Nicht zuletzt aufgrund des engen Bezuges zum Unternehmensrecht bildet auch der Bereich des Handelsrechts einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwälte der Kanzlei STEINWACHS.

Dabei werden in einer umfassenden gerade auch wirtschaftlich orientierten Beratung im Handelsrecht die Belange des Mandanten entsprechend der sich immer weiter entwickelnden Praxis berücksichtigt. In den Kernbereiche des Handelsrechts sind vor allem von erheblicher Bedeutung für den Mandanten die Verträge mit Lieferanten und der Bereich der Selbstständigkeit im Rahmen des Kommissions- und Franchiserechts. Die Rechtsanwälte der Kanzlei STEINWACHS bieten ihren Mandanten darüber hinaus kompetente und wirtschaftliche Beratung bei den klassischen Instituten des Handelsrechts wie

  • Eigentumsvorbehalten
  • Sicherungsübereignungen
  • Unterstützung im Forderungsmanagement
  • Vertrags- und Lieferbeziehungen allgemeiner Art
  • Fixgeschäften.

Ein besonderes Augenmerk in der anwaltlichen Beratung im Handelsrecht wird in diesem Zusammenhang auch auf die immer weiter voranschreitende Entwicklung des Rechts im Rahmen des Onlinehandels und der damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben vor allem im Bereich der Abmahnung und der Widerrufsbelehrung sowie der Rechtmäßigkeit damit verbundener vertraglicher Rückabwicklungsverfahren gelegt, dies gerade auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen.

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Gerne übernehmen wir auch das Forderungsmanagement für Ihr Unternehmen.

Beachten Sie unseren Blog zum Thema Inkasso.

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