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3.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 432/72 |
BESCHLUSS (GASP) 2021/2138 DES RATES
vom 2. Dezember 2021
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 17. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/2011 (1) erlassen. |
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(2) |
In dem Beschluss (GASP) 2018/2011 ist für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung vorgesehen. |
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(3) |
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/2011 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Durchführungsfrist des Beschlusses (GASP) 2018/2011 um sieben Monate — bis zum 31. Oktober 2022 — beantragt. |
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(4) |
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 genannten Tätigkeiten können bis zum 31. Oktober 2022 ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel fortgesetzt werden. |
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(5) |
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/2011 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 31. Oktober 2022.“
Artikel 2
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. VRTOVEC
(1) Beschluss (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 38).