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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/3614 |
9.7.2026 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 29. Juni 2026
zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die die Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette vertreten
(C/2026/3614)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1a Buchstabe c,
gestützt auf die Bewerberliste, die die Europäische Kommission dem Rat mit Schreiben vom 12. März 2026 übermittelt hat,
gestützt auf die Positionen, die das Europäische Parlament in seinem Schreiben vom 4. Juni 2026 zum Ausdruck gebracht hat,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) errichtet, zu deren Gremien ein Verwaltungsrat gehört. |
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(2) |
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 178/2002 umfasst der Verwaltungsrat der EFSA vier stimmberechtigte Mitglieder und vier stimmberechtigte stellvertretende Mitglieder als Vertreter der Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette, und zwar ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der Verbraucherorganisationen, ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich, ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der landwirtschaftlichen Organisationen und ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der Industrieorganisationen. |
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(3) |
Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder, die die Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette vertreten, werden vom Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament anhand einer Liste ernannt, die von der Kommission erstellt und dem Rat übermittelt wird. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre und kann einmal verlängert werden. |
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(4) |
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 2. Juni 2022 (2) läuft die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder, die gemäß dem genannten Beschluss zu den Vertretern der Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette ernannt wurden, am 30. Juni 2026 ab. |
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(5) |
Daher sollten Vertreter der Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette für eine neue Amtszeit von vier Jahren vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2030 ernannt werden. |
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(6) |
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der EFSA aufgrund ihrer einschlägigen und umfangreichen Erfahrungen und ihres Fachwissens bezüglich des Rechts und der Politik im Bereich der Lebensmittelkette einschließlich der Risikobewertung benannt und ernannt, wobei sichergestellt wird, dass einschlägiges Fachwissen in den Bereichen Management, Verwaltung, Finanzen und Recht im Verwaltungsrat der EFSA vorhanden ist. |
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(7) |
Die von der Kommission erstellte Liste für die Ernennung von vier Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der EFSA als Vertreter der Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette ist anhand der von der Kommission vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament zum Ausdruck gebrachten Positionen geprüft worden. Durch die Ernennung dieser Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wird die höchste fachliche Qualifikation und ein möglichst breites Spektrum an einschlägigen Erfahrungen im Verwaltungsrat der EFSA weiterhin gewährleistet, was von zentraler Bedeutung ist, um Unabhängigkeit und hohe wissenschaftliche Standards, Transparenz und Effizienz zu gewährleisten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgenden Personen werden für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030 zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ernannt:
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Gruppe |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Verbraucherorganisationen |
Herr Agustín REYNA |
Frau Izaskun MARTÍN CABREJAS |
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Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich |
Herr Martin DERMINE |
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Landwirtschaftliche Organisationen |
Herr Max SCHULMAN |
Herr José María CASTILLA BARÓ |
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Industrieorganisationen |
Frau Roxane RÖTHLISBERGER FELLER |
Herr Alejandro David RODARTE CASTREJÓN |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 29. Juni 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. MOUSHOUTTAS
(1) ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj.
(2) Beschluss des Rates vom 2. Juni 2022 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die die Interessen der Zivilgesellschaft und der Lebensmittelkette vertreten (ABl. C 225 vom 9.6.2022, S. 2).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/3614/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)