32004B0180

2004/180/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2004 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2001 — Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

Amtsblatt Nr. L 057 vom 25/02/2004 S. 0006 - 0007
Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0228 - 0228


Beschluss des Europäischen Parlaments

vom 29. Januar 2004

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2001 - Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen

(2004/180/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2001 (SEK(2002) 405 - C5-0247/2002),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2001, zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0538/2002)(1),

in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0538/2002),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 7. März 2003 (C5-0087/2003),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977(2) und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002(3),

unter Hinweis auf die Bemerkungen des Finanzkontrolleurs des Ausschusses der Regionen in seiner Aufzeichnung an den Generalsekretär des Ausschusses der Regionen vom 25. September 2001,

unter Hinweis auf das Schreiben des Direktors für Verwaltung des Ausschusses der Regionen vom 27. Februar 2003 an die Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle,

unter Hinweis auf das Schreiben des Rechnungshofs, das am 11. Juli 2003 beim Ausschuss der Regionen als Antwort auf seine Bitte um Prüfung der Rechnungslegung für 2001 eingegangen ist, und auf den Zwischenbericht von OLAF vom 28. Juli 2003,

unter Hinweis auf den Abschlussbericht von OLAF vom 8. Oktober 2003 und die dazugehörigen Bemerkungen des Ausschusses der Regionen, die mit Schreiben vom 29. Oktober 2003 übermittelt wurden,

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf seinen Beschluss und seine Entschließung vom 8. April 2003(4) betreffend den Aufschub der Entlastung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0486/2003),

1. erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001;

2. legt seine Gründe in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Julian Priestley

Der Präsident

Pat Cox

(1) ABl. C 295 vom 28.11.2002, S. 1.

(2) ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4) ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 57.