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Verkehrsrecht

Die verkehrsrechtliche Beratung der Kanzlei umfasst alle Bereiche des deutschen Straßenverkehrsrechts und dem der weiteren europäischen Länder, welches gerade auch aufgrund des am 01.10.2010 inkraftretenden EU-weiten Vollstreckungsabkommens für Bußgelder immer mehr Bedeutung erlangt.

Sind Sie z.B. auf ausländischen Straßen unterwegs, unterliegen Sie dem dortigen Verkehrsrecht (Tempolimits, Parkverstöße, Vorfahrtsregeln). Ausländische Sanktionen und Verfahrensvorschriften unterscheiden sich oft ganz wesentlich von den hiesigen. So trifft den Kfz-Halter im Ausland z.B. oft eine Halter- (oder halterähnliche) Haftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (so z. B. in Italien, Belgien, den Niederlanden), die der deutschen Verkehrsordnung fremd ist.

Während entsprechende Verstöße früher bestenfalls bei der Wiedereinreise in das jeweilige Land ein Problem darstellten, werden bereits jetzt immer mehr Autofahrer nach ihrer Rückkehr von ihren Vergehen, die im Ausland oft weit empfindlicher geahndet werden als in Deutschland, eingeholt.

Das Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Unsere Hauptaufgabe  im Rahmen des Verkehrsrechts  besteht jedoch in der Schadensabwicklung.  Wir setzten nach einem Verkehrsunfall für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Unfallgegner und deren Versicherungen durch oder verteidigen Sie soweit Sie mit entsprechenden Forderungen überzogen werden.

Gerade der Versuch, Ansprüche eigenständig mit der gegnerischen Versicherung zu regeln, führt immer wieder zur Benachteiligung des Betroffenen.

Profitieren Sie von den Erfahrungen der Kanzlei auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

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