Das Themengebiet eBay und Recht befasst sich in erster Linie mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den eBay-Nutzern untereinander und gegenüber eBay.

Bei der Online-Plattform eBay handelt es sich bei um das größte Internet-Auktionshaus, welches rechtlich gesehen vielerlei Fragen aufwirft.

Im Fokus steht im Bereich eBay und Recht die rechtliche Beurteilung einer Auktion und des Onlinehandels bei eBay und der damit verbundenen Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer. Der bei einer eBay-Auktion geschlossene Vertrag  zwischen Käufer und Verkäufer stellt im Bereich eBay und Recht grundsätzlich einen ganz normalen Kaufvertrag nach § 433 BGB dar. Handelt es sich beim beim Verkäufer um einem Unternehmer, also um einen gewerblichen Händler,  liegt ein Fernabsatzgeschäft nach den §§ 312 b ff. BGB  vor, für das im Bereich eBay und Recht besondere verbraucherschützende Sondervorschriften gelten wie beispielsweise das Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Rechtlich stellen sich im Bereich eBay und Recht, also im Bereich der Onlineauktionen und des Onlinehandels, eine Reihe von unterschiedlichsten Problemen. Die rasant fortschreitende Entwicklung und die stetig steigenden Bedeutung des Internethandels in der heutigen Zeit werfen tagtäglich neue Rechtsfragen im Gebiet eBay und Recht auf.

Gegenstand von Auseinandersetzungen im Bereich eBay und Recht sind beispielsweise folgende Bereiche:,

  • Vorzeitiger Auktionsabbruch
  • Anfechtung eines eBay-Geschäfts
  • Widerrufsrecht / Rückgaberecht
  • eBay und AGB
  • Mängelgewährleistungsrechte
  • eBay und Urheberrecht
  • eBay und Markenrecht
  • falsche Bewertungen
  • Missbrauch des eBay Accounts
  • eBay-Powerseller

Abschluss

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie zu den Grundzügen im Bereich eBay und Recht möglichst umfangreich zu informieren.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen darüber hinaus folgende Seiten zum Thema eBay und Recht: