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7.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 179/52 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 25. Juni 2007
über die Freigabe von bestimmten Teilen des SIRENE-Handbuchs, das durch den mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde
(2007/473/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Durch den Beschluss 2003/19/EG vom 14. Oktober 2002 über die Freigabe bestimmter Teile des SIRENE-Handbuchs, das von dem durch das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde (1), hat der Rat bestimmte Teile des SIRENE-Handbuchs freigegeben und den Geheimhaltungsgrad für Abschnitt 2.3 des SIRENE-Handbuchs sowie für die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 auf „Restreint UE“ herabgestuft. |
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(2) |
Die neueste Version des SIRENE-Handbuchs in der Fassung der Entscheidung 2006/757/EG der Kommission (2) und des Beschlusses 2006/758/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (3) enthält keine Bestimmung, die Abschnitt 2.3 in der zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses 2003/19/EG geltenden Fassung entspricht. |
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(3) |
Der Rat hält es nun für angebracht, weitere Teile des SIRENE-Handbuchs freizugeben. |
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(4) |
Für die Anlagen 1, 3, 4 und 6 sollte weiterhin der Geheimhaltungsgrad „Restreint UE“ gelten — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die Anlagen 2 und 5 des SIRENE-Handbuchs werden freigegeben.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2007.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. SCHAVAN
(1) ABl. L 8 vom 14.1.2003, S. 34.