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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/774 |
31.3.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/774 DES RATES
vom 30. März 2026
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
Der Rat hat die in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltenen Einträge zu bestimmten benannten Personen und Einrichtungen überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Einträge zu sechs Personen und zwei Einrichtungen aus diesem Anhang gestrichen werden sollten. Fünf Einträge in diesem Anhang sollten aktualisiert werden. |
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(3) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. PANAYIOTOU
(1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/413/oj).
ANHANG
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Im Abschnitt „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ werden unter dem Unterabschnitt „A. Personen“ die folgenden Einträge gestrichen:
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2. |
Im Abschnitt „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ erhält Eintrag 7 unter dem Unterabschnitt „A. Personen“ folgende Fassung:
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3. |
Im Abschnitt „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ werden unter dem Unterabschnitt „B. Einrichtungen“ die folgenden Einträge gestrichen:
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4. |
Im Abschnitt „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ erhalten die Einträge 46 und 104 im Unterabschnitt „B. Einrichtungen“ folgende Fassung:
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5. |
Im Abschnitt „III. Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)“ Unterabschnitt „A. Personen“ werden die folgenden Einträge gestrichen:
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6. |
Im Abschnitt „III. Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)“ Unterabschnitt „B Einrichtungen“ erhalten die Einträge 43 und 158 die Fassung der folgenden entsprechenden Einträge:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/774/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)