. (26) Die Treuhand-Regelung NN 108/91 betrifft von der THA an Unternehmen gewährte Darlehen und Bürgschaften im Privatisierungsverfahren. (27) SG(92) D/17613 vom 8. Dezember 1992. (28) Siehe Punkt 3 der Treuhand-Regelung E 15/92, der vorsieht, daß die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften zu notifizieren ist, wenn das Unternehmen mehr als 1500 Beschäftigte hat und das Gesamtobligo einen Betrag von 150 Mio. DEM übersteigt. Die Beihilfemaßnahmen lagen innerhalb der in der Regelung benannten Grenzen und fielen somit unter das Programm. (29) SG(95) D/1062 vom 1. Februar 1995. (30) In der Treuhand-Regelung N 768/94 ist festgelegt, daß alle Darlehen über 50 Mio. DEM, die Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gewährt werden, der Kommission anzuzeigen sind. (31) Die Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes gelten als regionale Investitionsbeihilfen nach Maßgabe von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag und wurden von der Kommission als Ausnahmebestimmung des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag (genehmigtes Beihilfeprogramm N 494/A/95) genehmigt. (32) Es wurde keinerlei Information darüber vorgelegt, ob es sich um private oder öffentliche Mittel handelt bzw. welchem Zweck die bei Privatisierung erlassenen Verbindlichkeiten dienten. (33) Die 1991 gewährten Darlehen in Höhe von 75,176 Mio. DEM sowie die 1994 ausgereichten Darlehen in Höhe von 16,527 Mio. DEM fallen unter Treuhand-Regelungen. Da die Kommission keine Kenntnis von Bürgschaften hat, die nicht unter Treuhand-Regelungen fallen, bezieht sich der Verzicht auf Ansprüche aus einer Bürgschaft offensichtlich auf die unter der Treuhand-Regelung E 15/92 übernommene Bürgschaft. (34) Die Kommission stellt fest, daß die für die Deckung der Gesamtkosten der Umstrukturierung vorgesehenen Finanzierungsmaßnahmen, die in der am 27. November 1998 vorgelegten Tabelle enthalten sind, den angegebenen Gesamtbetrag der Beihilfemaßnahmen zugunsten der Lautex plus Einlage der Investoren, die in der genannten Tabelle mit insgesamt 6 Mio. DEM aufgeführt ist, übersteigen. Da keine Angaben dazu gemacht wurden, ob diese Maßnahmen aus öffentlichen oder privaten Quellen finanziert wurden, kann die Kommission die Möglichkeit nicht ausschließen, daß die Lautex in den Genuß zusätzlicher Beihilfen gekommen ist. (35) Siehe Entscheidung der Kommission zur Beihilfesache N 464/93. (36) So wurden beispielsweise die Angaben zur Kapazitätsentwicklung, zur Übertragung der Maschinen und Anlagen der Erba GmbH auf die Lautex und die Beschreibung der Lautex als passiver Veredler mehrmals geändert. (37) Die letzten konsolidierten Zahlenangaben beziehen sich auf das Jahr 1997. (38) Die Kommission stellt fest, daß sie in zwei der neueren Entscheidungen (Rawe GmbH & Co., N 394/98, und Palla Creativ Textiltechnik GmbH, NN 57/98) zu der negativen Schlußfolgerung gelangt ist, daß es keinen Beweis für Überkapazitäten auf dem textilen Markt gibt. In den genannten Fällen hatten die beiden Unternehmen jedoch Kapazitätsreduzierungen vorgenommen, so daß keine positive Bewertung des Zustands des Marktes gefunden werden mußte. (39) ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7. (40) Die Angaben zu den Verlusten von Lautex stimmen nicht mit den Zahlenwerten in der Tabelle überein, die am 27. November 1998 vorgelegt wurde. Ein weiterer Widerspruch besteht zwischen den Angaben zum Schuldendienst und der Aussage, daß die finanziellen Verbindlichkeiten der Lautex bei der Privatisierung entweder von der BvS übernommen wurden oder bei der Privatisierung eine entsprechende Verzichtserklärung auf Rückzahlung abgegeben wurde. (41) Laut Schreiben vom 27. November 1998 kommt das Darlehen in vier Raten zur Auszahlung: 8,9 Mio. DEM am 31. Dezember 1997, 8 Mio. DEM bis 30. Juni 1998, 8 Mio. DEM bis 31. Dezember 1998 und 6 Mio. DEM bis 30. Juni 1999. (42) Die Ablösung der Bankverbindlichkeiten in Höhe von 22,389 Mio. DEM wirkt sich nicht auf die Liquidität aus.